Abholvollmacht für Kindergarten und Hort (Österreich)

Österreich
Deutsch
Schule und Bildung
Vollmacht
Ausdrucken und unterschreiben
2 Seiten · 0-mal verkauft

Veröffentlicht vonDocMuse

Die schriftliche Abholvollmacht, mit der Eltern mit Obsorge dem Kindergarten, der Krippe oder dem Hort mitteilen, wer ihr Kind außer ihnen abholen darf – Großeltern, Nachbarn, ältere Geschwister. Mit Angaben zum Kind, zu den Eltern und zu jeder abholberechtigten Person, gültig bis auf schriftlichen Widerruf. Kindergärten und Horte sind in Österreich Landessache: Die Regeln des Landes und der Einrichtung, etwa zum Mindestalter, gehen vor; hat die Einrichtung ein eigenes Formular, gilt dieses. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abgeben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Einrichtung
  • Bundesland der Einrichtung
  • Kind
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Gruppe im Kindergarten oder Hort
  • Elternteil
  • Akademischer Grad des Elternteils (falls vorhanden)
  • Geburtsdatum des Elternteils
  • Anschrift des Elternteils
  • Telefon
  • Anderer Elternteil
  • Akademischer Grad des anderen Elternteils (falls vorhanden)
  • Geburtsdatum des anderen Elternteils
  • Anschrift des anderen Elternteils
  • Telefon des anderen Elternteils
  • Obsorge für das Kind
  • Abholberechtigte Personen: Name, Geburtsdatum, Beziehung zum Kind, Telefon
  • Beginn
  • Ort
  • Datum

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Wer darf in Österreich ein Kind vom Kindergarten oder Hort abholen?
Die Eltern mit Obsorge und die Personen, die sie der Einrichtung schriftlich nennen. Kindergärten und Horte sind Landessache; die Einzelheiten stehen im Landesrecht und in der Kindergarten- oder Hortordnung der Einrichtung, die dieser Vollmacht vorgehen. Viele Einrichtungen nehmen eine telefonische Ermächtigung nicht an und haben ein eigenes Formular – dann verwenden Sie dieses oder legen diese Vollmacht bei, wenn die Einrichtung das zulässt.
Darf in Österreich ein minderjähriges Geschwister das Kind vom Kindergarten abholen?
Das entscheiden das Landesrecht und die Einrichtung. Nach den Regeln vieler Einrichtungen darf eine minderjährige Person ein Kind nur abholen, wenn sie die Aufsicht verlässlich wahrnehmen kann; manche Träger setzen ein Mindestalter, etwa 14 Jahre für Geschwister. Fragen Sie bei der Einrichtung nach, bevor Sie eine minderjährige Person eintragen, und geben Sie ihr Geburtsdatum an.
Wie ändere oder widerrufe ich in Österreich eine Abholvollmacht für den Kindergarten?
Schriftlich bei der Einrichtung: Geben Sie eine neue, datierte Abholvollmacht ab oder teilen Sie den Widerruf schriftlich mit, und lassen Sie sich den Eingang auf einer Kopie bestätigen. Ein Anruf genügt bei vielen Einrichtungen nicht. Haben beide Eltern die Obsorge, kann jeder von ihnen allein handeln (§ 167 Abs 1 ABGB); die Vorlage hat dennoch Zeilen für beide.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

Ähnliche Dokumente

  • Ansuchen um sprengelfremden Schulbesuch (Österreich)

    Das Ansuchen der Eltern, ihr Kind eine öffentliche Pflichtschule – etwa Volksschule oder Mittelschule – außerhalb seines Schulsprengels besuchen zu lassen. Den Rahmen setzt der Bund (§ 13 Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz), die Regeln trifft jedes Land: In manchen Ländern entscheidet die Wohnsitzgemeinde, die Zustimmung des Erhalters der gewünschten Schule ist Voraussetzung, und die Frist endet früh im Jahr. Mit Bundesland, Kind, Hauptwohnsitz, gewünschter Schule, Gründen und der Zustimmung. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und rechtzeitig einbringen.

