Gegendarstellung zur Abmahnung
Veröffentlicht vonDocMuse
Die Gegendarstellung, mit der Sie einer Abmahnung des Arbeitgebers widersprechen und Ihre Stellungnahme zur Personalakte geben (§ 83 Abs. 2 BetrVG). Sie nennt den Vorwurf, stellt den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar, benennt Zeugen und verlangt wahlweise die Entfernung der unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte oder die Aufnahme der Gegendarstellung. Eine Frist gibt es nicht, und eine Antwort ist keine Pflicht – was Sie schreiben, kann aber später verwendet werden. Ausdrucken, unterschreiben und gegen Empfangsbestätigung übergeben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber
- Postanschrift des Arbeitgebers (Straße und Hausnummer, PLZ und Ort in eigenen Zeilen)
- Ort
- Datum
- Datum der Abmahnung
- Personalnummer
- Abmahnung erhalten am
- Vorgeworfener Verstoß
- Sachverhalt aus Ihrer Sicht
- Zeugen (Namen und Telefonnummern)
- Verlangen (Entfernung der Abmahnung oder Aufnahme der Gegendarstellung)
- Frist
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Muss auf eine Abmahnung überhaupt geantwortet werden?
- Nein. Eine Pflicht zur Gegendarstellung gibt es nicht, auch keine Frist. Wer schweigt, erkennt die Vorwürfe damit nicht an und kann ihre Richtigkeit noch in einem späteren Kündigungsschutzprozess bestreiten (BAG, 13.03.1987, 7 AZR 601/85). Eine Gegendarstellung ist sinnvoll, wenn Sie den Sachverhalt jetzt belegen können. Schreiben Sie nur Tatsachen, die Sie beweisen können, denn der Arbeitgeber kann Ihre Erklärung später verwenden.
- Wann muss der Arbeitgeber eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen?
- Wenn sie unberechtigt ist: wenn der Vorwurf zu unbestimmt ist, auf falschen Tatsachen oder einer falschen rechtlichen Bewertung beruht oder die Abmahnung unverhältnismäßig ist. Der Anspruch auf Entfernung wird aus §§ 242, 1004 BGB in entsprechender Anwendung hergeleitet. Lehnt der Arbeitgeber ab, kann die Entfernung vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden; im ersten Rechtszug trägt dort jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).
- Muss der Arbeitgeber die Gegendarstellung zur Personalakte nehmen?
- Ja, auf Ihr Verlangen: Nach § 83 Abs. 2 BetrVG sind Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte dieser beizufügen, und nach § 83 Abs. 1 BetrVG dürfen Sie die Akte einsehen. Ob § 83 BetrVG auch in Kleinbetrieben mit weniger als fünf Arbeitnehmern gilt, ist nicht abschließend geklärt; dort lässt sich der Anspruch auf die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers stützen (§ 241 Abs. 2 BGB). Dieses Schreiben verlangt die Aufnahme ausdrücklich.
- Wie wird die Gegendarstellung am besten übergeben?
- Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben; auch eine E-Mail erreicht den Arbeitgeber. Damit später feststeht, dass und wann die Gegendarstellung zugegangen ist (§ 130 BGB), übergeben Sie das unterschriebene Exemplar am besten persönlich gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie oder lassen es durch einen Boten überbringen, der den Inhalt kennt. Der Sendungsstatus eines Einwurf-Einschreibens beweist den Zugang nicht (BAG, 30.01.2025, 2 AZR 68/24).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Kind krank: Mitteilung an den Arbeitgeber und Freistellung
Wenn Ihr Kind krank ist und Sie zu Hause bleiben müssen: das Schreiben an den Arbeitgeber, mit dem Sie die Betreuung des Kindes mitteilen und die Freistellung nach § 45 Abs. 3 SGB V verlangen. Es bittet um bezahlte Freistellung, soweit § 616 BGB oder der Arbeitsvertrag sie gewähren, und kündigt sonst den Antrag auf Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse an. Für gesetzlich versicherte Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, ohne Angaben zur Erkrankung des Kindes.
- Antrag auf Rentenauskunft, Versicherungsverlauf oder Kontenklärung
Das Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung, mit dem Sie eine Rentenauskunft, einen aktuellen Versicherungsverlauf oder die Klärung Ihres Versicherungskontos beantragen – mit Versicherungsnummer, Geburtsname und Geburtsdatum, dem Anlass und den Zeiten, die nach Ihrer Kenntnis noch fehlen, etwa Schule, Studium, Kindererziehung oder Arbeit im Ausland. Die Rentenversicherung bietet diese Anfragen auch kostenlos online an; das Schreiben ist für alle, die lieber schriftlich beantragen, keinen Zugang zu den Online-Diensten haben oder im Ausland leben. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an den Träger senden, der Ihr Konto führt.
- Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Die schriftliche Aufforderung, die ein Sportverein, eine Kita, eine Schule, ein Träger der Jugendhilfe oder eine andere Organisation ausstellt, damit Beschäftigte oder Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis beantragen können: Nach § 30a Abs. 2 BZRG erhält es nur, wer eine solche Aufforderung vorlegt, in der die verlangende Stelle bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen. Mit Angaben zur Organisation, zur Person und zur Tätigkeit, dem gesetzlichen Grund zur Auswahl und der Angabe, ob die Tätigkeit ehrenamtlich ist – für einen Antrag auf Gebührenbefreiung.
- Geschäftsführer-Anstellungsvertrag (GmbH)
Der Dienstvertrag zwischen einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und ihrem Geschäftsführer – getrennt von der Bestellung durch Gesellschafterbeschluss. Er regelt Aufgaben und zustimmungspflichtige Geschäfte, Beginn und Dienstort, Festgehalt und variable Vergütung, Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, Urlaub, Wettbewerbsverbot während der Laufzeit, Verschwiegenheit, Kündigung und Freistellung nach einer Abberufung. Mit der Beteiligung des Geschäftsführers und dem Hinweis, wann er sozialversicherungspflichtig ist: Ein Fremdgeschäftsführer ist stets beschäftigt, ein Gesellschafter-Geschäftsführer nur mit Mehrheit oder umfassender Sperrminorität selbständig.
- Krankmeldung an den Arbeitgeber
Die schriftliche Krankmeldung an den Arbeitgeber nach § 5 EntgFG: Sie teilen die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer mit – ohne Diagnose. Für gesetzlich Versicherte berücksichtigt das Schreiben die eAU: Der Arbeitgeber ruft die Bescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse ab, die Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung bleibt aber bestehen. Privat Versicherte kündigen die Bescheinigung auf Papier an. Mit Personalnummer und einem Feld für die Anschrift bei Erkrankung im Ausland.
- Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
Das Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer: die ordentliche, fristgerechte Kündigung des eigenen Arbeitsverhältnisses zum gewünschten Termin, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, mit der Bitte um Eingangsbestätigung, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und die Gewährung oder Abgeltung des Resturlaubs. Nach § 623 BGB ist die Kündigung nur in Schriftform wirksam, die elektronische Form ist ausgeschlossen: ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und das Original so übergeben, dass sich der Zugang beweisen lässt. Mit Empfangsbestätigung für die persönliche Übergabe.