Urlaubsantrag (Antrag auf Erholungsurlaub)
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Der Urlaubsantrag an den Arbeitgeber: Erholungsurlaub für einen bestimmten Zeitraum beantragen, mit der Zahl der Arbeitstage und der Vertretung, und mit Bezug auf § 7 Abs. 1 BUrlG, nach dem die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Das Schreiben stellt klar, dass der Urlaub erst nach der Genehmigung angetreten wird, und lässt unten Platz für die Entscheidung des Arbeitgebers. Eine Form ist nicht vorgeschrieben: per E-Mail senden oder ausgedruckt abgeben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber
- Postanschrift des Arbeitgebers (ggf. Abteilung, Straße, PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- Zeitraum von
- Zeitraum bis
- Anzahl der beantragten Urlaubstage (Arbeitstage)
- Vertretender Kollege
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Darf mein Arbeitgeber den beantragten Urlaub ablehnen?
- Nur aus gewichtigen Gründen. Nach § 7 Abs. 1 BUrlG muss er Ihre Urlaubswünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder die Wünsche von Kollegen, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen – etwa Eltern schulpflichtiger Kinder in den Ferien –, stehen entgegen. Dass Ihre Abwesenheit den Betrieb stört, genügt nicht. Eigenmächtig in Urlaub gehen dürfen Sie trotzdem nicht: Wer ohne Genehmigung fehlt, riskiert eine Abmahnung oder eine Kündigung.
- Wie viele Urlaubstage stehen mir in Deutschland mindestens zu?
- Das Bundesurlaubsgesetz garantiert mindestens 24 Werktage im Jahr, gerechnet auf eine Sechstagewoche – bei fünf Arbeitstagen pro Woche also 20 Urlaubstage (§ 3 BUrlG). Den vollen Anspruch erwerben Sie erstmals nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG), davor entsteht Teilurlaub von einem Zwölftel je vollem Monat (§ 5 BUrlG). Schwerbehinderte Menschen erhalten fünf zusätzliche Arbeitstage (§ 208 SGB IX). Arbeitsvertrag und Tarifvertrag gewähren oft mehr.
- Verfällt Urlaub, den ich bis zum Jahresende nicht genommen habe?
- Nicht automatisch. Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen und kann aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Er verfällt aber nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und Sie darauf hingewiesen hat, dass er sonst verfällt (BAG, Urteil vom 19.02.2019 – 9 AZR 541/15). Ohne diesen Hinweis bleibt der Anspruch bestehen. Ein früh gestellter Antrag hilft, das zu belegen.
- Muss der Urlaubsantrag schriftlich gestellt werden?
- Nein, das Gesetz schreibt keine Form vor. Eine E-Mail mit diesem Schreiben als PDF genügt, ebenso die Abgabe auf Papier. Gibt es im Betrieb ein festgelegtes Verfahren – ein Urlaubsportal, einen Urlaubsschein, eine Betriebsvereinbarung –, nutzen Sie es zusätzlich. Bewahren Sie Antrag und Genehmigung auf: Sie belegen, wann Sie Urlaub verlangt haben und dass er genehmigt wurde. Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren; wird er geteilt, muss ein Teil mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen, wenn Ihnen mehr als zwölf zustehen (§ 7 Abs. 2 BUrlG).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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