Mahnung – letzte Zahlungsaufforderung vor dem Mahnbescheid
Veröffentlicht vonDocMuse
Die letzte Mahnung an einen säumigen Schuldner, bevor Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten: offener Betrag, Fälligkeit, Verzug, Verzugszinsen nach § 288 BGB (fünf oder neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, die Pauschale von 40 € nur von Schuldnern, die keine Verbraucher sind), eine letzte Zahlungsfrist, Ihr Konto und die Ankündigung des Mahnbescheids. Als Brief nach DIN 5008 aufgebaut, für private und gewerbliche Gläubiger. Keine Form vorgeschrieben; die Antworten unten erklären, wie Sie den Zugang beweisen und den Mahnbescheid danach beantragen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Gläubiger
- Anschrift des Gläubigers
- Schuldner
- Postanschrift des Schuldners (Straße und Hausnummer, PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
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- Fälliger Betrag
- Fälligkeitsdatum
- Höhe der Verzugszinsen
- Zahlungsfrist
- IBAN
- Anlagen
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Häufige Fragen
- Brauche ich eine Mahnung, damit der Schuldner in Verzug kommt?
- Nicht immer. War ein Termin nach dem Kalender vereinbart, etwa „bis 30.09.2026“, ist der Schuldner ab dem Folgetag ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bei einer Rechnung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang ein, gegenüber einem Verbraucher aber nur, wenn die Rechnung darauf hingewiesen hat (§ 286 Abs. 3 BGB). In allen anderen Fällen setzt erst die Mahnung den Schuldner in Verzug. Eine letzte Zahlungsaufforderung lohnt sich auch sonst: Sie setzt eine klare Frist und kündigt den nächsten Schritt an.
- Wie hoch sind die Verzugszinsen, und wann gibt es die Pauschale von 40 €?
- Der Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB); bei Entgeltforderungen aus einem Geschäft, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz liegt seit 01.07.2026 bei 1,52 %, der Verzugszins also bei 6,52 % oder 10,52 % im Jahr; er ändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli. Die Pauschale von 40 € steht dem Gläubiger nur zu, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 BGB). Wählen Sie im Formular, was auf Ihren Fall zutrifft.
- Wie beantrage ich nach der Mahnung einen Mahnbescheid?
- Den Antrag stellen Sie beim Gericht selbst: Sie füllen ihn kostenlos im Portal online-mahnantrag.de der Länder aus und reichen ihn als Ausdruck mit Barcode per Post oder elektronisch ein. Zuständig ist das zentrale Mahngericht des Landes, in dem Sie wohnen oder Ihren Sitz haben (§ 689 Abs. 2 ZPO). Die Gerichtsgebühr beträgt eine halbe Gebühr, mindestens 38 €. Der Schuldner kann binnen zwei Wochen widersprechen. Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB), die Mahnung selbst nicht.
- Welches zentrale Mahngericht ist in welchem Bundesland zuständig?
- Baden-Württemberg: AG Stuttgart; Bayern: AG Coburg; Berlin und Brandenburg: AG Wedding; Bremen: AG Bremen; Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern: AG Hamburg; Hessen: AG Hünfeld; Niedersachsen: AG Uelzen; Nordrhein-Westfalen: AG Hagen, für den Bezirk des OLG Köln AG Euskirchen; Rheinland-Pfalz und Saarland: AG Mayen; Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: AG Aschersleben; Schleswig-Holstein: AG Schleswig. Maßgeblich ist Ihr eigener Wohnsitz oder Sitz, nicht der des Schuldners. Haben Sie in Deutschland keinen Wohnsitz oder Sitz, ist ausschließlich das AG Wedding in Berlin zuständig (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
- Wie verschicke ich die Mahnung so, dass ich den Zugang beweisen kann?
- Eine Mahnung braucht keine bestimmte Form; ein Brief oder eine E-Mail genügen. Wirksam wird sie aber erst, wenn sie dem Schuldner zugeht (§ 130 BGB), und das müssen Sie im Streitfall beweisen. Der Sendungsstatus eines Einwurf-Einschreibens beweist den Zugang nach dem Bundesarbeitsgericht nicht (BAG, 30.01.2025, 2 AZR 68/24). Sicher ist ein Bote, der das Schreiben liest, den Einwurf in den Briefkasten bezeugt und Datum und Uhrzeit notiert; verschicken Sie es per Post, fordern Sie zusätzlich den Auslieferungsbeleg an.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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