DocMuse ist ein privater, kostenpflichtiger Dienst der The Muse Technology EOOD (Bulgarien). DocMuse ist weder eine Behörde noch eine Anwaltskanzlei oder ein Treuhänder, steht in keiner Verbindung zur Liechtensteinischen Landesverwaltung oder zu den Gerichten des Fürstentums und erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Vorlagen sind keine amtlichen Formulare.

Chargeback-Antrag: Rückbuchung einer Kartenzahlung (Liechtenstein)

Liechtenstein · auf Deutsch · für Verbraucher

2,00 CHFKostenlos online ausfüllen – Sie zahlen nur für den Download

12 Fragen · etwa 5 Min.

Für die Verwendung in Liechtenstein

Formular ausfüllen

Ihre Antworten bleiben 7 Tage auf diesem Gerät gespeichert oder bis Sie sie löschen.

0 von 0 beantwortet
  • Sofortiger Download nach der Zahlung
  • Ersatzlink per E-Mail
  • Kein Konto nötig

Für alle in Liechtenstein, die mit Debit- oder Kreditkarte bezahlt und nicht erhalten haben, wofür sie bezahlt haben — Ware nie geliefert, mangelhaft oder nicht wie beschrieben, eine Rückerstattung nie bezahlt, eine Zahlung doppelt abgebucht — und sich mit dem Unternehmen nicht einigen konnten. Das Schreiben ersucht den Kartenherausgeber, nach den Regeln des Kartensystems eine Rückbuchung zu veranlassen und schriftlich zu antworten. Viele Kartenherausgeber haben ein kostenloses Online-Formular für Beanstandungen, das dasselbe leistet; wenden Sie sich zuerst an das Unternehmen.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
  • Dokument auf Deutsch

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie haben in Liechtenstein mit Karte bezahlt, die Ware kam nie an, und der Shop meldet sich nicht.
  • Eine Zahlung wurde zweimal von Ihrer Karte abgebucht, und der Händler verweigert die Rückzahlung.
  • Das Unternehmen ist in Konkurs gegangen, nachdem Sie Möbel mit Kreditkarte bezahlt hatten.
  • Sie wollen, dass Ihre Bank in Liechtenstein das Geld von der Bank des Unternehmens zurückholt.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Absender
  • Anschrift des Absenders
  • Kartenherausgeber (Bank oder Kartenunternehmen)
  • Postanschrift des Kartenherausgebers
  • Ort
  • Datum
  • Kontonummer oder letzte Ziffern der Karte
  • Händler
  • Datum der Transaktion
  • Gezahlter Betrag
  • Grund für die Rückbuchung
  • Gegenstand der Beschwerde

Häufige Fragen

Ist die Rückbuchung (Chargeback) in Liechtenstein ein gesetzliches Recht?
Nein. Sie beruht auf den Regeln der Kartensysteme wie Visa und Mastercard, nach denen Ihr Kartenherausgeber die Bank des Unternehmens um Rückzahlung ersuchen kann, wenn das Unternehmen nicht geliefert hat, wofür Sie bezahlt haben. Die Kartenherausgeber wenden sie in der Praxis an. Anders ist es bei einer Zahlung, die Sie nie autorisiert haben: Melden Sie sie sofort, denn das Zahlungsdiensterecht gibt Ihnen dafür einen eigenen Anspruch auf Erstattung.
Wie lange kann ich in Liechtenstein eine Rückbuchung verlangen?
Die Fristen setzen die Kartensysteme, und Kartenherausgeber können eigene anwenden; verlangen Sie die Rückbuchung daher, sobald Sie wissen, dass etwas schiefgegangen ist, meist nachdem Sie dem Unternehmen Gelegenheit gegeben haben, es zu beheben. Bewahren Sie Quittung, Bestellbestätigung und alle Nachrichten mit dem Unternehmen auf.
Was kann ich in Liechtenstein tun, wenn mein Kartenherausgeber die Rückbuchung ablehnt?
Verlangen Sie seine abschliessende Antwort, schriftlich und mit Begründung. Halten Sie sein Vorgehen für unfair, können Sie sich innerhalb der vorgesehenen Frist an die zuständige Schlichtungsstelle wenden (bei einer Bank mit Sitz in Liechtenstein die Schlichtungsstelle im Finanzdienstleistungsbereich, schlichtungsstelle.li; kostenlos, Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 Bst. c und Art. 12 AStG). Sie können das Unternehmen auch weiterhin direkt belangen.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

Ähnliche Dokumente

  • Chargeback-Antrag: Rückbuchung einer Kartenzahlung, auf Englisch (Liechtenstein)

    Für alle in Liechtenstein, die mit Debit- oder Kreditkarte bezahlt und nicht erhalten haben, wofür sie bezahlt haben — Ware nie geliefert, mangelhaft, Rückerstattung nicht bezahlt, Zahlung doppelt abgebucht — und sich mit dem Unternehmen nicht einigen konnten: ein Schreiben auf Englisch, das den Kartenherausgeber um eine Rückbuchung nach den Regeln des Kartensystems und um eine schriftliche Antwort ersucht. Viele Kartenherausgeber haben ein kostenloses Online-Formular; wenden Sie sich zuerst an das Unternehmen.

