Anfechtungsklage gegen eine Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht (Österreich)
Österreich · auf Deutsch · für Arbeitnehmer
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Die Klage, mit der Arbeitnehmer in Österreich eine Kündigung des Arbeitgebers beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten – wegen Sozialwidrigkeit oder eines verpönten Motivs (§ 105 Abs 3 ArbVG), in Betrieben mit dauernd mindestens fünf Arbeitnehmern. Die Frist ist kurz: zwei Wochen ab Zugang der Kündigung, wenn kein Betriebsrat besteht (§ 107 ArbVG) oder der Betriebsrat nicht widersprochen hat; hat er widersprochen, verlangen Sie zuerst von ihm die Anfechtung (§ 105 Abs 4 ArbVG). Kostenlose Beratung und Rechtsschutz bietet die Arbeiterkammer ihren Mitgliedern. In erster Instanz können Sie selbst klagen; ausdrucken, unterschreiben und zweifach einbringen.
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- Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
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Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Arbeitgeber in Österreich hat Ihnen gekündigt und Sie halten die Kündigung für ungerecht.
- Ihnen wurde gekündigt, kurz nachdem Sie offenen Lohn oder Überstunden verlangt hatten.
- Nach vielen Jahren im Betrieb finden Sie in Ihrem Alter kaum eine neue Stelle und wollen die Kündigung bekämpfen.
- Sie möchten die Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten, solange die kurze Frist noch läuft.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Gericht: Arbeits- und Sozialgericht Wien, sonst das Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht
- Anschrift des Gerichts
- Dienstnehmer (Arbeitnehmer)
- Geburtsdatum
- Anschrift des Dienstnehmers
- Dienstgeber (Arbeitgeber)
- Postanschrift des Dienstgebers (allenfalls Abteilung, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort)
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Tätigkeit (Berufsbezeichnung)
- Datum der Kündigung
- Kündigung erhalten am (Tag des Zugangs)
- Datum der Beendigung
- Betriebsrat: keiner errichtet, keine Stellungnahme, Zustimmung oder Widerspruch ohne Anfechtung durch ihn
- Betriebsrat zur Anfechtung aufgefordert am (nur nach seinem Widerspruch)
- Anfechtungsgrund: Sozialwidrigkeit, verpöntes Motiv oder beides (nach Zustimmung des Betriebsrats nur das Motiv)
- Sachverhalt in eigenen Worten (bei Sozialwidrigkeit Alter, Dienstzeit, Unterhaltspflichten und Aussicht auf eine neue Stelle, beim verpönten Motiv der wahre Kündigungsgrund)
- Beweismittel
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Bis wann muss die Anfechtungsklage gegen eine Kündigung in Österreich bei Gericht sein?
- Besteht kein Betriebsrat oder hat der Betriebsrat der Kündigungsabsicht nicht widersprochen, binnen zwei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 107, § 105 Abs 4 ArbVG). Hat er ausdrücklich widersprochen, verlangen Sie sofort von ihm, die Kündigung anzufechten; er hat dafür eine Woche, nachdem er von der Kündigung verständigt wurde. Ficht er nicht an, können Sie selbst binnen zwei Wochen nach Ablauf dieser Woche klagen. Die Fristen können nicht verlängert werden: Bringen Sie die Klage so ein, dass sie sicher rechtzeitig bei Gericht ist.
- Aus welchen Gründen kann eine Kündigung in Österreich angefochten werden, und für wen gilt das?
- Wegen eines verpönten Motivs, etwa weil Sie vom Arbeitgeber bestrittene, nicht offenbar unberechtigte Ansprüche geltend gemacht haben, wegen Ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft oder weil Sie für den Betriebsrat kandidiert haben (§ 105 Abs 3 Z 1 ArbVG). Oder wegen Sozialwidrigkeit: Die Kündigung beeinträchtigt Ihre wesentlichen Interessen, etwa weil Sie schwer eine gleichwertige Stelle finden, und der Arbeitgeber kann sie nicht mit Gründen in Ihrer Person oder betrieblichen Erfordernissen rechtfertigen (Z 2). Das setzt sechs Monate Beschäftigung voraus und entfällt, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat. Das gilt in Betrieben mit dauernd mindestens fünf Arbeitnehmern.
- Kann ich die Anfechtungsklage in Österreich selbst einbringen, und welche Kosten drohen?
- Ja. Vor dem Arbeits- und Sozialgericht besteht in erster Instanz keine Anwaltspflicht. Bringen Sie die unterschriebene Klage zweifach per Post, in der Einlaufstelle des Gerichts oder über JustizOnline mit ID Austria ein, nicht per E-Mail. Im Anfechtungsverfahren trägt in erster und zweiter Instanz jede Partei ihre Kosten selbst; Kostenersatz gibt es nur vor dem Obersten Gerichtshof (§ 58 Abs 1 ASGG). Die Arbeiterkammer berät ihre Mitglieder kostenlos und vertritt sie, Gewerkschaftsmitglieder auch der ÖGB. Melden Sie sich außerdem rechtzeitig beim AMS.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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