Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht (Deutschland)
Deutschland · auf Deutsch · für Arbeitnehmer
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Die Klage des Arbeitnehmers gegen eine Kündigung des Arbeitgebers: Wer die Kündigung für unwirksam hält, muss innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang beim Arbeitsgericht klagen (§ 4 KSchG), sonst gilt sie als wirksam (§ 7 KSchG). Kostenlos nimmt auch die Rechtsantragstelle jedes Arbeitsgerichts die Klage auf. Die Klage enthält Parteien, Antrag, Kündigung, Betriebsgröße, Betriebsrat und Begründung; in erster Instanz können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Ausdrucken, unterschreiben und mit einer Abschrift beim Gericht einreichen – eine E-Mail genügt nicht.
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- Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
- Dokument auf Deutsch
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt und Sie halten die Kündigung in Deutschland für ungerechtfertigt.
- Nach Jahren im Betrieb hat man Sie entlassen und Sie wollen sich gegen die Kündigung wehren.
- Die Kündigung liegt erst seit wenigen Tagen im Briefkasten und Sie wollen schnell zum Arbeitsgericht.
- Sie möchten in Deutschland selbst eine Kündigungsschutzklage einreichen, bevor die kurze Frist abläuft.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitsgericht am Arbeitsort oder am Sitz des Arbeitgebers (z. B. Arbeitsgericht Köln)
- Anschrift des Arbeitsgerichts (Straße, darunter PLZ und Ort)
- Arbeitnehmer
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber
- Gesetzlicher Vertreter des Arbeitgebers, z. B. Geschäftsführer (falls bekannt)
- Postanschrift des Arbeitgebers (ggf. Abteilung, Straße, PLZ und Ort)
- Datum der Kündigung
- Antrag auf Weiterbeschäftigung während des Rechtsstreits: ja oder nein
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Tätigkeit (Berufsbezeichnung)
- Bruttomonatsverdienst in Euro (Durchschnitt, mit regelmäßigen Zulagen)
- Kündigung erhalten am (Tag des Zugangs)
- Art der Kündigung: ordentlich, fristlos oder fristlos und hilfsweise ordentlich
- Datum der Beendigung
- Zahl der Arbeitnehmer im Betrieb: mehr als zehn, höchstens zehn oder unbekannt
- Betriebsrat: vorhanden, nicht vorhanden oder unbekannt
- Einspruch beim Betriebsrat eingelegt am (§ 3 KSchG, falls geschehen)
- Weitere Unwirksamkeitsgründe, z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit (falls vorhanden)
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Wie berechne ich die Frist von drei Wochen für die Kündigungsschutzklage?
- Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung – wenn Ihnen das Schreiben übergeben oder in Ihren Briefkasten eingeworfen wird –, nicht mit dem Datum auf dem Brief. Geht die Kündigung an einem Dienstag zu, endet die Frist am Dienstag drei Wochen später; fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet sie am nächsten Werktag. Bis dahin muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Danach gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG); eine verspätete Klage wird nur zugelassen, wenn Sie trotz aller zumutbaren Sorgfalt verhindert waren (§ 5 KSchG).
- Kann ich die Kündigungsschutzklage in Deutschland selbst einreichen, und was kostet sie?
- Ja. Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich in erster Instanz selbst vertreten (§ 11 Abs. 1 ArbGG); die Rechtsantragstelle jedes Arbeitsgerichts nimmt die Klage auch kostenlos auf. Reichen Sie das unterschriebene Original mit einer Abschrift per Post, Fax oder persönlich ein – eine E-Mail genügt nicht. Gerichtskosten werden nicht vorab verlangt, und endet das Verfahren mit einem Vergleich, entfällt die Gerichtsgebühr. Die Kosten eines Bevollmächtigten trägt im ersten Rechtszug jede Seite selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Gewerkschaftsmitglieder erhalten Rechtsschutz; bei geringem Einkommen gibt es Prozesskostenhilfe.
- Was passiert nach der Kündigungsschutzklage, und welche Rolle spielt der Betriebsrat?
- Das Gericht stellt die Klage dem Arbeitgeber zu und lädt zur Güteverhandlung, die in Kündigungssachen binnen zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden soll (§ 61a Abs. 2 ArbGG); viele Verfahren enden mit einem Vergleich, oft gegen eine Abfindung, auf die es aber keinen allgemeinen Anspruch gibt. Beim Betriebsrat können Sie binnen einer Woche Einspruch einlegen (§ 3 KSchG); das hält die Klagefrist nicht auf. Melden Sie sich außerdem bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung, wenn bis zum Ende weniger als drei Monate bleiben (§ 38 Abs. 1 SGB III).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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