Ausgleichsforderung bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung (Spanien)

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Für Reisende auf einem Flug, der drei Stunden oder mehr verspätet ankam, kurzfristig annulliert wurde oder bei dem die Beförderung verweigert wurde: Der Brief fordert von der Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für jeden Passagier der Buchung und lädt zu Verhandlungen ein, wie es das spanische Organgesetz 1/2025 vor einer Klage verlangt. Antwortet die Gesellschaft nicht binnen eines Monats oder lehnt ab, ist die Beschwerde bei AESA, der spanischen Agentur für Flugsicherheit, kostenlos, und ihre Entscheidung bindet die Gesellschaft. Per Burofax oder über das Beschwerdeformular der Gesellschaft senden. Auf Spanisch.

  • Für die Verwendung in Spanien
  • Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026
Verbraucher
Spanien
Español
Beschwerde und Widerspruch
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2 Seiten

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Ihr Flug ab Spanien ist mit mehreren Stunden Verspätung gelandet.
  • Die Airline hat Ihren Flug am Tag vor der Reise gestrichen und bietet keinen Ausgleich an.
  • Man hat Sie nicht an Bord gelassen, weil der Flug überbucht war.
  • Sie wollen von der Fluggesellschaft die Entschädigung für einen verspäteten oder gestrichenen Flug verlangen.

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  • Flugdatum
  • Abflughafen
  • Zielflughafen
  • Planmäßige Ankunft (Datum und Uhrzeit)
  • Tatsächliche Ankunft (Datum und Uhrzeit)
  • Weitere Passagiere derselben Buchung
  • Was mit dem Flug geschah
  • Ausgleichszahlung pro Person (250, 400 oder 600)
  • IBAN

Häufige Fragen

Wie viel Ausgleich steht mir in Spanien bei einem verspäteten oder annullierten Flug zu?
Je nach Entfernung: 250 Euro bei Flügen bis 1.500 km; 400 Euro bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und anderen Flügen von 1.500 bis 3.500 km; 600 Euro bei allen übrigen (Art. 7 der Verordnung 261/2004). Er ist geschuldet bei einer weniger als vierzehn Tage vorher mitgeteilten Annullierung, bei Nichtbeförderung gegen Ihren Willen und bei Ankunft am Endziel mit drei Stunden oder mehr Verspätung, außer die Gesellschaft beweist außergewöhnliche Umstände. Er kann halbiert werden, wenn Ihnen ein anderer Flug mit geringer Verspätung angeboten wurde. Die Verordnung (EU) 2026/2202, die diese Regeln reformiert, gilt ab dem 23. Oktober 2027.
Was tun in Spanien, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt: Wie funktioniert die Beschwerde bei AESA?
Zuerst müssen Sie sich bei der Gesellschaft beschweren. Antwortet sie nicht binnen eines Monats oder lehnt ab, können Sie sich online an AESA, die spanische Agentur für Flugsicherheit, wenden, kostenlos und innerhalb eines Jahres nach Ihrer Beschwerde bei der Gesellschaft. Für Flüge ab dem 2. Juni 2023 entscheidet AESA binnen 90 Kalendertagen, und ihre Entscheidung bindet die Gesellschaft, nicht Sie: Sind Sie nicht einverstanden, können Sie vor Gericht gehen. AESA ist für Flüge ab Spanien mit jeder Fluggesellschaft zuständig und für Flüge von außerhalb der EU nach Spanien mit einer EU-Fluggesellschaft; startete der Flug in einem anderen EU-Land, ist die dortige Stelle zuständig.
Wie schicke ich die Forderung in Spanien an die Fluggesellschaft, und gibt es kostenlose Muster?
Viele Gesellschaften haben ein Beschwerdeformular auf ihrer Website: Sie können es nutzen und das Aktenzeichen aufbewahren. Um Inhalt und Datum zu beweisen und den Verhandlungsversuch zu unternehmen, den das spanische Organgesetz 1/2025 vor einer Klage verlangt, schicken Sie diesen Brief zusätzlich per Burofax mit beglaubigtem Inhalt an die Kundendienstadresse der Gesellschaft. Die Europäische Kommission veröffentlicht ein kostenloses gemeinsames Beschwerdeformular für Fluggäste, und die spanischen Verbände OCU und FACUA bieten kostenlose Musterbriefe. Bewahren Sie Bordkarte und jede Mitteilung der Gesellschaft auf.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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