Elternzeit-Antrag (Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber)
Veröffentlicht vonDocMuse
Die Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber nach § 16 BEEG: Kind, Geburtsdatum oder errechneter Termin, Beginn und Ende der Elternzeit und weitere Abschnitte, mit der verbindlichen Festlegung für die ersten zwei Jahre und der Bitte um Eingangsbestätigung und Bescheinigung. Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn verlangt werden, für die Zeit nach dem dritten Geburtstag 13 Wochen vorher. Für Kinder, die ab dem 01.05.2025 geboren oder zur Adoption aufgenommen werden, genügt die Textform, etwa eine E-Mail; für ältere Kinder gilt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber
- Postanschrift des Arbeitgebers (ggf. Abteilung, Straße, PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- Name des Kindes (falls schon bekannt)
- Geburtsdatum des Kindes oder errechneter Geburtstermin
- Zeitraum von
- Zeitraum bis
- Weitere Abschnitte der Elternzeit mit Beginn und Ende (oder „keine“)
- Teilzeit während der Elternzeit: kein Antrag oder gesonderter Antrag folgt
- Geburt oder Aufnahme des Kindes: ab 01.05.2025 (Textform genügt) oder davor (eigenhändige Unterschrift)
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Bis wann muss ich die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden?
- Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn, für Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher (§ 16 Abs. 1 BEEG). Maßgeblich ist, wann das Schreiben beim Arbeitgeber ankommt, nicht wann Sie es absenden. Wer direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen will, meldet sie deshalb schon während der Schwangerschaft an, mit dem errechneten Geburtstermin. Ab der Anmeldung sind Sie vor einer Kündigung geschützt, frühestens aber acht Wochen (bei späterer Elternzeit 14 Wochen) vor ihrem Beginn (§ 18 BEEG).
- Genügt für die Elternzeit eine E-Mail, oder muss ich von Hand unterschreiben?
- Das hängt vom Kind ab. Ist es am 01.05.2025 oder später geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden, genügt die Textform (§ 16 Abs. 1 BEEG, § 126b BGB): Sie können dieses Schreiben als PDF per E-Mail senden. Für ein Kind, das vorher geboren oder aufgenommen wurde, gilt weiter die Schriftform (§ 28 BEEG, § 126 BGB): ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und das Original übergeben – eine E-Mail oder ein Scan wäre unwirksam. Die Auswahl im Schreiben nennt dem Arbeitgeber die Form, die Sie gewählt haben.
- Wie lege ich die Zeiträume der Elternzeit richtig fest?
- Jeder Elternteil kann bis zum dritten Geburtstag Elternzeit nehmen; bis zu 24 Monate davon dürfen zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag liegen (§ 15 BEEG). Für die Zeit bis zum dritten Geburtstag müssen Sie bei der Anmeldung verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Sie Elternzeit nehmen. Sie können sie auf drei Abschnitte verteilen; einen dritten Abschnitt nach dem dritten Geburtstag darf der Arbeitgeber innerhalb von acht Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 1 BEEG). Tragen Sie weitere Abschnitte mit Beginn und Ende ein.
- Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
- Ja, bis zu 32 Wochenstunden (§ 15 BEEG). Das vereinbaren Sie mit dem Arbeitgeber; unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG haben Sie einen Anspruch darauf. Stellen Sie dafür einen eigenen Antrag mit Beginn, Umfang und gewünschter Verteilung der Arbeitszeit – dieses Schreiben kündigt ihn auf Wunsch nur an. Lehnt der Arbeitgeber einen solchen Antrag ab, muss er das innerhalb von vier Wochen (bei Teilzeit nach dem dritten Geburtstag acht Wochen) mit Begründung tun, sonst gilt die Zustimmung als erteilt. Für Antrag und Ablehnung genügt die Textform bei Kindern, die ab dem 01.05.2025 geboren oder aufgenommen wurden; bei älteren gilt die Schriftform.
- Ist die Elternzeit dasselbe wie der Antrag auf Elterngeld?
- Nein. Die Elternzeit ist die Freistellung von der Arbeit, die Sie mit diesem Schreiben von Ihrem Arbeitgeber verlangen; er muss sie nicht genehmigen, sondern Ihnen bescheinigen (§ 16 Abs. 1 BEEG). Elterngeld ist eine Geldleistung, die Sie gesondert bei der Elterngeldstelle Ihres Landes beantragen – je nach Land online über ElterngeldDigital oder ein Landesportal. Die Zeiträume von Elterngeld und Elternzeit müssen nicht übereinstimmen, sollten aber aufeinander abgestimmt sein.
