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Begründung der Kündigung verlangen (Schweiz)
Schweiz · auf Deutsch · für Arbeitnehmer
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Für Arbeitnehmende in der Schweiz, denen ordentlich oder fristlos gekündigt wurde: das schriftliche Begehren, die Kündigung schriftlich zu begründen (Art. 335 Abs. 2 OR, bei fristloser Auflösung Art. 337 Abs. 1 OR), mit einer Frist für die Antwort. Das Begehren ist keine Zustimmung zur Kündigung und behält die Einsprache wegen Missbräuchlichkeit vor, die bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber sein muss. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
- Dokument auf Deutsch
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Arbeitgeber in der Schweiz hat Ihnen gekündigt, ohne zu sagen, warum.
- Sie wurden fristlos entlassen und wollen die Gründe schriftlich haben.
- Sie brauchen die Gründe der Kündigung, um zu entscheiden, ob Sie sich dagegen wehren.
- Die Arbeitslosenkasse fragt nach dem Grund der Kündigung, und Sie wollen die Erklärung des Arbeitgebers auf Papier.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Kündigung erhalten am (Tag des Zugangs)
- Art der Kündigung: ordentlich oder fristlos
- Datum der Beendigung
- Frist
Häufige Fragen
- Muss mein Arbeitgeber in der Schweiz die Kündigung begründen?
- Auf Verlangen ja: Wer kündigt, muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei es verlangt (Art. 335 Abs. 2 OR); für die fristlose Auflösung gilt dasselbe (Art. 337 Abs. 1 OR). Das Gesetz setzt für das Begehren weder eine Frist noch eine Form; schriftlich und eingeschrieben haben Sie den Beweis. Eine fehlende Begründung macht die Kündigung nicht ungültig, die Gründe zeigen aber, ob sie missbräuchlich sein könnte.
- Kann ich mit der Einsprache warten, bis die Begründung da ist?
- Nein. Halten Sie die Kündigung für missbräuchlich (Art. 336 OR), muss Ihre schriftliche Einsprache bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber sein (Art. 336b Abs. 1 OR), auch wenn die Begründung noch fehlt oder spät kommt. Ohne Einsprache entfällt die Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen. Danach haben Sie 180 Tage nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, um sie einzuklagen. Beide Schreiben lassen sich auch gleichzeitig senden.
- Wofür brauche ich die schriftliche Begründung sonst noch?
- Für die Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitslosenkasse fragt nach dem Grund der Kündigung, um zu prüfen, ob Sie selbstverschuldet arbeitslos sind (Art. 30 AVIG); die Begründung des Arbeitgebers liegt dann schriftlich vor. Sie hilft auch, ein Arbeitszeugnis zu prüfen und ein Gespräch über eine Fortsetzung oder eine Aufhebungsvereinbarung zu führen. Melden Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Arbeit beim RAV an, online über job-room.ch.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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Für Arbeitnehmende in der Schweiz, denen gekündigt wurde und die die Kündigung für missbräuchlich halten: die schriftliche Einsprache nach Art. 336b OR. Sie muss vor dem Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber sein, sonst entfällt die Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen (Art. 336a OR). Mit Ihren Gründen nach Wahl, dem Angebot, weiterzuarbeiten, und, falls Sie sie noch nicht haben, dem Begehren um schriftliche Begründung (Art. 335 Abs. 2 OR). Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.
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Für Arbeitnehmende in der Schweiz, denen ordentlich oder fristlos gekündigt wurde: das schriftliche Begehren, dass der Arbeitgeber die Kündigung schriftlich begründet (Art. 335 Abs. 2 OR; bei fristloser Kündigung Art. 337 Abs. 1 OR), mit einer Antwortfrist. Das Begehren anerkennt die Kündigung nicht und behält die Einsprache wegen Missbrauchs vor, die vor dem Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber sein muss. Eingeschrieben senden. Behörden in der Schweiz arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
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Für Arbeitnehmende in der Westschweiz, denen gekündigt wurde und die die Kündigung für missbräuchlich halten, auf Französisch: die schriftliche Einsprache nach Art. 336b OR, die vor dem Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber sein muss, sonst entfällt die Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen (Art. 336a OR). Mit Ihren Gründen nach Wahl, dem Angebot, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, und, falls Sie sie noch nicht haben, dem Begehren um schriftliche Begründung (Art. 335 Abs. 2 OR). Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.
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