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Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung und Verlangen der Begründung, auf Englisch (Liechtenstein)
Liechtenstein · auf Englisch · für Arbeitnehmer
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Für gekündigte Arbeitnehmende in Liechtenstein, auf Englisch: die schriftliche Einsprache gegen die Kündigung nach § 1173a Art. 48 ABGB, Voraussetzung für eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen, mit dem Verlangen einer schriftlichen Begründung (Art. 45 Abs. 2). Sie muss bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber eintreffen, sonst gibt es keine Entschädigung; die Klage ist danach innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses beim Landgericht einzureichen, sonst verwirkt der Anspruch. Gerichte nehmen nur die deutsche Fassung an.
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- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Arbeitgeber in Liechtenstein hat Ihnen gekündigt und Sie halten die Kündigung für unfair.
- Sie wurden in Liechtenstein entlassen, nachdem Sie sich über Missstände beschwert haben.
- Sie wollen von Ihrem Arbeitgeber in Liechtenstein schriftlich wissen, warum Ihnen gekündigt wurde.
- Ihre Kündigungsfrist in Vaduz läuft bald ab und Sie wollen eine Entschädigung nicht verlieren.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Datum
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- Warum Sie die Kündigung für missbräuchlich halten (freiwillig)
Häufige Fragen
- Bis wann muss ich in Liechtenstein gegen eine Kündigung Einsprache erheben?
- Die schriftliche Einsprache muss spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber eintreffen (§ 1173a Art. 48 Abs. 1 ABGB); ohne sie gibt es keine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung. Einigen Sie sich nicht über die Fortsetzung, müssen Sie innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses beim Landgericht klagen, sonst verwirkt der Anspruch (Art. 48 Abs. 2). Wann ein Einschreiben als zugegangen gilt, ist nicht geklärt: Senden Sie früh oder übergeben Sie gegen Quittung.
- Wie hoch ist die Entschädigung für eine missbräuchliche Kündigung in Liechtenstein?
- Das Gericht setzt sie unter Würdigung aller Umstände fest, bis zu sechs Monatslöhnen, oder bis zu zwei Monatslöhnen, wenn die Kündigung nur missbräuchlich ist, weil die Informations-, Konsultations- und Meldepflichten bei Betriebsübergang oder Massenentlassung missachtet wurden (§ 1173a Art. 46 Abs. 2 Bst. c und Art. 47 ABGB). Die Kündigung selbst bleibt gültig. Schadenersatz aus anderen Gründen bleibt vorbehalten.
- Ist eine Kündigung während einer Krankheit in Liechtenstein gültig?
- Nicht während der Sperrfristen: Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen, solange Sie ohne Verschulden wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind – 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 ab dem zweiten, 180 ab dem sechsten – und nicht während Schwangerschaft und Mutterschaftszeit. Eine solche Kündigung ist nichtig; bei einer früher ausgesprochenen steht die Frist still und läuft danach weiter (§ 1173a Art. 49 ABGB). Halten Sie das in Ihrer Einsprache schriftlich fest.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben: kündigt dem Arbeitgeber die Mutterschaftszeit von 20 Wochen, die Vaterschaftszeit von zwei Wochen oder die Elternzeit von bis zu vier Monaten an (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und der gewünschten Aufteilung, nach Möglichkeit drei Monate im Voraus (Art. 34f). Es verlangt eine schriftliche Bestätigung und, falls der Arbeitgeber aufschieben will, eine Begründung. Eingeschrieben senden oder übergeben.
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Für Arbeitnehmende in Liechtenstein, deren Lohn oder Überstunden nicht bezahlt wurden, auf Englisch: fordert den ausstehenden Lohn Monat für Monat, Überstunden mit Zuschlag von einem Viertel (§ 1173a Art. 6 ABGB) und eine schriftliche Lohnabrechnung (Art. 16), setzt eine Zahlungsfrist und nennt 5 % Verzugszins. Zahlt der Arbeitgeber weiterhin nicht, folgt ein bedingter Zahlbefehl oder eine Klage beim Landgericht – nur auf Deutsch.