Erstattung bei nicht autorisierter Zahlung und Rückbuchung – Schreiben an die eigene Bank

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Ihr Schreiben an die eigene Bank, wenn Konto oder Karte ohne Ihre Zustimmung belastet wurden – etwa nach Kartenmissbrauch oder Phishing: Sie beanstanden die Umsätze und verlangen die Erstattung, die die Bank spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags leisten muss (§ 675u BGB). Melden Sie sich unverzüglich, spätestens 13 Monate nach der Belastung (§ 676b BGB). Haben Sie selbst mit Karte gezahlt, aber nichts erhalten, bitten Sie stattdessen um die Rückbuchung (Chargeback) nach den Regeln des Kartensystems. Mit Sperrdatum und Anzeige bei der Polizei.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Kunde
  • Anschrift des Kunden
  • Bank
  • Anschrift der kontoführenden Bank
  • Ort
  • Datum
  • Kontonummer oder letzte Ziffern der Karte
  • Beanstandete Transaktionen (Datum, Betrag, Zahlungsempfänger)
  • Gesamtbetrag
  • Datum der Entdeckung
  • Datum der Sperrung der Karte oder des Zugangs
  • Polizeiliche Anzeige (Dienststelle, Aktenzeichen)
  • Grund der Beanstandung (nicht autorisiert oder Rückbuchung)

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

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Häufige Fragen

Wie schnell muss die Bank eine nicht autorisierte Zahlung erstatten, und bis wann muss ich sie melden?
Die Bank muss den Betrag unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach dem Tag, an dem Sie ihr die nicht autorisierte Zahlung angezeigt haben (§ 675u BGB). Sie selbst müssen unverzüglich melden, sobald Sie die Belastung bemerken; 13 Monate nach der Belastung sind Ihre Ansprüche ausgeschlossen (§ 676b BGB). Lassen Sie Karte oder Zugang sofort sperren und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Muss ich nach Kartenmissbrauch oder Phishing einen Teil des Schadens selbst tragen?
Bei verlorener, gestohlener oder sonst missbräuchlich verwendeter Karte haften Sie bis zu 50 €, bei Betrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit dagegen voll (§ 675v BGB). Nach dem BGH kann es grob fahrlässig sein, einem Anrufer, der sich als Bankmitarbeiter ausgibt, TANs zu nennen – selbst wenn im Display die Nummer der Bank erscheint (Urteil vom 22.07.2025, XI ZR 107/24). Die grobe Fahrlässigkeit muss die Bank beweisen; schildern Sie den Ablauf deshalb sachlich und vollständig.
Was ist eine Rückbuchung (Chargeback), und wann hilft sie?
Haben Sie selbst mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt und der Händler liefert nicht oder erstattet nicht, ist die Zahlung autorisiert – § 675u BGB greift dann nicht. Die Bank kann aber nach den Regeln von Visa oder Mastercard eine Rückbuchung beim Händler einleiten. Das ist kein gesetzlicher Anspruch: Die Fristen setzt das Kartensystem, nicht das Gesetz, und sie können kurz sein; die Gutschrift bleibt vorläufig, bis der Händler geantwortet hat. Fragen Sie deshalb früh.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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