Ansuchen um Nachteilsausgleich in der Schule (Österreich)

Österreich
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Schule und Bildung
Antrag
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Das Ansuchen an die Schulleitung, bei Schularbeiten, Tests und Prüfungen eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung eines Schülers zu berücksichtigen – etwa mit mehr Zeit, einem eigenen Raum oder einer mündlichen statt einer schriftlichen Form, ohne dass die Anforderungen des Lehrplans sinken. Es stützt sich auf § 18 Abs 6 SchUG, gilt in allen Bundesländern und beschreibt die Auswirkungen, nicht die Diagnose; eine ärztliche oder fachliche Stellungnahme liegt bei. Für die Reifeprüfung und für eine Legasthenie gelten eigene Vorgaben. Für Eltern und volljährige Schüler.

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Häufige Fragen

Worauf stützt sich in Österreich ein Nachteilsausgleich in der Schule?
Auf § 18 Abs 6 SchUG: Schüler, die wegen einer körperlichen Behinderung eine Leistung nicht erbringen können oder durch die Leistungsfeststellung gesundheitlich gefährdet wären, werden unter Bedachtnahme darauf beurteilt, soweit die Bildungs- und Lehraufgabe des Gegenstandes grundsätzlich erreicht wird. Das gilt in allen Bundesländern. Für andere Beeinträchtigungen, etwa eine Legasthenie, und für die Reifeprüfung gelten eigene Vorgaben; erkundigen Sie sich bei der Schulleitung.
Welche Maßnahmen kann man in Österreich für Schularbeiten und Prüfungen beantragen?
Üblich sind mehr Zeit, Pausen, ein eigener Raum, technische Hilfsmittel oder eine mündliche statt einer schriftlichen Form – Inhalt und Anforderungen bleiben gleich. Welche Maßnahme die Schule vorsieht, entscheidet sie im Einzelfall; das Gesetz zählt keine auf. Beschreiben Sie konkret, wie sich die Beeinträchtigung auswirkt, und legen Sie eine ärztliche oder fachliche Stellungnahme bei, die die Auswirkungen nennt, nicht die Diagnose.
Wann stellt man in Österreich das Ansuchen um Nachteilsausgleich bei der Schule?
Möglichst zu Beginn des Schuljahres und jedenfalls vor der ersten betroffenen Schularbeit, damit die Lehrkräfte planen können. Gilt die Beeinträchtigung länger, ersuchen Sie für das ganze Schuljahr und fragen Sie, ob das Ansuchen jedes Jahr neu zu stellen ist. Für die Reifeprüfung (Matura) erkundigen Sie sich früh nach den Fristen und Vorgaben. Geben Sie das Ansuchen in der Schule ab und lassen Sie sich den Eingang auf einer Kopie bestätigen.

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