Antrag auf Nachteilsausgleich bei Hochschulprüfungen
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Der Antrag an den Prüfungsausschuss auf einen Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: mehr Bearbeitungszeit, Pausen, ein eigener Raum, technische Hilfsmittel oder eine andere Prüfungsform, ohne dass die fachlichen Anforderungen sinken. Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange behinderter Studierender berücksichtigen (§ 16 Satz 4 HRG). Mit Matrikelnummer, Studiengang, den betroffenen Prüfungen, den Auswirkungen der Beeinträchtigung, den beantragten Maßnahmen und einem ärztlichen Attest als Anlage. Hat Ihre Hochschule ein eigenes Antragsformular, verwenden Sie es oder fügen Sie dieses Schreiben als Begründung bei.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Antragsteller
- Anschrift des Antragstellers
- Telefon
- Prüfungsausschuss (Hochschule, Studiengang)
- Anschrift des Prüfungsausschusses
- Ort
- Datum
- Matrikelnummer
- Studiengang
- Für welche Prüfungen oder welchen Zeitraum
- Auswirkungen der Beeinträchtigung auf Prüfungen
- Beantragte Ausgleichsmaßnahmen
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Was muss das ärztliche Attest für einen Nachteilsausgleich an der Hochschule enthalten?
- Es soll zeigen, wie sich die Beeinträchtigung auf die Prüfung auswirkt – etwa auf Konzentration, Schreibtempo oder Belastbarkeit – und welche Maßnahme ärztlich empfohlen wird; für eine Zeitverlängerung einen Prozentsatz. Entscheidend sind die Auswirkungen, nicht die Diagnose; nennen Sie nicht mehr Gesundheitsdaten als nötig. Manche Hochschulen haben dafür eigene Vorgaben oder Formulare, die Sie beim Prüfungsamt erhalten.
- Bis wann muss ich den Nachteilsausgleich für eine Hochschulprüfung beantragen?
- Rechtzeitig vor der Prüfung, damit der Prüfungsausschuss entscheiden und die Prüfung organisieren kann; Ihre Prüfungsordnung kann eine eigene Frist nennen, etwa bis zur Prüfungsanmeldung. Ein Ausgleich, der erst nach der Prüfung beantragt wird, hilft für diese Prüfung nicht mehr. Bewahren Sie eine Kopie des Antrags und des Attests auf.
- Was kann ich tun, wenn der Prüfungsausschuss den Nachteilsausgleich ablehnt?
- Die Entscheidung ist ein Verwaltungsakt. Je nach Land können Sie Widerspruch einlegen oder unmittelbar beim Verwaltungsgericht klagen; was gilt und welche Frist läuft, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Viele Hochschulen bieten eine Beratung für Studierende mit Behinderung an, die beim nächsten Schritt hilft.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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