Antrag auf eine Zweitschrift eines Zeugnisses
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Das Schreiben, mit dem Sie bei Ihrer früheren Schule eine Zweitschrift eines verlorenen oder beschädigten Zeugnisses beantragen, etwa des Abiturzeugnisses oder eines Abschlusszeugnisses. Es nennt das Zeugnis, das Jahr der Ausstellung, die Jahre des Schulbesuchs und Ihren Namen zur Schulzeit, bittet nach einer Namensänderung um den heutigen Namen und fragt vorab nach einer Gebühr. Ist die Schule geschlossen, geht es an die Schule, die ihre Unterlagen verwahrt, oder an die Schulverwaltung des Schulträgers. Gebühren und Verfahren regelt jedes Land selbst; in Brandenburg nehmen die Schulämter Anträge auf ihrem eigenen Formular entgegen, das Sie dort erhalten.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Antragsteller
- Anschrift des Antragstellers
- Telefon
- Schule
- Anschrift der Schule (Straße, PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- Zeugnis (z. B. Abiturzeugnis)
- Abschlussjahr
- Besuch der Schule (von – bis, Jahre)
- Name während der Schulzeit, falls abweichend
- Geburtsdatum
- Grund für die Zweitschrift
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Wo beantrage ich die Zweitschrift, wenn meine Schule geschlossen wurde?
- Bei der Schule, die die Unterlagen der geschlossenen Schule als Archiv übernommen hat, oder bei der Schulverwaltung des Schulträgers, meist der Stadt oder des Kreises. Fragen Sie dort nach und richten Sie das Schreiben an die Stelle, die die Unterlagen hat; es bittet außerdem, den Antrag weiterzuleiten, falls sie nicht mehr dort liegen. In Brandenburg nehmen die Schulämter Anträge auf ihrem eigenen Formular entgegen, das Sie dort erhalten.
- Kostet eine Zweitschrift eines Zeugnisses etwas?
- Das hängt vom Land und vom Schulträger ab. Bremen verlangt zum Beispiel 15 € je Zweitschrift, während Köln Abgangs- und Abschlusszeugnisse kostenlos ersetzt. Das Schreiben bittet deshalb, Ihnen eine Gebühr vorher mitzuteilen, damit keine Rechnung überrascht.
- Wird die Zweitschrift nach einer Namensänderung auf meinen heutigen Namen ausgestellt?
- Manche Länder bieten das an; Bremen zum Beispiel stellt die Zweitschrift auf Wunsch auf den neuen Namen aus. Ob Ihre Schule das ebenso hält, regelt das Land. Das Schreiben bittet um den heutigen Namen, soweit das Landesrecht es zulässt, und nennt den Namen zur Schulzeit, damit die Schule die Akte findet. Legen Sie eine Kopie der Urkunde über die Namensänderung bei, etwa der Heiratsurkunde.
- Darf ich dem Antrag eine Kopie meines Personalausweises beilegen?
- Ja. Sie selbst dürfen Ihren Ausweis kopieren; die Kopie muss als Kopie erkennbar sein (§ 20 PAuswG). Angaben, die die Schule nicht braucht, etwa die Ausweisnummer, können Sie schwärzen. Die Kopie dient nur dazu, dass die Schule die Zweitschrift der richtigen Person ausstellt.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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