Mitteilung über eine Erkrankung während des Urlaubs (Österreich)
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Wer in Österreich im Urlaub krank wird, verliert die Krankheitstage nicht: Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 5 UrlG). Dafür ist der Arbeitgeber nach drei Tagen ohne Verzug zu verständigen, und bei Wiederantritt des Dienstes ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Das Schreiben hält beides fest, mit Urlaubszeitraum, Beginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ohne Diagnose – und mit einer Auswahl für die Erkrankung im Ausland, wo eine behördliche Bestätigung oder die einer Krankenanstalt nötig ist.
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Häufige Fragen
- Werden Krankheitstage im Urlaub in Österreich gutgeschrieben?
- Ja, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert und Sie sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben: Die Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet (§ 5 UrlG). Dafür müssen Sie den Arbeitgeber nach drei Tagen Krankheit ohne Verzug verständigen und bei Wiederantritt des Dienstes eine ärztliche Bestätigung über Beginn, Dauer und Ursache vorlegen. Unterbleibt das, gilt die Regel nicht.
- Was gilt in Österreich, wenn ich im Urlaub im Ausland erkranke?
- Eine ärztliche Bestätigung aus dem Ausland genügt nur zusammen mit einer behördlichen Bestätigung, dass sie von einem zur Ausübung des Arztberufs zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Das entfällt, wenn Sie in einer Krankenanstalt ambulant oder stationär behandelt wurden und deren Bestätigung vorlegen (§ 5 UrlG). Kümmern Sie sich darum noch vor Ort. Fehlt die Bestätigung, werden die Krankheitstage auf den Urlaub angerechnet.
- Genügt in Österreich eine E-Mail an den Arbeitgeber, wenn ich im Urlaub erkranke?
- Das Gesetz schreibt für die Mitteilung keine Form vor; eine E-Mail oder ein Anruf reicht, wenn sie den Arbeitgeber erreicht (§ 5 UrlG). Beweisen müssen aber Sie, dass und wann er verständigt wurde. Schicken Sie dieses Schreiben deshalb unterschrieben – auch als Scan per E-Mail – und bitten Sie um eine kurze Eingangsbestätigung. Ist die Mitteilung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht möglich, holen Sie sie sofort nach, wenn diese Gründe wegfallen.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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