Arbeitszeugnis anfordern (qualifiziertes Zeugnis oder Zwischenzeugnis)
Veröffentlicht vonDocMuse
Schreiben an den Arbeitgeber, mit dem Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zum Ende des Arbeitsverhältnisses oder ein Zwischenzeugnis anfordern – ausdrücklich mit Angaben zu Leistung und Verhalten, denn ohne diese Bitte schuldet der Arbeitgeber nur ein einfaches Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit (§ 109 GewO). Mit Tätigkeit, Beschäftigungszeitraum, Anlass und dem Termin, bis zu dem das Zeugnis per Post zugesandt werden soll. Eine Form ist für die Anforderung nicht vorgeschrieben: per E-Mail oder auf Papier.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitnehmer
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Arbeitgeber
- Postanschrift des Arbeitgebers (ggf. Abteilung, Straße, PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- Art des Zeugnisses: Endzeugnis oder Zwischenzeugnis
- Position
- Beschäftigungszeitraum
- Grund
- Gewünschter Termin
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Was unterscheidet ein einfaches von einem qualifizierten Arbeitszeugnis?
- Das einfache Zeugnis bescheinigt nur Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis beurteilt zusätzlich Ihre Leistung und Ihr Verhalten im Arbeitsverhältnis – und genau das erwarten künftige Arbeitgeber. Der Arbeitgeber schuldet es nur, wenn Sie es verlangen (§ 109 Abs. 1 GewO); dieses Schreiben verlangt es deshalb ausdrücklich. Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine versteckten Botschaften enthalten (§ 109 Abs. 2 GewO).
- Wann habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
- Das Gesetz regelt das Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 109 Abs. 1 GewO). Ein Zwischenzeugnis während der Beschäftigung können Sie verlangen, wenn Sie dafür einen triftigen Grund haben – etwa einen neuen Vorgesetzten, eine Versetzung oder neue Aufgaben, eine längere Unterbrechung wie die Elternzeit oder einen Betriebsübergang. Nennen Sie den Anlass im Schreiben; manche Tarifverträge regeln den Anspruch ausdrücklich.
- Muss mir der Arbeitgeber das Zeugnis zuschicken, und darf er es als PDF senden?
- Grundsätzlich ist das Zeugnis beim Arbeitgeber abzuholen; ist das für Sie unzumutbar – etwa nach einem Umzug –, muss er es Ihnen schicken. Dieses Schreiben bittet deshalb um Zusendung bis zu einem Termin. Das Zeugnis wird schriftlich erteilt, auf Papier mit Originalunterschrift. Seit dem 01.01.2025 darf es nur dann elektronisch erteilt werden, wenn Sie einwilligen (§ 109 Abs. 3 GewO); die elektronische Form verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur – ein Scan oder ein PDF ohne sie ist kein Zeugnis.
- Bis wann kann ich ein Arbeitszeugnis noch verlangen?
- Fordern Sie es so bald wie möglich an. Der Anspruch kann verwirken, wenn Sie lange nichts unternehmen und der Arbeitgeber nicht mehr damit rechnen muss, und Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag können ihn schon nach wenigen Monaten erlöschen lassen. Zudem wird ein spät geschriebenes Zeugnis ungenauer, weil sich niemand mehr gut an Ihre Arbeit erinnert. Wer kündigt, fordert das Zeugnis am besten gleich mit der Kündigung an.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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