Meldung der Karenz an den Arbeitgeber (Österreich)

Österreich
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Arbeit und Beschäftigung
Mitteilung und Aufforderung
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Die Meldung von Beginn und Dauer der Elternkarenz an den Arbeitgeber, nach dem Mutterschutzgesetz (§ 15 MSchG) oder dem Väter-Karenzgesetz (§ 2 VKG): Kind und Geburtsdatum, Karenz von–bis, Karenzteile des anderen Elternteils. Für Kinder, die ab dem 01.11.2023 geboren sind, gilt die Karenz bis zum Ende des 22. Lebensmonats, bei Teilung bis zum Ende des 24. – das Dokument druckt die Regel für Ihr Kind. Mit Empfangsbestätigung. Das Kinderbetreuungsgeld beantragen Sie gesondert beim Krankenversicherungsträger, meist der ÖGK.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Dienstnehmer (Arbeitnehmer)
  • Anschrift des Dienstnehmers
  • Dienstgeber (Arbeitgeber)
  • Postanschrift des Dienstgebers (allenfalls Abteilung, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort)
  • Ort
  • Datum
  • Personalnummer
  • Gesetz, nach dem die Karenz genommen wird (MSchG: Mutter, VKG: Vater)
  • Name des Kindes (falls schon bekannt)
  • Geburtsdatum des Kindes oder errechneter Geburtstermin
  • Zeitraum von
  • Zeitraum bis
  • Geburt des Kindes vor oder ab dem 01.11.2023 (bestimmt die Höchstdauer der Karenz)
  • Karenz des anderen Elternteils: Zeiträume (oder „keine“)

Vorschau

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Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Karenz in Österreich beim Arbeitgeber melden?
Die Mutter gibt Beginn und Dauer bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt bekannt (§ 15 MSchG), der Vater für eine Karenz gleich im Anschluss daran spätestens acht Wochen nach der Geburt (§ 2 VKG). Ein Karenzteil, der an die Karenz des anderen Elternteils anschließt, ist spätestens drei Monate vor deren Ende zu melden (§ 15a MSchG, § 3 VKG). Eine Form ist nicht vorgeschrieben; die Arbeiterkammer bietet auch kostenlose Musterbriefe an. Melden Sie schriftlich und lassen Sie sich den Erhalt bestätigen.
Wie lange dauert die Karenz in Österreich für Kinder, die ab dem 01.11.2023 geboren sind?
Nimmt nur ein Elternteil Karenz, längstens bis zum Ende des 22. Lebensmonats des Kindes. Bis zum Ende des 24. Lebensmonats geht sie, wenn die Eltern sie teilen und der andere Elternteil mindestens zwei Monate nimmt, bei Alleinerziehenden und wenn der andere Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat. Jeder Karenzteil dauert mindestens zwei Monate; die Karenz kann zweimal zwischen den Eltern wechseln. Für Kinder, die vor dem 01.11.2023 geboren sind, galt die Karenz bis zum zweiten Geburtstag.
Gilt in Österreich während der Karenz ein Kündigungsschutz?
Ja. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz dauert bis vier Wochen nach dem Ende der Karenz (§ 10 MSchG, § 7 VKG). Beim Vater beginnt er mit der Meldung, frühestens aber vier Monate vor dem Antritt der Karenz und nicht vor der Geburt (§ 7 VKG). Deshalb lohnt es sich, den Erhalt der Meldung mit Datum bestätigen zu lassen. Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind getrennt: Das Geld beantragen Sie beim Krankenversicherungsträger, und die Bezugsdauer muss nicht mit der Karenz übereinstimmen.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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