Eigenkündigung des Arbeitnehmers (Spanien)

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Für Beschäftigte, die eine Stelle in Spanien aus eigenem Entschluss aufgeben. Das Schreiben teilt dem Arbeitgeber die Kündigung mit (Art. 49.1.d des spanischen Arbeitnehmerstatuts), mit der Frist des Tarifvertrags oder, wenn dieser nichts regelt, der ortsüblichen Frist, legt den letzten Arbeitstag fest und verlangt die Schlussabrechnung (finiquito), die letzte Lohnabrechnung, die Bescheinigung über die einbehaltene Steuer und die Arbeitgeberbescheinigung. Es wird per Burofax mit beglaubigtem Inhalt versandt, das Text und Datum beweist. Auf Spanisch.

  • Für die Verwendung in Spanien
  • Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie wollen Ihre Stelle in Spanien aus eigenem Entschluss aufgeben.
  • Sie haben eine neue Stelle und müssen beim jetzigen Arbeitgeber kündigen.
  • Ihr Chef in Spanien nimmt die mündliche Kündigung nicht an und Sie wollen sie schriftlich.
  • Sie möchten die Kündigung per Burofax schicken, damit das Datum feststeht.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Arbeitnehmer
  • Anschrift des Arbeitnehmers
  • DNI oder NIE des Arbeitnehmers (spanische Identifikationsnummer)
  • Arbeitgeber (Firma oder, bei einer natürlichen Person, Vor- und Nachname)
  • Postanschrift des Arbeitgebers (Straße und Hausnummer, PLZ und Ort in eigenen Zeilen)
  • Ort
  • Datum
  • Einstellungsdatum
  • Position
  • Kündigungsfrist
  • Letzter Arbeitstag
  • Anwendbarer Tarifvertrag

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt in Spanien, wenn Beschäftigte selbst kündigen?
Die Frist des anwendbaren Tarifvertrags; Art. 49.1.d des spanischen Arbeitnehmerstatuts verweist auf den Tarifvertrag oder den Ortsbrauch, und wenn beide nichts regeln, nehmen die Gerichte meist fünfzehn Kalendertage an. Wird die Frist nicht eingehalten, ist die Kündigung trotzdem wirksam, der Arbeitgeber darf die fehlenden Tage aber nur dann von der Schlussabrechnung abziehen, wenn Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag das vorsehen.
Warum wird die Eigenkündigung in Spanien per Burofax und nicht per E-Mail verschickt?
Weil das Burofax mit beglaubigtem Inhalt beweist, was an wen und an welchem Tag geschickt wurde, und die Kündigungsfrist ab diesem Tag läuft. Sie können das Schreiben auch persönlich übergeben und eine Kopie vom Arbeitgeber mit Datum unterschreiben lassen; verweigert er das, vermeidet das Burofax Streit. Die spanische Post Correos nimmt das PDF in ihrem Online-Burofax an und berechnet pro Seite.
Gibt es in Spanien nach einer Eigenkündigung Arbeitslosengeld?
Nicht wegen dieses Ausscheidens: Die Eigenkündigung ist keine gesetzliche Arbeitslosigkeit im Sinne von Art. 267 des spanischen allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und gibt keinen Anspruch auf die beitragsfinanzierte Leistung. Wenn Sie wegen ausbleibender Löhne oder anderer schwerer Pflichtverletzungen des Arbeitgebers gehen wollen, gilt ein anderer Weg (Art. 50 des Arbeitnehmerstatuts, vor den Arbeitsgerichten): Sprechen Sie vor der Kündigung mit einer Fachperson.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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