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Letzte Mahnung vor dem Zahlbefehl (Liechtenstein)

Liechtenstein · auf Deutsch · für Gläubiger

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Die letzte Zahlungsaufforderung an einen Schuldner in Liechtenstein, bevor Sie beim Fürstlichen Landgericht einen bedingten Zahlbefehl beantragen (§§ 577 ff. ZPO): mit offenem Betrag, Fälligkeit, Zahlungsfrist, Konto und Verzugszinsen — den gesetzlichen 5 % pro Jahr (§ 1333 Abs. 1 und § 1000 Abs. 1 ABGB), zwischen Unternehmern acht Prozentpunkte über dem Bezugszinssatz (Art. 336b ADHGB), oder den vereinbarten. Ohne Mahnspesen. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden; den Beleg aufbewahren.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
  • Dokument auf Deutsch

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Jemand in Liechtenstein schuldet Ihnen Geld und zahlt trotz Rechnung und Erinnerungen nicht.
  • Ein Kunde reagiert nicht mehr auf Ihre Mahnungen, und die Rechnung ist längst fällig.
  • Sie haben einer bekannten Person Geld geliehen, und die vereinbarte Rückzahlung bleibt aus.
  • Sie wollen dem Schuldner eine letzte Frist setzen, bevor Sie beim Landgericht einen Zahlbefehl beantragen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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Häufige Fragen

Wie geht es in Liechtenstein nach der letzten Mahnung weiter?
Zahlt der Schuldner nicht, können Sie beim Fürstlichen Landgericht mündlich oder schriftlich die Erlassung eines bedingten Zahlbefehls beantragen, für jeden Betrag (§§ 577, 578 ZPO). Das Gesuch nennt Ihren und des Schuldners Namen, Stand oder Gewerbe und Wohnort sowie Betrag und Rechtsgrund jeder Post (§ 580 ZPO). Das Gericht entscheidet ohne Anhörung des Schuldners (§ 581 ZPO); der Zahlbefehl fordert ihn auf, binnen 14 Tagen nach Zustellung zu zahlen oder Widerspruch zu erheben (§ 582 ZPO).
Was kann der Schuldner gegen einen Liechtensteiner Zahlbefehl tun?
Er kann binnen 14 Tagen nach Zustellung beim Landgericht mündlich oder schriftlich Widerspruch erheben, ohne Gründe anzugeben (§§ 582, 584 ZPO); bestreitet er nur einen Teil, muss er den Betrag genau angeben (§ 585 Abs. 2 ZPO). Mit dem Widerspruch verliert der Zahlbefehl seine Kraft, und die Kosten des Zahlbefehls trägt zunächst der Gläubiger (§§ 585, 587 ZPO). Sie müssen dann klagen oder das Mandatsverfahren einleiten (§ 587 Abs. 2 ZPO). Ohne Widerspruch droht dem Schuldner die Exekution (§ 582 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO).
Welche Zinsen und Kosten darf ich in Liechtenstein mit der Mahnung verlangen?
Die gesetzlichen Zinsen von 5 % pro Jahr (§ 1333 Abs. 1 und § 1000 Abs. 1 ABGB), sofern kein anderer Zins vereinbart ist; zwischen Unternehmern acht Prozentpunkte über dem Bezugszinssatz, den das Amt für Volkswirtschaft jedes Halbjahr veröffentlicht, und eine Pauschale von CHF 60.00 (Art. 336b und 336d ADHGB). In Verzug ist der Schuldner ab dem vereinbarten Zahlungstag, sonst ab Ihrer Mahnung (§ 1334 ABGB). Mahnspesen verlangt das Schreiben nicht; eine Abrede darüber bindet Konsumenten nur, wenn die Kosten gesondert und aufgeschlüsselt ausgewiesen sind (Art. 8 Abs. 1 Bst. p KSchG).
Unterbricht eine Mahnung in Liechtenstein die Verjährung?
Nein. Die Verjährung wird nur unterbrochen, wenn der Schuldner Ihr Recht anerkennt oder wenn Sie klagen und die Klage gehörig fortsetzen (§ 1497 ABGB). Das Gesuch um einen Zahlbefehl wirkt dafür wie eine Klage (§ 589 Abs. 1 ZPO); erhebt der Schuldner Widerspruch, gilt die Verjährung nur bis dahin als gehemmt (§ 589 Abs. 2 ZPO). Steht das Ende der Frist bevor, warten Sie deshalb nicht auf die Antwort auf diese Mahnung.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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    Die Kündigung eines laufenden Vertrags durch die Kundin oder den Kunden: Fitnessstudio, Zeitschrift, Streaming, Mitgliedschaft oder ein anderes Abonnement in Liechtenstein, auf den nächstmöglichen Termin, mit Bitte um schriftliche Bestätigung und ohne weitere Abbuchungen danach. Für Konsumenten gilt bei Verträgen über wiederkehrende Lieferungen Art. 20 KSchG, sonst der Vertrag; eine strengere Form als die Schriftform darf der Anbieter nicht verlangen. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.

  • Rücktritt von einem Online-Kauf (Liechtenstein)

    Für Konsumentinnen und Konsumenten in Liechtenstein, die Waren oder eine Dienstleistung online, am Telefon oder ausserhalb der Geschäftsräume des Unternehmers gekauft haben und es sich anders überlegen. Mit diesem Schreiben treten Sie innerhalb der Rücktrittsfrist nach Art. 12 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) — 14 Tage — ohne Begründung vom Vertrag zurück und verlangen die Erstattung binnen 14 Tagen. Das Muster-Rücktrittsformular, das der Unternehmer Ihnen geben muss, oder sein eigenes Online-Formular leisten kostenlos dasselbe. Eingeschrieben senden und den Beleg aufbewahren.

  • Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter (Liechtenstein)

    Für Mieter einer Wohnung in Liechtenstein: die schriftliche Kündigung an den Vermieter oder die Verwaltung (§ 1090 Art. 47 ABGB), mit drei Monaten Frist auf Ende eines Monats oder der längeren Frist des Mietvertrags (Art. 37, 39), und für den nächstmöglichen Termin, falls der gewählte nicht eingehalten ist. Ortsübliche Termine wie in den Schweizer Kantonen gibt es nicht. Mit Zeilen für alle Mieter und für die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners bei einer Familienwohnung (Art. 48). Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben oder gegen Empfangsbestätigung übergeben.

  • Ausstehenden Lohn vom Arbeitgeber fordern (Liechtenstein)

    Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, deren Lohn oder Überstunden nicht bezahlt wurden: fordert den offenen Lohn nach Monaten, Überstunden mit dem Zuschlag von einem Viertel (§ 1173a Art. 6 ABGB) und die schriftliche Lohnabrechnung (Art. 16), setzt eine Zahlungsfrist und nennt den Verzugszins von 5 %. Zahlt der Arbeitgeber nicht, folgen der bedingte Zahlbefehl oder die Klage beim Fürstlichen Landgericht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.

  • Ankündigung von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternzeit (Liechtenstein)

    Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben: kündigt dem Arbeitgeber die Mutterschaftszeit von 20 Wochen, die Vaterschaftszeit von zwei Wochen oder die Elternzeit von bis zu vier Monaten an (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und der gewünschten Aufteilung, nach Möglichkeit drei Monate im Voraus (Art. 34f). Es verlangt eine schriftliche Bestätigung und, falls der Arbeitgeber aufschieben will, eine Begründung. Eingeschrieben senden oder übergeben.