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Arbeitszeugnis anfordern oder berichtigen lassen (Schweiz)
Schweiz · auf Deutsch · für Arbeitnehmer
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Für Arbeitnehmende in der Schweiz: verlangt ein Vollzeugnis, ein Zwischenzeugnis oder eine Arbeitsbestätigung nach Art. 330a OR, oder die Berichtigung eines Zeugnisses, das falsch oder unvollständig ist, mit dem bisherigen und dem gewünschten Wortlaut und einer Frist. Das Zeugnis können Sie jederzeit verlangen, auch während des Arbeitsverhältnisses. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben an den Arbeitgeber senden.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
- Dokument auf Deutsch
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie verlassen Ihre Stelle in der Schweiz und wollen ein Arbeitszeugnis schriftlich verlangen.
- Ihr Arbeitszeugnis ist zu knapp, enthält Fehler oder klingt schlechter, als Ihre Arbeit war.
- Sie bekommen eine neue vorgesetzte Person und möchten vorher ein Zwischenzeugnis.
- Sie haben nach dem Austritt in der Schweiz trotz Nachfrage noch kein Zeugnis erhalten.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber
- Anschrift des Arbeitgebers (Sitz)
- Ort
- Datum
- Tätigkeit (Berufsbezeichnung)
- Beginn
- Datum der Beendigung
- Was Sie verlangen: Vollzeugnis, Zwischenzeugnis, Arbeitsbestätigung oder Berichtigung
- Anlass für das Zwischenzeugnis (z. B. Wechsel der vorgesetzten Person)
- Zu berichtigende Stellen: bisheriger und gewünschter Wortlaut, mit Begründung
- Frist
Häufige Fragen
- Welches Arbeitszeugnis kann ich in der Schweiz verlangen, und wann?
- Jederzeit ein Vollzeugnis über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Ihre Leistungen und Ihr Verhalten (Art. 330a Abs. 1 OR) — auch als Zwischenzeugnis, während Sie noch angestellt sind, etwa bei einem Wechsel der vorgesetzten Person. Auf besonderes Verlangen stellt der Arbeitgeber stattdessen eine Arbeitsbestätigung aus, die nur Art und Dauer nennt (Art. 330a Abs. 2 OR). Welches Sie wollen, wählen Sie im Schreiben.
- Was tun, wenn das Arbeitszeugnis falsch oder zu ungünstig ist?
- Verlangen Sie die Berichtigung schriftlich, mit dem bisherigen und dem gewünschten Wortlaut und mit Belegen für Ihre Sicht, etwa Mitarbeitergespräche oder Zielvereinbarungen. Nach der Rechtsprechung muss das Zeugnis wahr und vollständig sein und wohlwollend formuliert. Lenkt der Arbeitgeber nicht ein, können Sie die Berichtigung bei der Schlichtungsbehörde am Sitz des Arbeitgebers oder an Ihrem Arbeitsort einklagen (Art. 34 ZPO); welche Stelle das ist, steht auf der Website Ihres Kantons.
- Kostet ein Verfahren um das Arbeitszeugnis in der Schweiz Gerichtskosten?
- In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.00 werden weder im Schlichtungsverfahren noch im Entscheidverfahren Gerichtskosten erhoben (Art. 113 Abs. 2 Bst. d und Art. 114 Bst. c ZPO); eine Parteientschädigung an die Gegenseite ist damit nicht ausgeschlossen. Vor dem Gericht steht die Schlichtung, in der sich die Parteien oft einigen.
- Bis wann muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen?
- Das Gesetz nennt keine Frist; geschuldet ist das Zeugnis, sobald Sie es verlangen, und bei einem Austritt auf das Ende des Arbeitsverhältnisses. Das Schreiben setzt deshalb ein Datum, bis zu dem Sie das unterzeichnete Zeugnis erwarten. Zwei bis drei Wochen sind ein üblicher Rahmen. Bleibt es aus, mahnen Sie mit einer kurzen Nachfrist, bevor Sie die Schlichtungsbehörde anrufen.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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