Antrag auf Bildungsurlaub (Bildungszeit, Bildungsfreistellung)

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Der Antrag an den Arbeitgeber auf bezahlten Bildungsurlaub – je nach Land Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung genannt – für eine anerkannte Bildungsveranstaltung, mit Titel, Veranstalter, Ort, Zeitraum, Zahl der Arbeitstage und Nachweis der Anerkennung. Ein Dokument für alle 14 Länder mit Bildungsurlaubsgesetz: Sie wählen das Land Ihres Arbeitsplatzes, und dessen Gesetz bestimmt Anspruch, Wartezeit, Antragsfrist und Anerkennung. In Bayern gibt es keinen Bildungsurlaub, in Sachsen erst ab dem 01.01.2027.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Arbeitnehmer
  • Anschrift des Arbeitnehmers
  • Arbeitgeber
  • Postanschrift des Arbeitgebers (Straße und Hausnummer, PLZ und Ort in eigenen Zeilen)
  • Ort
  • Datum
  • Abwesenheit ab
  • Abwesenheit bis
  • Personalnummer
  • Bundesland des Arbeitsplatzes
  • Titel der Bildungsveranstaltung
  • Veranstalter der Bildungsveranstaltung
  • Ort des Ereignisses
  • Anzahl der Arbeitstage der Freistellung
  • Anerkennung der Veranstaltung (Stelle, Aktenzeichen)
  • Einstellungsdatum
  • Frist

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Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

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Häufige Fragen

Nach welchem Landesgesetz richtet sich der Bildungsurlaub?
Nach dem Gesetz des Landes, in dem Ihr Arbeitsplatz liegt, nicht nach Ihrem Wohnort. 14 der 16 Länder haben ein solches Gesetz. Bayern hat keines, und in Sachsen gilt das Qualifizierungszeitgesetz erst ab dem 01.01.2027: drei Tage im Jahr nach sechs Monaten Beschäftigung, zu beantragen zwölf Wochen vorher. Für Sachsen bietet dieses Dokument deshalb noch keine Auswahl an. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub gibt es nicht.
Was ist beim Bildungsurlaub von Land zu Land verschieden?
Der Umfang: meist fünf Arbeitstage im Jahr oder zehn in zwei Jahren; in Berlin haben Beschäftigte bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zehn Tage im Jahr. Die Wartezeit: meist sechs Monate, in Baden-Württemberg zwölf. Die Antragsfrist: in Berlin und Nordrhein-Westfalen sechs Wochen, in Baden-Württemberg neun Wochen vor Beginn. Kleinbetriebe: In Nordrhein-Westfalen besteht unter zehn Beschäftigten kein Anspruch. Prüfen Sie die Regeln Ihres Landes vor dem Antrag; der Veranstalter nennt sie meist mit der Anerkennung.
Welche Veranstaltungen gelten als Bildungsurlaub, und wer zahlt?
In der Regel nur Veranstaltungen, die in dem Land, dessen Gesetz gilt, als Bildungsurlaub anerkannt sind – meist der beruflichen oder politischen Weiterbildung. Der Veranstalter bescheinigt die Anerkennung; legen Sie sie mit dem Programm dem Antrag bei. Während der Freistellung zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter; die Kosten der Veranstaltung, der Anreise und der Unterkunft tragen Sie selbst. Nach der Veranstaltung weisen Sie die Teilnahme mit der Bescheinigung des Veranstalters nach.
Darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?
Nur aus den Gründen, die das Landesgesetz nennt – meist dringende betriebliche Gründe. In Baden-Württemberg muss er spätestens vier Wochen vor Beginn schriftlich entscheiden und eine Ablehnung begründen. Bleiben Sie der Arbeit nicht eigenmächtig fern, solange keine Freistellung vorliegt; eine Ablehnung kann vor dem Arbeitsgericht überprüft werden. Senden Sie den Antrag rechtzeitig und heben Sie einen Nachweis über den Zugang auf.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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