Mitteilung über die achtwöchige Elternzeit (Spanien)
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Für Beschäftigte in Spanien mit einem Kind unter acht Jahren, die die Elternzeit nach Art. 48 bis des spanischen Arbeitnehmerstatuts von bis zu acht Wochen nehmen wollen. Das Schreiben teilt dem Arbeitgeber die Wochen, Beginn und Ende und die Wahl zwischen Vollzeit und Teilzeit mit, mit der gesetzlichen Frist von zehn Tagen oder der des Tarifvertrags. Es wird gegen Empfangsbestätigung übergeben, per Einschreiben oder per Burofax versandt. Auf Spanisch.
- Für die Verwendung in Spanien
- Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Kind ist unter acht und Sie möchten in Spanien einige Wochen Elternzeit nehmen.
- Die Kita ist eine Zeit lang zu und Sie wollen diese Wochen mit Ihrem Kind verbringen.
- Sie möchten die Elternzeit in Teilzeit nehmen, statt ganz auszusetzen.
- Sie wollen dem Arbeitgeber die Daten Ihrer Elternzeit schriftlich mitteilen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
- Anschrift des Arbeitnehmers
- DNI oder NIE des Arbeitnehmers (spanische Identifikationsnummer)
- Versandart (über dem Empfänger gedruckt)
- Arbeitgeber (Firma oder, bei einer natürlichen Person, Vor- und Nachname)
- Postanschrift des Arbeitgebers (Straße und Hausnummer, PLZ und Ort in eigenen Zeilen)
- Ort
- Datum
- Vor- und Nachname des Kindes
- Datum der Geburt oder der Adoptions-, Vormundschafts- oder Pflegeentscheidung
- Wochen Elternzeit (bis zu acht)
- Beantragtes Anfangsdatum
- Beantragtes Enddatum
- Art der Elternzeit
- Anwendbarer Tarifvertrag
Häufige Fragen
- Worin unterscheidet sich die Elternzeit in Spanien vom Geburtsurlaub?
- Der Geburts- und Betreuungsurlaub (Art. 48.4 des spanischen Arbeitnehmerstatuts) dauert neunzehn Wochen, beginnt mit sechs Pflichtwochen und wird von der Sozialversicherung bezahlt. Die Elternzeit (Art. 48 bis) ist ein eigenes persönliches Recht: bis zu acht Wochen, am Stück oder verteilt, bis zum achten Geburtstag des Kindes, in Vollzeit oder Teilzeit.
- Darf der Arbeitgeber in Spanien die Elternzeit verschieben?
- Nur in den Fällen von Art. 48 bis des spanischen Arbeitnehmerstatuts, wenn die Elternzeit im gewünschten Zeitraum den ordnungsgemäßen Betrieb ernsthaft stört, etwa weil mehrere Beschäftigte sie gleichzeitig verlangen: Dann darf er sie für eine angemessene Zeit verschieben, mit schriftlicher Begründung und nachdem er eine ebenso flexible Alternative angeboten hat. Einfach ablehnen darf er sie nicht.
- Mit welcher Frist wird die Elternzeit in Spanien angekündigt?
- Mindestens zehn Tage vorher oder mit der Frist des Tarifvertrags, unter Angabe von Beginn und Ende (Art. 48 bis des spanischen Arbeitnehmerstatuts). Übergeben Sie das Schreiben persönlich und lassen Sie die Empfangsbestätigung auf Ihrer Kopie mit Datum unterschreiben, oder senden Sie es per Einschreiben oder Burofax, damit das Datum der Mitteilung beweisbar ist.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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