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Verlangen oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses, auf Englisch (Liechtenstein)
Liechtenstein · auf Englisch · für Arbeitnehmer
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Für Arbeitnehmende mit einer Stelle in Liechtenstein, auf Englisch: verlangt vom Arbeitgeber ein Vollzeugnis über Art und Dauer der Anstellung sowie Leistung und Verhalten, ein Zwischenzeugnis oder eine Arbeitsbestätigung nur über Art und Dauer (§ 1173a Art. 36 ABGB), oder die Berichtigung eines Zeugnisses mit bisheriger und gewünschter Formulierung und einer Frist. Sie können es jederzeit verlangen. Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Für die Verwendung in Liechtenstein
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie verlassen Ihre Stelle in Liechtenstein und brauchen ein Arbeitszeugnis.
- Ihr Arbeitszeugnis aus Liechtenstein enthält Formulierungen, die Sie berichtigen lassen wollen.
- Sie wollen während Ihrer Anstellung in Liechtenstein ein Zwischenzeugnis für eine Bewerbung.
- Ihr früherer Arbeitgeber in Vaduz hat Ihnen trotz Nachfrage noch kein Zeugnis geschickt.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber
- Anschrift des Arbeitgebers (Sitz)
- Ort
- Datum
- Was Sie verlangen (englisch, Liechtenstein)
- Tätigkeit (Berufsbezeichnung)
- Beginn
- Datum der Beendigung
- Anlass für das Zwischenzeugnis (z. B. Wechsel der vorgesetzten Person)
- Zu berichtigende Stellen: bisheriger und gewünschter Wortlaut, mit Begründung
- Frist
Häufige Fragen
- Was muss ein Arbeitszeugnis eines Arbeitgebers in Liechtenstein enthalten?
- Ein Vollzeugnis nennt Art und Dauer der Anstellung und beurteilt Ihre Leistung und Ihr Verhalten (§ 1173a Art. 36 Abs. 1 ABGB); Sie können es jederzeit verlangen, auch als Zwischenzeugnis während der Anstellung. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch nennt es nur Art und Dauer (Art. 36 Abs. 2). Die Regel stammt aus dem Schweizer Recht, daher wird oft die Schweizer Praxis zu klarer, wohlwollender Formulierung befolgt.
- Wohin wende ich mich in Liechtenstein, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis nicht berichtigt?
- An das Fürstliche Landgericht in Vaduz, das alle Zivilsachen in erster Instanz entscheidet; ein Schlichtungsversuch ist vorher nicht nötig, doch kann eine freiwillige Vergleichsverhandlung beantragt werden (§ 227 ZPO). Das Gericht arbeitet auf Deutsch; verwenden Sie dort die deutsche Fassung dieses Briefes und legen Sie das Zeugnis und Ihre Beweise bei.
- Gibt es in Liechtenstein eine Frist, bis wann der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen muss?
- Das Gesetz nennt keine: Das Zeugnis ist geschuldet, sobald Sie es verlangen. Der Brief setzt ein Datum, bis zu dem Sie es unterschrieben erwarten; zwei bis drei Wochen sind üblich. Kommt nichts, senden Sie eine kurze Erinnerung mit letzter Frist, bevor Sie sich an das Gericht wenden.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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Für Arbeitnehmer mit einer Stelle in Liechtenstein: verlangt ein Arbeitszeugnis über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten, ein Zwischenzeugnis oder eine Bestätigung, die sich auf Art und Dauer beschränkt (§ 1173a Art. 36 ABGB), oder die Berichtigung eines Zeugnisses, mit dem bisherigen und dem gewünschten Wortlaut und einer Frist. Das Zeugnis können Sie jederzeit verlangen. Eingeschrieben an den Arbeitgeber senden.
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