Papamonat: Vorankündigung und Meldung der Freistellung (Österreich)

Österreich
Deutsch
Arbeit und Beschäftigung
Mitteilung und Aufforderung
Ausdrucken und unterschreiben
1 Seite · 0-mal verkauft

Veröffentlicht vonDocMuse

Das Schreiben an den Arbeitgeber für den Papamonat nach § 1a Väter-Karenzgesetz, in drei Fassungen: die Vorankündigung spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin, die Meldung des Antritts nach der Geburt (spätestens eine Woche danach) und die Meldung nach einer Frühgeburt ohne Vorankündigung. Mit Geburtstermin, Beginn und Ende der Freistellung und Empfangsbestätigung. Der Papamonat ist unbezahlt; den Familienzeitbonus beantragen Sie gesondert beim Krankenversicherungsträger, meist der ÖGK.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Dienstnehmer (Arbeitnehmer)
  • Anschrift des Dienstnehmers
  • Dienstgeber (Arbeitgeber)
  • Postanschrift des Dienstgebers (allenfalls Abteilung, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort)
  • Ort
  • Datum
  • Personalnummer
  • Vorankündigung oder Meldung nach der Geburt
  • Geburtsdatum des Kindes oder errechneter Geburtstermin
  • Zeitraum von
  • Zeitraum bis

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Muss mir der Arbeitgeber in Österreich den Papamonat gewähren?
Ja. Seit 01.09.2019 besteht ein Rechtsanspruch auf die Freistellung von einem Monat anlässlich der Geburt, wenn Sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben (§ 1a VKG). Sie beginnt frühestens am Tag nach der Geburt und endet spätestens mit dem Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter. Voraussetzung ist die Vorankündigung spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin; nach der Geburt verständigen Sie den Arbeitgeber sofort und nennen den Antritt spätestens eine Woche danach. War die Vorankündigung wegen einer Frühgeburt nicht möglich, genügt diese Meldung allein.
Gibt es in Österreich während des Papamonats Geld?
Nicht vom Arbeitgeber: Die Freistellung ist unbezahlt. Dafür gibt es den Familienzeitbonus, für Geburten ab 01.01.2025 täglich € 54,87, wenn Sie vor der Geburt mindestens 182 Tage beschäftigt waren und eine Familienzeit von 28 bis 31 Tagen innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt nehmen. Er wird nicht mit diesem Schreiben, sondern beim Krankenversicherungsträger (meist der ÖGK) beantragt, spätestens 121 Tage nach der Geburt.
Schützt der Papamonat in Österreich vor einer Kündigung?
Ja. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt mit der Vorankündigung, frühestens aber vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin, und endet vier Wochen nach dem Ende der Freistellung (§ 1a VKG). Deshalb lohnt es sich, die Vorankündigung schriftlich zu machen und den Erhalt mit Datum bestätigen zu lassen. Übergeben Sie das Schreiben gegen Empfangsbestätigung oder senden Sie es eingeschrieben.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

Ähnliche Dokumente

  • Aufforderung mit Bestätigung für die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge oder Pflege und Betreuung (Österreich)

    Die an die Person gerichtete schriftliche Aufforderung mit Bestätigung, die Vereine, Schulen, Pfarren, Pflegeeinrichtungen und andere Dienstgeber für die Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ oder „Pflege und Betreuung“ ausstellen (§ 10 Abs 1b und 1d StRegG): dass die Person sie für eine bestimmte berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit braucht, die hauptsächlich Minderjährige oder die Pflege und Betreuung wehrloser Personen betrifft, und ob die Tätigkeit ehrenamtlich ist (Gebührenbefreiung). Das Innenministerium stellt dafür kostenlos ein Muster bereit; diese Vorlage ist eine eigene Fassung als Schreiben der Organisation. Ausfüllen, unterschreiben, der Person mitgeben.

  • Krankmeldung an den Arbeitgeber im Krankenstand (Österreich)

    Die schriftliche Krankmeldung an den Arbeitgeber, wenn Sie in Österreich in den Krankenstand gehen: mit Beginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit und ihrer Ursache – Krankheit, Unfall, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit –, nie mit einer Diagnose. Angestellte zeigen die Arbeitsverhinderung nach § 8 Abs 8 AngG, Arbeiter nach § 4 Abs 1 EFZG ohne Verzug an und legen auf Verlangen die Arbeitsunfähigkeitsbestätigung (Krankenstandsbestätigung) vor. Eine Form ist nicht vorgeschrieben; das Schreiben dient Ihnen als Beweis. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und übergeben.

  • Mitteilung über eine Erkrankung während des Urlaubs (Österreich)

    Wer in Österreich im Urlaub krank wird, verliert die Krankheitstage nicht: Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 5 UrlG). Dafür ist der Arbeitgeber nach drei Tagen ohne Verzug zu verständigen, und bei Wiederantritt des Dienstes ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Das Schreiben hält beides fest, mit Urlaubszeitraum, Beginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ohne Diagnose – und mit einer Auswahl für die Erkrankung im Ausland, wo eine behördliche Bestätigung oder die einer Krankenanstalt nötig ist.

  • Mitteilung über Pflegefreistellung an den Arbeitgeber (Österreich)

    Die Mitteilung an den Arbeitgeber, dass Sie in Österreich Pflegefreistellung nach § 16 UrlG in Anspruch nehmen: zur Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen oder einer erkrankten Person im gemeinsamen Haushalt, zur Betreuung Ihres Kindes, wenn die ständige Betreuungsperson ausfällt, oder zur Begleitung eines Kindes unter zehn Jahren bei einem Spitalsaufenthalt. Sie wählen, ob Sie die erste Woche nehmen, die zweite Woche für ein neuerlich erkranktes Kind unter zwölf Jahren oder, wenn beides verbraucht ist, Urlaub ohne Vereinbarung (§ 16 Abs 3 UrlG). Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter. Ohne Diagnose.

  • Freier Dienstvertrag mit Dienstzettel (Österreich)

    Freier Dienstvertrag nach § 4 Abs 4 ASVG für Personen, die für einen Auftraggeber über eine Zeit Dienstleistungen erbringen, ohne an Arbeitszeit, Arbeitsort und Weisungen gebunden zu sein. Er enthält alle Angaben des Dienstzettels nach § 1164a ABGB, sodass kein eigener Dienstzettel nötig ist: Beginn und Dauer, Probemonat nach Wahl, die seit 01.01.2026 geltenden Kündigungsfristen von vier und sechs Wochen, Tätigkeit, Entgelt mit Fälligkeit und Auszahlung, Sozialversicherungsträger und BV-Kasse, anzuwendender Kollektivvertrag – dazu Datengeheimnis und Rechte an Arbeitsergebnissen.

  • Urlaubsansuchen mit Urlaubsvereinbarung (Österreich)

    Das Urlaubsansuchen an den Arbeitgeber, mit dem Sie nach § 4 Abs 1 Urlaubsgesetz um die Vereinbarung Ihres Urlaubs ersuchen: Zeitraum, Zahl der Urlaubstage – als Werktage oder Arbeitstage, wie im Betrieb gezählt –, Urlaubsjahr und Vertretung. In Österreich wird der Urlaub vereinbart, nicht genehmigt: Darunter unterschreiben beide die Urlaubsvereinbarung oder halten einen anderen Zeitraum fest. Eine Form ist nicht vorgeschrieben; das unterschriebene Blatt beweist die Vereinbarung. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und übergeben.