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Ausstehenden Lohn vom Arbeitgeber fordern (Liechtenstein)
Liechtenstein · auf Deutsch · für Arbeitnehmer
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Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, deren Lohn oder Überstunden nicht bezahlt wurden: fordert den offenen Lohn nach Monaten, Überstunden mit dem Zuschlag von einem Viertel (§ 1173a Art. 6 ABGB) und die schriftliche Lohnabrechnung (Art. 16), setzt eine Zahlungsfrist und nennt den Verzugszins von 5 %. Zahlt der Arbeitgeber nicht, folgen der bedingte Zahlbefehl oder die Klage beim Fürstlichen Landgericht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
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- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
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Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Arbeitgeber in Liechtenstein hat Ihren Lohn nicht oder zu spät bezahlt.
- Ihre Überstunden wurden weder mit Freizeit ausgeglichen noch bezahlt.
- Nach dem Austritt fehlen Ihnen noch Lohn und Ferienguthaben.
- Sie wollen den offenen Lohn schriftlich mit einer Zahlungsfrist einfordern.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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Häufige Fragen
- Wann muss der Arbeitgeber in Liechtenstein den Lohn bezahlen?
- Ohne andere Abrede am Ende jedes Monats (§ 1173a Art. 14 Abs. 1 ABGB), mit einer schriftlichen Abrechnung (Art. 16 Abs. 1). Endet das Arbeitsverhältnis, werden alle Forderungen daraus mit dem letzten Tag fällig (Art. 60 Abs. 1). Ab Fälligkeit schuldet der Arbeitgeber Verzugszinsen von 5 % im Jahr (§ 1333 und § 1000 ABGB). Lohnforderungen verjähren in fünf Jahren (§ 1486 Ziff. 5 ABGB); eine Mahnung unterbricht die Verjährung nicht (§ 1497 ABGB). Prüfen Sie Ihren Vertrag und einen allfälligen Gesamtarbeitsvertrag, etwa zum 13. Monatslohn.
- Werden Überstunden in Liechtenstein mit Zuschlag bezahlt?
- Ja, wenn sie nicht im Einverständnis mit Ihnen durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden: dann gebührt der Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel, ausser ein schriftlicher Vertrag, ein Normal- oder ein Gesamtarbeitsvertrag bestimmt anderes (§ 1173a Art. 6 Abs. 2 und 3 ABGB). Halten Sie Datum und Stunden fest und legen Sie Ihre Aufzeichnungen bei.
- Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber trotz Mahnung nicht bezahlt?
- Sie können beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz, mündlich oder schriftlich, einen bedingten Zahlbefehl beantragen (§§ 577 ff. ZPO). Erhebt der Arbeitgeber binnen 14 Tagen Widerspruch, ist die Forderung mit einer Klage geltend zu machen; ohne Widerspruch wird der Zahlbefehl vollstreckbar. Einen Schlichtungsversuch schreibt das Gesetz nicht vor, und die Gerichtsferien halten Arbeitssachen nicht auf. Arbeitnehmerorganisationen unterstützen ihre Mitglieder dabei.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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Für Arbeitnehmende in Liechtenstein, deren Lohn oder Überstunden nicht bezahlt wurden, auf Englisch: fordert den ausstehenden Lohn Monat für Monat, Überstunden mit Zuschlag von einem Viertel (§ 1173a Art. 6 ABGB) und eine schriftliche Lohnabrechnung (Art. 16), setzt eine Zahlungsfrist und nennt 5 % Verzugszins. Zahlt der Arbeitgeber weiterhin nicht, folgt ein bedingter Zahlbefehl oder eine Klage beim Landgericht – nur auf Deutsch.
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Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben: kündigt dem Arbeitgeber die Mutterschaftszeit von 20 Wochen, die Vaterschaftszeit von zwei Wochen oder die Elternzeit von bis zu vier Monaten an (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und der gewünschten Aufteilung, nach Möglichkeit drei Monate im Voraus (Art. 34f). Es verlangt eine schriftliche Bestätigung und, falls der Arbeitgeber aufschieben will, eine Begründung. Eingeschrieben senden oder übergeben.
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Das Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer mit einer Stelle in Liechtenstein, auch für Grenzgänger aus der Schweiz und aus Österreich: Kündigung mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (§ 1173a Art. 45c ABGB) oder in der Probezeit mit sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche (Art. 45b), hilfsweise auf den nächstmöglichen Termin. Es verlangt die Bestätigung, das Arbeitszeugnis und die Schlussabrechnung und regelt die restlichen Ferien. Eingeschrieben senden oder gegen Empfangsbestätigung übergeben.
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Für Arbeitnehmende in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben, auf Englisch: teilt dem Arbeitgeber mit, dass Sie 20 Wochen Mutterschaftszeit, zwei Wochen Vaterschaftsurlaub oder bis zu vier Monate Elternzeit beziehen (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und gewünschter Aufteilung, wenn möglich drei Monate im Voraus (Art. 34f). Bittet um Bestätigung und, falls der Arbeitgeber verschieben will, um schriftliche Begründung. Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers, auf Englisch (Liechtenstein)
Ein Kündigungsschreiben auf Englisch für Arbeitnehmende mit einer Stelle in Liechtenstein, auch Grenzgänger aus der Schweiz und Österreich: Kündigung mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (§ 1173a Art. 45c ABGB) oder in der Probezeit mit sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche (Art. 45b), sonst auf den nächstmöglichen Termin; mit Bitte um Bestätigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung sowie Regelung der Restferien. Für Arbeitgeber, die Englisch sprechen; Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.