Austrittserklärung – vorzeitiger Austritt aus dem Dienstverhältnis (Österreich)
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Die Erklärung, mit der Arbeitnehmer in Österreich das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden – der vorzeitige Austritt nach § 26 AngG und § 1162 ABGB: wegen vorenthaltenen Entgelts nach ungenützter Nachfrist, Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen, Gefahr für die Gesundheit, fehlenden Schutzes oder Tätlichkeiten und Ehrverletzungen. Sie hält den Sachverhalt fest und macht Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung und Endabrechnung geltend. Ein unberechtigter Austritt kostet Ansprüche; die Arbeiterkammer berät ihre Mitglieder vorher.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Dienstnehmer (Arbeitnehmer)
- Anschrift des Dienstnehmers
- Dienstgeber (Arbeitgeber)
- Postanschrift des Dienstgebers (allenfalls Abteilung, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- Personalnummer
- Grund des vorzeitigen Austritts
- Sachverhalt: was wann geschehen ist (bei vorenthaltenem Entgelt auch das Datum des Nachfristschreibens)
- Endabrechnung und Zahlung bis
- IBAN
- Anwendbarer Kollektivvertrag (oder „keiner“)
Vorschau
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Häufige Fragen
- Aus welchen Gründen darf ein Arbeitnehmer in Österreich vorzeitig austreten?
- Aus einem wichtigen Grund, der die Fortsetzung bis zum Ende einer Kündigungsfrist unzumutbar macht (§ 1162 ABGB). Für Angestellte nennt § 26 AngG insbesondere: Unfähigkeit oder Gefahr für die Gesundheit (Z 1), vorenthaltenes oder geschmälertes Entgelt und andere wesentliche Vertragsverletzungen (Z 2), verweigerte Schutzpflichten (Z 3), Tätlichkeiten und erhebliche Ehrverletzungen oder fehlenden Schutz davor (Z 4). Für gewerbliche Arbeiter gilt § 82a GewO 1859. Wählen Sie den Grund, der zutrifft, und beschreiben Sie den Sachverhalt genau.
- Was steht mir nach einem berechtigten Austritt in Österreich zu?
- Das Entgelt bis zum Austritt, die anteiligen Sonderzahlungen nach Kollektivvertrag oder Dienstvertrag und die Urlaubsersatzleistung (§ 10 UrlG). Trifft den Dienstgeber ein Verschulden am Austritt, gebührt die Kündigungsentschädigung für die Zeit bis zum Ende einer ordnungsgemäßen Kündigung durch den Dienstgeber (§ 29 AngG, § 1162b ABGB). Eine Abfertigung Alt bleibt erhalten. Ersatzansprüche wegen des Austritts, etwa die Kündigungsentschädigung, müssen binnen sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden (§ 34 AngG, für Arbeiter § 1162d ABGB).
- Was riskiere ich in Österreich mit einem unberechtigten Austritt?
- Das Dienstverhältnis endet auch dann, aber ohne die Ansprüche eines berechtigten Austritts: keine Kündigungsentschädigung, keine Abfertigung Alt (§ 23 Abs 7 AngG), keine Urlaubsersatzleistung für die fünfte und sechste Urlaubswoche des laufenden Urlaubsjahres (§ 10 UrlG) und vier Wochen kein Arbeitslosengeld (§ 11 AlVG). Prüfen Sie deshalb vor der Erklärung, ob der Grund trägt; die Arbeiterkammer berät ihre Mitglieder dazu.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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