Lastschrift zurückgeben oder Dauerauftrag löschen – Auftrag an die Bank

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Schreiben an Ihre Bank oder Sparkasse, mit dem Sie eine Lastschrift zurückbuchen lassen, eine angekündigte Lastschrift stoppen, künftige Lastschriften eines Zahlungsempfängers untersagen oder einen Dauerauftrag löschen. Eine SEPA-Basislastschrift können Sie binnen acht Wochen nach der Belastung ohne Begründung zurückholen (§ 675x BGB), eine Abbuchung ohne gültiges Mandat noch bis zu 13 Monate danach (§§ 675u, 676b BGB). Einen Dauerauftrag oder eine angekündigte Lastschrift widerrufen Sie bis zum Ende des Geschäftstags vor der Ausführung (§ 675p BGB). Mit Zahlungsempfänger, Mandatsreferenz, Betrag und Datum.

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  • Auftrag an die Bank (Lastschrift zurückgeben oder stoppen, Dauerauftrag löschen)
  • Zahlungsempfänger
  • Mandatsreferenz
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Häufige Fragen

Wie lange kann ich eine Lastschrift von meiner Bank zurückbuchen lassen?
Eine SEPA-Basislastschrift, für die Sie ein Mandat erteilt hatten, erstattet die Bank auf Verlangen innerhalb von acht Wochen nach der Belastung, ohne dass Sie Gründe nennen müssen (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB). Fehlte ein Mandat oder war es widerrufen, ist die Lastschrift nicht autorisiert: Die Bank muss den Betrag unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach Ihrer Anzeige (§ 675u BGB), und Sie haben dafür bis zu 13 Monate nach der Belastung Zeit (§ 676b BGB). Bei der SEPA-Firmenlastschrift ist die Erstattung ausgeschlossen.
Bis wann kann ich einen Dauerauftrag oder eine angekündigte Lastschrift noch stoppen?
Einen Dauerauftrag können Sie bis zum Ende des Geschäftstags vor dem vereinbarten Ausführungstag widerrufen (§ 675p Abs. 3 BGB), eine Lastschrift bis zum Ende des Geschäftstags vor ihrem Fälligkeitstag (§ 675p Abs. 2 BGB). Maßgeblich ist der Eingang bei der Bank. Kommt Ihr Schreiben zu spät, bleibt bei der Lastschrift die Erstattung binnen acht Wochen; eine bereits ausgeführte Überweisung aus einem Dauerauftrag müssen Sie vom Empfänger zurückfordern.
Erlischt meine Schuld, wenn ich eine Lastschrift zurückgeben lasse?
Nein. Die Rückgabe macht nur die Belastung Ihres Kontos rückgängig. Schulden Sie dem Zahlungsempfänger den Betrag, bleibt die Forderung bestehen, und er kann sie weiter verlangen. Lassen Sie eine Lastschrift deshalb zurückgeben, wenn der Betrag falsch ist, die Abbuchung nicht vereinbart war oder Sie anders zahlen wollen, und teilen Sie dem Zahlungsempfänger mit, wie Sie zahlen. Das Mandat widerrufen Sie bei ihm mit unserem Schreiben zum Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats.
Wie erteile ich meiner Bank den Auftrag am schnellsten und nachweisbar?
Eine Form ist nicht vorgeschrieben; viele Banken bieten Rückgabe und Löschung auch im Onlinebanking an. Das Schreiben dient dem Nachweis, besonders bei einer nicht autorisierten Abbuchung und bei knappen Fristen. Geben Sie es in der Filiale ab und lassen Sie sich den Eingang mit Datum auf einer Kopie bestätigen, oder schicken Sie es über das Postfach im Onlinebanking. Es zählt der Eingang bei der Bank, nicht das Absenden (§ 130 BGB).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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