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Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers, auf Englisch (Liechtenstein)

Liechtenstein · auf Englisch · für Arbeitnehmer

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8 Fragen · etwa 3 Min.

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Ein Kündigungsschreiben auf Englisch für Arbeitnehmende mit einer Stelle in Liechtenstein, auch Grenzgänger aus der Schweiz und Österreich: Kündigung mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (§ 1173a Art. 45c ABGB) oder in der Probezeit mit sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche (Art. 45b), sonst auf den nächstmöglichen Termin; mit Bitte um Bestätigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung sowie Regelung der Restferien. Für Arbeitgeber, die Englisch sprechen; Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie arbeiten in Liechtenstein und wollen Ihre Stelle kündigen.
  • Sie pendeln aus der Schweiz oder Österreich nach Liechtenstein und haben eine neue Stelle gefunden.
  • Sie sind noch in der Probezeit bei einem Arbeitgeber in Liechtenstein und wollen aufhören.
  • Ihr Arbeitgeber in Vaduz spricht Englisch und Sie wollen Ihre Kündigung schriftlich einreichen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Arbeitnehmer
  • Anschrift des Arbeitnehmers
  • Arbeitgeber
  • Anschrift des Arbeitgebers (Sitz)
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  • Kündigungsfrist (englisch, Liechtenstein): ordentliche Frist oder Probezeit
  • Datum der Beendigung

Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmende in Liechtenstein?
Wenn ein schriftlicher Vertrag oder Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes sagt: in der Probezeit (erster Monat, verlängerbar auf drei) sieben Tage auf das Ende einer Arbeitswoche; danach ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis neunten und drei Monate danach, jeweils auf ein Monatsende (§ 1173a Art. 45b und 45c ABGB). Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen keine verschiedenen Fristen gelten, ausser kürzeren für den Arbeitnehmer nach einer wirtschaftlich begründeten Kündigung (Art. 45a).
Darf ich einem Arbeitgeber in Liechtenstein auf Englisch kündigen?
Ja, wenn Ihr Arbeitgeber Englisch spricht: Das Gesetz schreibt für die Kündigung weder Form noch Sprache vor, Ihr Vertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann aber Schriftform verlangen. Bewahren Sie einen Beweis für den Zugang auf – Einschreiben oder Empfangsbestätigung auf Ihrer Kopie. Kommt die Sache je vor das Landgericht oder eine Behörde, arbeiten diese nur auf Deutsch; halten Sie daher auch die deutsche Fassung bereit.
Wann gilt eine Kündigung in Liechtenstein als zugegangen?
Wenn sie beim Arbeitgeber eintrifft, und das muss vor Beginn der Kündigungsfrist geschehen. Wann ein nicht sofort abgeholter eingeschriebener Brief als zugegangen gilt, ist in Liechtenstein nicht geklärt. Senden Sie ihn daher mindestens zehn Tage vor dem letzten Tag oder übergeben Sie ihn persönlich und lassen Sie den Empfang auf Ihrer Kopie bestätigen.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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    Für Arbeitnehmende in Liechtenstein, deren Lohn oder Überstunden nicht bezahlt wurden, auf Englisch: fordert den ausstehenden Lohn Monat für Monat, Überstunden mit Zuschlag von einem Viertel (§ 1173a Art. 6 ABGB) und eine schriftliche Lohnabrechnung (Art. 16), setzt eine Zahlungsfrist und nennt 5 % Verzugszins. Zahlt der Arbeitgeber weiterhin nicht, folgt ein bedingter Zahlbefehl oder eine Klage beim Landgericht – nur auf Deutsch.