  • Entschädigungsforderung wegen Flugverspätung oder Annullierung (Liechtenstein)

    Für Fluggäste, deren Flug drei Stunden oder mehr verspätet ankam, weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde oder bei denen die Beförderung verweigert wurde, auf einem Flug nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004: jeder Flug ab einem Flughafen in der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz, und Flüge dorthin mit einer Fluggesellschaft aus einem dieser Staaten. Das Schreiben fordert die pauschale Ausgleichszahlung — EUR 250, 400 oder 600 je Fluggast, nach Entfernung — von der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat. Das Formular der Fluggesellschaft und das EU-Beschwerdeformular sind kostenlos und leisten dasselbe. Eingeschrieben senden und den Beleg aufbewahren.

  • Mängelrüge beim Kauf: Verbesserung oder Austausch verlangen (Liechtenstein)

    Die Mängelrüge an den Verkäufer, wenn eine gekaufte Ware einen Mangel hat: Sie machen die gesetzliche Gewährleistung geltend, verlangen nach Ihrer Wahl Verbesserung (Reparatur) oder Austausch und setzen eine Frist mit Datum. Beim Kauf als Konsument von einem Unternehmen seit dem 1. März 2026 nach dem Konsumentengewährleistungsgesetz (KonsGG), sonst nach den §§ 922 ff. ABGB. Wichtig: Bei Käufen ab dem 1. März 2026 verjähren die Rechte drei Monate nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist, bei früheren Käufen ist binnen zwei Jahren ab Ablieferung zu klagen; das Schreiben allein hält diese Fristen nicht auf. Eingeschrieben senden.

  • Reklamation einer Pauschalreise (Liechtenstein)

    Für Reisende, deren Pauschalreise — Beförderung und Unterkunft oder andere Reiseleistungen, zusammen verkauft — nicht wie gebucht war. Das Schreiben hält dem Reiseveranstalter vor, dass er nach Art. 12 Abs. 1 des Pauschalreisegesetzes (PRG) für jede Leistung der Pauschalreise verantwortlich ist, und verlangt Preisminderung und Schadenersatz, mit Gesamtbetrag und 14 Tagen Frist. Das Amt für Volkswirtschaft schlichtet kostenlos Streitigkeiten zwischen Konsumenten und in Liechtenstein niedergelassenen Unternehmern, für die keine andere Schlichtungsstelle zuständig ist (Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 3 und Art. 12 AStG). Eingeschrieben senden und den Beleg aufbewahren.

  • Mängelrüge: Reparatur oder Ersatz einer Ware, auf Englisch (Liechtenstein)

    Ein englischer Brief an einen Verkäufer in Liechtenstein, wenn eine gekaufte Ware mangelhaft ist: Sie berufen sich auf die gesetzliche Gewährleistung, verlangen nach Ihrer Wahl Reparatur oder Austausch und setzen eine datierte Frist. Für Verbraucherkäufe bei Unternehmen seit 1. März 2026 nach dem Konsumentengewährleistungsgesetz (KonsGG), sonst nach §§ 922 ff. ABGB. Bei Käufen ab 1. März 2026 erlöschen die Rechte drei Monate nach der zweijährigen Frist; bei früheren müssen Sie innert zwei Jahren ab Lieferung klagen. Dieser Brief hemmt keine der Fristen. Unterschreiben und eingeschrieben senden.

  • Rücktritt von einem Online-Kauf (Liechtenstein)

    Für Konsumentinnen und Konsumenten in Liechtenstein, die Waren oder eine Dienstleistung online, am Telefon oder ausserhalb der Geschäftsräume des Unternehmers gekauft haben und es sich anders überlegen. Mit diesem Schreiben treten Sie innerhalb der Rücktrittsfrist nach Art. 12 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) — 14 Tage — ohne Begründung vom Vertrag zurück und verlangen die Erstattung binnen 14 Tagen. Das Muster-Rücktrittsformular, das der Unternehmer Ihnen geben muss, oder sein eigenes Online-Formular leisten kostenlos dasselbe. Eingeschrieben senden und den Beleg aufbewahren.