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Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer (Liechtenstein)
Liechtenstein · auf Deutsch · für Arbeitnehmer
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Das Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer mit einer Stelle in Liechtenstein, auch für Grenzgänger aus der Schweiz und aus Österreich: Kündigung mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (§ 1173a Art. 45c ABGB) oder in der Probezeit mit sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche (Art. 45b), hilfsweise auf den nächstmöglichen Termin. Es verlangt die Bestätigung, das Arbeitszeugnis und die Schlussabrechnung und regelt die restlichen Ferien. Eingeschrieben senden oder gegen Empfangsbestätigung übergeben.
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- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
- Dokument auf Deutsch
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie haben eine neue Stelle und wollen Ihren Job in Liechtenstein kündigen.
- Sie pendeln aus der Schweiz oder aus Österreich und kündigen Ihre Stelle in Liechtenstein.
- Sie sind noch in der Probezeit und möchten die Stelle wieder verlassen.
- Sie wollen ein Kündigungsschreiben, das auch Ferien, Lohn und Zeugnis regelt.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Ort
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- Kündigungsfrist: ordentliche Frist oder Probezeit (Liechtenstein)
- Datum der Beendigung
Häufige Fragen
- Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer in Liechtenstein?
- Nach der Probezeit ohne andere Abrede ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis neunten und drei Monate ab dem zehnten, jeweils auf das Ende eines Monats (§ 1173a Art. 45c ABGB). Vertrag, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag können schriftlich anderes festlegen, unter einen Monat aber nur ein GAV im ersten Dienstjahr. In der Probezeit — dem ersten Monat, schriftlich auf höchstens drei Monate verlängerbar — beträgt die Frist sieben Tage auf das Ende einer Arbeitswoche (Art. 45b), anders als in der Schweiz, wo sie an jedem Tag enden kann.
- Gilt liechtensteinisches Recht auch, wenn ich in der Schweiz oder in Österreich wohne?
- Für eine Stelle in Liechtenstein gilt in der Regel liechtensteinisches Arbeitsrecht, auch für Grenzgänger; massgebend sind Ihr Arbeitsvertrag und ein allfälliger Gesamtarbeitsvertrag Ihrer Branche. Das Kündigungsrecht stammt aus der Schweiz und steht in § 1173a ABGB, die Fristen entsprechen weitgehend den schweizerischen. Prüfen Sie im Vertrag oder GAV, ob die Kündigung schriftlich sein muss; das Gesetz selbst verlangt keine Form.
- Bis wann muss die Kündigung beim Arbeitgeber in Liechtenstein sein?
- Bevor die Kündigungsfrist zu laufen beginnt: Bei einem Monat Frist auf Ende Mai muss sie spätestens Ende April beim Arbeitgeber sein. Wann ein eingeschriebener Brief, der nicht sofort abgeholt wird, als zugegangen gilt, ist für Liechtenstein nicht abschliessend geklärt. Senden Sie ihn deshalb mindestens zehn Tage vor dem letzten Tag ab oder übergeben Sie ihn persönlich und lassen Sie den Empfang auf Ihrer Kopie bestätigen.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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- Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers, auf Englisch (Liechtenstein)
Ein Kündigungsschreiben auf Englisch für Arbeitnehmende mit einer Stelle in Liechtenstein, auch Grenzgänger aus der Schweiz und Österreich: Kündigung mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (§ 1173a Art. 45c ABGB) oder in der Probezeit mit sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche (Art. 45b), sonst auf den nächstmöglichen Termin; mit Bitte um Bestätigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung sowie Regelung der Restferien. Für Arbeitgeber, die Englisch sprechen; Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Arbeitszeugnis verlangen oder berichtigen lassen (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmer mit einer Stelle in Liechtenstein: verlangt ein Arbeitszeugnis über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten, ein Zwischenzeugnis oder eine Bestätigung, die sich auf Art und Dauer beschränkt (§ 1173a Art. 36 ABGB), oder die Berichtigung eines Zeugnisses, mit dem bisherigen und dem gewünschten Wortlaut und einer Frist. Das Zeugnis können Sie jederzeit verlangen. Eingeschrieben an den Arbeitgeber senden.
- Ankündigung von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternzeit (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben: kündigt dem Arbeitgeber die Mutterschaftszeit von 20 Wochen, die Vaterschaftszeit von zwei Wochen oder die Elternzeit von bis zu vier Monaten an (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und der gewünschten Aufteilung, nach Möglichkeit drei Monate im Voraus (Art. 34f). Es verlangt eine schriftliche Bestätigung und, falls der Arbeitgeber aufschieben will, eine Begründung. Eingeschrieben senden oder übergeben.
- Ausstehenden Lohn vom Arbeitgeber fordern (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, deren Lohn oder Überstunden nicht bezahlt wurden: fordert den offenen Lohn nach Monaten, Überstunden mit dem Zuschlag von einem Viertel (§ 1173a Art. 6 ABGB) und die schriftliche Lohnabrechnung (Art. 16), setzt eine Zahlungsfrist und nennt den Verzugszins von 5 %. Zahlt der Arbeitgeber nicht, folgen der bedingte Zahlbefehl oder die Klage beim Fürstlichen Landgericht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Ankündigung von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub, auf Englisch (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmende in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben, auf Englisch: teilt dem Arbeitgeber mit, dass Sie 20 Wochen Mutterschaftszeit, zwei Wochen Vaterschaftsurlaub oder bis zu vier Monate Elternzeit beziehen (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und gewünschter Aufteilung, wenn möglich drei Monate im Voraus (Art. 34f). Bittet um Bestätigung und, falls der Arbeitgeber verschieben will, um schriftliche Begründung. Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung und Begründung verlangen (Liechtenstein)
Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, denen gekündigt wurde: erhebt die schriftliche Einsprache gegen die Kündigung nach § 1173a Art. 48 ABGB, die Voraussetzung für eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen ist, und verlangt die schriftliche Begründung (Art. 45 Abs. 2). Die Einsprache muss spätestens am Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber sein, sonst entfällt die Entschädigung; die Klage muss dann innert 180 Tagen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses beim Landgericht anhängig sein, sonst ist der Anspruch verwirkt. Eingeschrieben senden oder gegen Empfangsbestätigung übergeben.