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Arbeitszeugnis verlangen oder berichtigen lassen (Liechtenstein)
Liechtenstein · auf Deutsch · für Arbeitnehmer
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Für Arbeitnehmer mit einer Stelle in Liechtenstein: verlangt ein Arbeitszeugnis über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten, ein Zwischenzeugnis oder eine Bestätigung, die sich auf Art und Dauer beschränkt (§ 1173a Art. 36 ABGB), oder die Berichtigung eines Zeugnisses, mit dem bisherigen und dem gewünschten Wortlaut und einer Frist. Das Zeugnis können Sie jederzeit verlangen. Eingeschrieben an den Arbeitgeber senden.
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- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
- Dokument auf Deutsch
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie verlassen Ihre Stelle in Liechtenstein und wollen ein Arbeitszeugnis verlangen.
- Ihr Arbeitszeugnis enthält Fehler oder beschreibt Ihre Arbeit zu negativ.
- Sie brauchen während der Anstellung ein Zwischenzeugnis für eine Bewerbung.
- Der frühere Arbeitgeber in Liechtenstein schickt das versprochene Zeugnis nicht.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber
- Anschrift des Arbeitgebers (Sitz)
- Ort
- Datum
- Was Sie verlangen: Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, beschränktes Zeugnis oder Berichtigung
- Tätigkeit (Berufsbezeichnung)
- Beginn
- Datum der Beendigung
- Anlass für das Zwischenzeugnis (z. B. Wechsel der vorgesetzten Person)
- Zu berichtigende Stellen: bisheriger und gewünschter Wortlaut, mit Begründung
- Frist
Häufige Fragen
- Welches Zeugnis kann ich in Liechtenstein verlangen?
- Jederzeit ein Zeugnis über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Ihre Leistungen und Ihr Verhalten — auch während des Arbeitsverhältnisses als Zwischenzeugnis (§ 1173a Art. 36 Abs. 1 ABGB). Auf Ihr besonderes Verlangen beschränkt sich das Zeugnis auf Art und Dauer (Art. 36 Abs. 2). Die Regel ist aus dem schweizerischen Recht übernommen; Gesamtarbeitsverträge sprechen vom Arbeitszeugnis.
- Was kann ich in Liechtenstein gegen ein falsches Arbeitszeugnis tun?
- Verlangen Sie die Berichtigung schriftlich, mit dem bisherigen und dem gewünschten Wortlaut und mit Belegen. Lenkt der Arbeitgeber nicht ein, können Sie die Berichtigung beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz einklagen; ein Schlichtungsverfahren ist nicht vorgeschrieben, ein freiwilliger Vergleichsversuch vor Gericht ist möglich (§ 227 ZPO). Mitglieder einer Arbeitnehmerorganisation erhalten von ihr oft Unterstützung.
- In welcher Frist muss der Arbeitgeber in Liechtenstein das Zeugnis ausstellen?
- Das Gesetz nennt keine Frist: Das Zeugnis ist geschuldet, sobald Sie es verlangen. Das Schreiben setzt deshalb ein Datum, bis zu dem Sie das unterzeichnete Zeugnis erwarten; zwei bis drei Wochen sind ein üblicher Rahmen. Bleibt es aus, mahnen Sie mit einer kurzen Nachfrist, bevor Sie das Gericht anrufen.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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Für Arbeitnehmende mit einer Stelle in Liechtenstein, auf Englisch: verlangt vom Arbeitgeber ein Vollzeugnis über Art und Dauer der Anstellung sowie Leistung und Verhalten, ein Zwischenzeugnis oder eine Arbeitsbestätigung nur über Art und Dauer (§ 1173a Art. 36 ABGB), oder die Berichtigung eines Zeugnisses mit bisheriger und gewünschter Formulierung und einer Frist. Sie können es jederzeit verlangen. Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Ausstehenden Lohn vom Arbeitgeber fordern (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, deren Lohn oder Überstunden nicht bezahlt wurden: fordert den offenen Lohn nach Monaten, Überstunden mit dem Zuschlag von einem Viertel (§ 1173a Art. 6 ABGB) und die schriftliche Lohnabrechnung (Art. 16), setzt eine Zahlungsfrist und nennt den Verzugszins von 5 %. Zahlt der Arbeitgeber nicht, folgen der bedingte Zahlbefehl oder die Klage beim Fürstlichen Landgericht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Ankündigung von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternzeit (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben: kündigt dem Arbeitgeber die Mutterschaftszeit von 20 Wochen, die Vaterschaftszeit von zwei Wochen oder die Elternzeit von bis zu vier Monaten an (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und der gewünschten Aufteilung, nach Möglichkeit drei Monate im Voraus (Art. 34f). Es verlangt eine schriftliche Bestätigung und, falls der Arbeitgeber aufschieben will, eine Begründung. Eingeschrieben senden oder übergeben.
- Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer (Liechtenstein)
Das Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer mit einer Stelle in Liechtenstein, auch für Grenzgänger aus der Schweiz und aus Österreich: Kündigung mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (§ 1173a Art. 45c ABGB) oder in der Probezeit mit sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche (Art. 45b), hilfsweise auf den nächstmöglichen Termin. Es verlangt die Bestätigung, das Arbeitszeugnis und die Schlussabrechnung und regelt die restlichen Ferien. Eingeschrieben senden oder gegen Empfangsbestätigung übergeben.
- Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung und Begründung verlangen (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, denen gekündigt wurde: erhebt die schriftliche Einsprache gegen die Kündigung nach § 1173a Art. 48 ABGB, die Voraussetzung für eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen ist, und verlangt die schriftliche Begründung (Art. 45 Abs. 2). Die Einsprache muss spätestens am Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber sein, sonst entfällt die Entschädigung; die Klage muss dann innert 180 Tagen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses beim Landgericht anhängig sein, sonst ist der Anspruch verwirkt. Eingeschrieben senden oder gegen Empfangsbestätigung übergeben.
- Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers, auf Englisch (Liechtenstein)
Ein Kündigungsschreiben auf Englisch für Arbeitnehmende mit einer Stelle in Liechtenstein, auch Grenzgänger aus der Schweiz und Österreich: Kündigung mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (§ 1173a Art. 45c ABGB) oder in der Probezeit mit sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche (Art. 45b), sonst auf den nächstmöglichen Termin; mit Bitte um Bestätigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung sowie Regelung der Restferien. Für Arbeitgeber, die Englisch sprechen; Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.