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Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung (Schweiz)
Schweiz · auf Deutsch · für Arbeitnehmer
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Für Arbeitnehmende in der Schweiz, denen gekündigt wurde und die die Kündigung für missbräuchlich halten: die schriftliche Einsprache nach Art. 336b OR. Sie muss vor dem Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber sein, sonst entfällt die Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen (Art. 336a OR). Mit Ihren Gründen nach Wahl, dem Angebot, weiterzuarbeiten, und, falls Sie sie noch nicht haben, dem Begehren um schriftliche Begründung (Art. 335 Abs. 2 OR). Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.
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- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
- Dokument auf Deutsch
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Arbeitgeber in der Schweiz hat Ihnen gekündigt, und Sie halten den wahren Grund für unfair.
- Die Kündigung kam kurz nachdem Sie Ihre Überstunden oder andere Rechte eingefordert hatten.
- Ihre Kündigungsfrist läuft bald ab, und Sie haben noch nicht schriftlich gegen die Kündigung protestiert.
- Sie wollen gegen eine missbräuchliche Kündigung Einsprache erheben, um später eine Entschädigung verlangen zu können.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
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- Arbeitgeber
- Anschrift des Arbeitgebers (Sitz)
- Ort
- Datum
- Datum der Kündigung
- Kündigung erhalten am (Tag des Zugangs)
- Datum der Beendigung
- Weshalb die Kündigung missbräuchlich ist (freiwillig)
- Begründung der Kündigung: liegt vor, oder jetzt verlangen
- Frist
Häufige Fragen
- Gibt es einen kostenlosen Musterbrief für die Einsprache, und was muss darin stehen?
- Die Zürcher Gerichte bieten auf gerichte-zh.ch (Arbeit, Formulare) einen kostenlosen Musterbrief «Einsprache bei missbräuchlicher Kündigung» an. Inhaltlich genügt es, schriftlich zu zeigen, dass Sie die Kündigung selbst ablehnen und das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollen; Gründe braucht es nicht (Urteil 4A_320/2014). Wer nur die Begründung kritisiert, hat keine Einsprache erhoben. Lehnen Sie ein Angebot des Arbeitgebers ab, die Kündigung zurückzunehmen, entfällt die Entschädigung (BGE 134 III 67). Dieses Schreiben sagt beides; Ihre Gründe sind freiwillig.
- Bis wann muss die Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung beim Arbeitgeber sein?
- Längstens bis zum Ende der Kündigungsfrist, schriftlich und beim Arbeitgeber (Art. 336b Abs. 1 OR). Ohne rechtzeitige Einsprache verlieren Sie die Entschädigung, auch wenn die Kündigung missbräuchlich war. Senden Sie das Schreiben eingeschrieben und nicht erst in den letzten Tagen, oder übergeben Sie es gegen eine Empfangsbestätigung auf Ihrer Kopie. Unterschreiben Sie von Hand oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur; eine einfache E-Mail ist keine Schriftform.
- Wann ist eine Kündigung in der Schweiz missbräuchlich, und was bringt die Einsprache?
- Art. 336 OR nennt die Fälle, etwa eine Kündigung wegen einer persönlichen Eigenschaft, wegen der Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts, weil Sie nach Treu und Glauben Ansprüche geltend gemacht haben, wegen Militär-, Schutz- oder Zivildienst oder wegen Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit. Die Kündigung bleibt gültig; das Gericht kann aber eine Entschädigung von höchstens sechs Monatslöhnen zusprechen (Art. 336a OR). Die Einsprache wahrt diesen Anspruch und gibt Gelegenheit, sich über die Fortsetzung zu einigen.
- Wie geht es nach der Einsprache weiter, und was kostet das Verfahren?
- Einigen Sie sich nicht über die Fortsetzung, müssen Sie die Entschädigung innert 180 Tagen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses einklagen, sonst ist sie verwirkt (Art. 336b Abs. 2 OR). Dafür genügt das Schlichtungsgesuch (Art. 62 Abs. 1 ZPO), am Sitz des Arbeitgebers oder an Ihrem gewöhnlichen Arbeitsort (Art. 34 ZPO). Bis CHF 30'000.00 Streitwert gibt es keine Gerichtskosten (Art. 113 und 114 ZPO). Eine Kündigung während einer Sperrfrist, etwa bei Krankheit, ist dagegen nichtig (Art. 336c OR), und eine fristlose Entlassung ohne wichtigen Grund folgt Art. 337c OR: Das sind andere Fragen, mit eigenen Musterbriefen der Zürcher Gerichte.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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