- Wie belege ich, dass die Anmeldung rechtzeitig beim Arbeitgeber war?
- Heben Sie einen Nachweis über den Zugang auf, denn an ihm hängen die Fristen und der Kündigungsschutz (§ 130 Abs. 1 BGB, § 18 BEEG). Bei einer E-Mail bitten Sie um eine Eingangsbestätigung und speichern die Antwort. Auf Papier übergeben Sie das Original persönlich und lassen sich den Empfang auf Ihrem Exemplar bestätigen, oder ein Bote, der den Inhalt kennt, wirft es ein und notiert Datum und Uhrzeit. Der Sendungsstatus eines Einwurf-Einschreibens allein beweist den Zugang nicht (BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Kind krank: Mitteilung an den Arbeitgeber und Freistellung
Wenn Ihr Kind krank ist und Sie zu Hause bleiben müssen: das Schreiben an den Arbeitgeber, mit dem Sie die Betreuung des Kindes mitteilen und die Freistellung nach § 45 Abs. 3 SGB V verlangen. Es bittet um bezahlte Freistellung, soweit § 616 BGB oder der Arbeitsvertrag sie gewähren, und kündigt sonst den Antrag auf Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse an. Für gesetzlich versicherte Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, ohne Angaben zur Erkrankung des Kindes.
- Antrag auf Rentenauskunft, Versicherungsverlauf oder Kontenklärung
Das Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung, mit dem Sie eine Rentenauskunft, einen aktuellen Versicherungsverlauf oder die Klärung Ihres Versicherungskontos beantragen – mit Versicherungsnummer, Geburtsname und Geburtsdatum, dem Anlass und den Zeiten, die nach Ihrer Kenntnis noch fehlen, etwa Schule, Studium, Kindererziehung oder Arbeit im Ausland. Die Rentenversicherung bietet diese Anfragen auch kostenlos online an; das Schreiben ist für alle, die lieber schriftlich beantragen, keinen Zugang zu den Online-Diensten haben oder im Ausland leben. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an den Träger senden, der Ihr Konto führt.
- Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Die schriftliche Aufforderung, die ein Sportverein, eine Kita, eine Schule, ein Träger der Jugendhilfe oder eine andere Organisation ausstellt, damit Beschäftigte oder Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis beantragen können: Nach § 30a Abs. 2 BZRG erhält es nur, wer eine solche Aufforderung vorlegt, in der die verlangende Stelle bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen. Mit Angaben zur Organisation, zur Person und zur Tätigkeit, dem gesetzlichen Grund zur Auswahl und der Angabe, ob die Tätigkeit ehrenamtlich ist – für einen Antrag auf Gebührenbefreiung.
- Geschäftsführer-Anstellungsvertrag (GmbH)
Der Dienstvertrag zwischen einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und ihrem Geschäftsführer – getrennt von der Bestellung durch Gesellschafterbeschluss. Er regelt Aufgaben und zustimmungspflichtige Geschäfte, Beginn und Dienstort, Festgehalt und variable Vergütung, Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, Urlaub, Wettbewerbsverbot während der Laufzeit, Verschwiegenheit, Kündigung und Freistellung nach einer Abberufung. Mit der Beteiligung des Geschäftsführers und dem Hinweis, wann er sozialversicherungspflichtig ist: Ein Fremdgeschäftsführer ist stets beschäftigt, ein Gesellschafter-Geschäftsführer nur mit Mehrheit oder umfassender Sperrminorität selbständig.
- Krankmeldung an den Arbeitgeber
Die schriftliche Krankmeldung an den Arbeitgeber nach § 5 EntgFG: Sie teilen die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer mit – ohne Diagnose. Für gesetzlich Versicherte berücksichtigt das Schreiben die eAU: Der Arbeitgeber ruft die Bescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse ab, die Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung bleibt aber bestehen. Privat Versicherte kündigen die Bescheinigung auf Papier an. Mit Personalnummer und einem Feld für die Anschrift bei Erkrankung im Ausland.
- Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
Das Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer: die ordentliche, fristgerechte Kündigung des eigenen Arbeitsverhältnisses zum gewünschten Termin, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, mit der Bitte um Eingangsbestätigung, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und die Gewährung oder Abgeltung des Resturlaubs. Nach § 623 BGB ist die Kündigung nur in Schriftform wirksam, die elektronische Form ist ausgeschlossen: ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und das Original so übergeben, dass sich der Zugang beweisen lässt. Mit Empfangsbestätigung für die persönliche Übergabe.