  • Ansuchen um Nachteilsausgleich in der Schule (Österreich)

    Das Ansuchen an die Schulleitung, bei Schularbeiten, Tests und Prüfungen eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung eines Schülers zu berücksichtigen – etwa mit mehr Zeit, einem eigenen Raum oder einer mündlichen statt einer schriftlichen Form, ohne dass die Anforderungen des Lehrplans sinken. Es stützt sich auf § 18 Abs 6 SchUG, gilt in allen Bundesländern und beschreibt die Auswirkungen, nicht die Diagnose; eine ärztliche oder fachliche Stellungnahme liegt bei. Für die Reifeprüfung und für eine Legasthenie gelten eigene Vorgaben. Für Eltern und volljährige Schüler.

  • Ersuchen um eine Zeugnisabschrift oder ein Zeugnisduplikat (Österreich)

    Das schriftliche Ersuchen an die Schule um eine Abschrift oder ein Duplikat eines Zeugnisses – etwa des Jahreszeugnisses, eines Abschlusszeugnisses oder des Reifeprüfungszeugnisses (Matura) –, wenn das Original verloren, beschädigt oder zerstört ist oder eine weitere Ausfertigung gebraucht wird. Mit Zeugnis, Schuljahr, Jahren des Schulbesuchs, Geburtsdatum und dem Namen während der Schulzeit, damit die Schule die Unterlagen findet. Ob Kosten anfallen, sagt Ihnen die Schule; das Schreiben fragt danach und, falls die Schule die Unterlagen nicht mehr hat, wer sie verwahrt.

  • Entschuldigung für das Fernbleiben vom Unterricht (Österreich)

    Die schriftliche Entschuldigung, mit der Eltern – oder eigenberechtigte Schüler selbst – dem Klassenvorstand den Grund für das Fernbleiben vom Unterricht bekanntgeben: mit Name und Klasse, den Tagen, dem Grund ohne Diagnose und dem Tag, an dem die Schule verständigt wurde. Nach § 9 Schulpflichtgesetz und § 45 Schulunterrichtsgesetz ist die Schule ohne Verzug zu verständigen, auf Verlangen schriftlich – in allen Bundesländern gleich. Für Krankheit, einen unaufschiebbaren Arzttermin oder einen dringenden Familienanlass. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abgeben.

  • Ersuchen um eine Schulbesuchsbestätigung (Österreich)

    Das schriftliche Ersuchen an das Sekretariat der Schule um eine Schulbesuchsbestätigung – etwa für die Familienbeihilfe eines volljährigen Kindes in Ausbildung, für die das Finanzamt Österreich einen Nachweis verlangt, oder für eine Stelle im Ausland. Mit Name und Geburtsdatum des Schülers, Klasse, Schuljahr, der Stelle, der die Bestätigung vorgelegt wird, der Anzahl der Ausfertigungen und dem Tag, bis zu dem sie gebraucht wird. Für Eltern minderjähriger Schüler und für volljährige Schüler selbst, in allen Bundesländern verwendbar. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abgeben.

  • Ersuchen um Vermittlung eines Kinderbetreuungsplatzes in Tirol (Österreich)

    Das schriftliche Ersuchen an die Wohnsitzgemeinde, einem in Tirol angemeldeten Kind ab dem zweiten Geburtstag einen Kinderbetreuungsplatz zu vermitteln. Seit dem Kinderbetreuungsjahr 2026/27 muss die Gemeinde nach dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz jedem rechtzeitig angemeldeten Kind mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde einen Platz in der Gemeinde oder in angemessener Entfernung vermitteln. Die Anmeldung selbst erfolgt kostenlos über die Plattform FRIDA des Landes; dieses Schreiben ersetzt sie nicht, sondern hält datiert fest, dass Sie den Platz beanspruchen. Nur Tirol kennt diesen Anspruch.