Mitteilung über Pflegefreistellung an den Arbeitgeber (Österreich)
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Die Mitteilung an den Arbeitgeber, dass Sie in Österreich Pflegefreistellung nach § 16 UrlG in Anspruch nehmen: zur Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen oder einer erkrankten Person im gemeinsamen Haushalt, zur Betreuung Ihres Kindes, wenn die ständige Betreuungsperson ausfällt, oder zur Begleitung eines Kindes unter zehn Jahren bei einem Spitalsaufenthalt. Sie wählen, ob Sie die erste Woche nehmen, die zweite Woche für ein neuerlich erkranktes Kind unter zwölf Jahren oder, wenn beides verbraucht ist, Urlaub ohne Vereinbarung (§ 16 Abs 3 UrlG). Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter. Ohne Diagnose.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Dienstnehmer (Arbeitnehmer)
- Anschrift des Dienstnehmers
- Telefon
- Dienstgeber (Arbeitgeber)
- Postanschrift des Arbeitgebers
- Ort
- Datum
- Personalnummer (falls vorhanden)
- Grund der Pflegefreistellung
- Name der gepflegten oder begleiteten Person
- Beziehung zu Ihnen (zB Kind, Elternteil, Person im Haushalt)
- Geburtsdatum dieser Person (wichtig bei einem Kind)
- Abwesenheit ab
- Abwesenheit bis
- Ausmaß (zB 3 Tage oder 4 Stunden)
- Welcher Anspruch: erste Woche, zweite Woche oder Urlaub
Vorschau
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Häufige Fragen
- Wie viel Pflegefreistellung steht mir in Österreich zu?
- Pro Arbeitsjahr eine Woche im Ausmaß Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, die Sie in Wochen, Tagen oder Stunden nehmen können. Eine zweite Woche kommt hinzu, wenn Ihr Kind unter zwölf Jahren neuerlich erkrankt (§ 16 UrlG). Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit das Entgelt weiter. Eine Leistung der Krankenversicherung für die Tage, an denen Sie ein krankes Kind pflegen, gibt es in Österreich nicht.
- Für wen kann ich in Österreich Pflegefreistellung nehmen?
- Für die notwendige Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen – seit 01.11.2023 auch ohne gemeinsamen Haushalt – und einer erkrankten Person, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt. Außerdem für die Betreuung Ihres Kindes, wenn die Person, die es sonst ständig betreut, etwa wegen schwerer Erkrankung oder eines Spitalsaufenthalts ausfällt, und für die Begleitung eines Kindes unter zehn Jahren bei einem stationären Aufenthalt in einer Krankenanstalt (§ 16 Abs 1 UrlG).
- Was kann ich in Österreich tun, wenn die Pflegefreistellung aufgebraucht ist?
- Ist der Anspruch erschöpft und erkrankt Ihr Kind unter zwölf Jahren, dürfen Sie zu seiner Pflege Urlaub antreten, ohne ihn vorher mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren (§ 16 Abs 3 UrlG). Teilen Sie das dem Arbeitgeber sofort mit; das Schreiben hat dafür eine eigene Auswahl. Diese Ausnahme gilt nur für ein Kind unter zwölf Jahren.
- Muss ich in Österreich für die Pflegefreistellung eine ärztliche Bestätigung vorlegen?
- Der Arbeitgeber kann einen Nachweis verlangen, dass die Voraussetzungen vorliegen, er kann aber nicht darauf bestehen, dass es eine ärztliche Bestätigung ist (§ 16 UrlG). In Betracht kommen etwa eine Bestätigung des Spitals über den Aufenthalt des Kindes oder eine andere Unterlage, die den Grund belegt. Das Schreiben nennt deshalb keine Diagnose und sagt zu, den Grund auf Verlangen nachzuweisen.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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