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Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung, auf Italienisch (Schweiz)

Schweiz · auf Italienisch · für Arbeitnehmer

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Für Arbeitnehmende in der Schweiz, etwa im Tessin, denen gekündigt wurde und die die Kündigung für missbräuchlich halten, auf Italienisch: die schriftliche Einsprache nach Art. 336b OR, die vor dem Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber sein muss, sonst entfällt die Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen (Art. 336a OR). Mit Ihren Gründen nach Wahl, dem Angebot, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, und, falls Sie sie noch nicht haben, dem Begehren um schriftliche Begründung (Art. 335 Abs. 2 OR). Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Ihnen wurde in der Schweiz gekündigt, gleich nachdem Sie die Bezahlung von Überstunden verlangt hatten.
  • Ihr Arbeitgeber im Tessin kündigt Ihnen, nachdem Sie einer Gewerkschaft beigetreten sind.
  • Sie halten die Kündigung für eine Retourkutsche und wollen vor Ablauf der Frist widersprechen.
  • Sie wollen Ihren Anspruch auf Entschädigung wahren und anbieten weiterzuarbeiten.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Arbeitnehmer
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  • Datum der Kündigung
  • Kündigung erhalten am (Tag des Zugangs)
  • Datum der Beendigung
  • Weshalb die Kündigung missbräuchlich ist (freiwillig)
  • Begründung der Kündigung: liegt vor, oder jetzt verlangen (italienisch)
  • Frist

Häufige Fragen

Was muss eine Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung sagen, damit sie gilt?
Wenig, aber das Wesentliche: schriftlich zeigen, dass Sie die Kündigung selbst ablehnen und das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollen; Gründe braucht es nicht (Urteil 4A_320/2014). Wer nur die Begründung kritisiert oder so schreibt, dass er das Ende hinnimmt, hat keine Einsprache erhoben. Bietet der Arbeitgeber danach an, die Kündigung zurückzunehmen, und lehnen Sie ab, entfällt die Entschädigung (BGE 134 III 67). Dieser Brief sagt beides; Ihre Gründe sind freiwillig.
Bis wann muss die Einsprache bei einem Tessiner Arbeitgeber sein?
Spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist, schriftlich und beim Arbeitgeber (Art. 336b Abs. 1 OR): Ohne rechtzeitige Einsprache entfällt die Entschädigung, auch wenn die Kündigung missbräuchlich war. Senden Sie den Brief früh genug eingeschrieben oder übergeben Sie ihn gegen Empfangsbestätigung auf Ihrer Kopie. Er wird von Hand oder qualifiziert elektronisch unterschrieben; eine gewöhnliche E-Mail ist keine Schriftform. Eine Kündigung während einer Sperrfrist, etwa bei Krankheit, ist dagegen nichtig (Art. 336c OR), und die fristlose Entlassung ohne wichtigen Grund folgt Art. 337c OR.
An wen wende ich mich im Tessin nach der Einsprache für die Entschädigung?
Ohne Einigung muss die Entschädigung innert 180 Tagen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses eingeklagt werden, sonst ist sie verwirkt (Art. 336b Abs. 2 OR); dafür genügt das Schlichtungsgesuch (Art. 62 Abs. 1 ZPO), am Sitz des Arbeitgebers oder am gewöhnlichen Arbeitsort (Art. 34 ZPO). Im Tessin schlichtet bis CHF 5'000.00 der Friedensrichter (giudice di pace), darüber der Gerichtsschreiber-Assessor der Pretura (Art. 2 und 3 des kantonalen Einführungsgesetzes zur ZPO). Bis CHF 30'000.00 fallen keine Gerichtskosten an (Art. 113 und 114 ZPO). Das Gericht kann bis zu sechs Monatslöhne zusprechen (Art. 336a OR); die Kündigung bleibt gültig.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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