Ersuchen um Ausstellung eines Dienstzeugnisses – Endzeugnis oder Zwischenzeugnis (Österreich)

Österreich
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Arbeit und Beschäftigung
Antrag
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Das Ersuchen an den Dienstgeber um ein schriftliches Dienstzeugnis nach § 1163 ABGB und § 39 AngG – als Endzeugnis zum Ende des Dienstverhältnisses oder als Zwischenzeugnis während des Dienstverhältnisses, das auf Kosten des Dienstnehmers auszustellen ist. In Österreich gebührt nur das einfache Zeugnis über Dauer und Art der Dienstleistung; es darf nichts enthalten, was das Finden einer neuen Stelle erschwert. Das Schreiben ersucht zusätzlich höflich um eine wohlwollende Beschreibung der Aufgaben und Leistungen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Dienstnehmer (Arbeitnehmer)
  • Anschrift des Dienstnehmers
  • Dienstgeber (Arbeitgeber)
  • Postanschrift des Dienstgebers (allenfalls Abteilung, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort)
  • Ort
  • Datum
  • Personalnummer
  • Art des Zeugnisses: Endzeugnis oder Zwischenzeugnis
  • Beginn des Dienstverhältnisses
  • Ende des Dienstverhältnisses (nur beim Endzeugnis)
  • Tätigkeit (Funktion)
  • Aufgaben und Leistungen, die das Zeugnis erwähnen soll (freiwillig)

Vorschau

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Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Habe ich in Österreich Anspruch auf ein Dienstzeugnis mit Beurteilung meiner Leistungen?
Nein. Geschuldet ist auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung (§ 1163 ABGB, § 39 AngG); einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Beurteilung wie in Deutschland gibt es nicht. Das Zeugnis darf keine Angaben enthalten, die das Finden einer neuen Stelle erschweren. Eine wohlwollende Beschreibung können Sie erbitten, aber nicht verlangen – das Schreiben tut genau das.
Kann ich in Österreich während des Dienstverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen?
Ja. Verlangen Sie während des aufrechten Dienstverhältnisses ein Zeugnis, ist es Ihnen auf Ihre Kosten auszustellen – für Angestellte nach § 39 AngG, für Arbeiter nach § 1163 ABGB, der dasselbe vorsieht. Üblich ist das etwa bei einem Wechsel der Vorgesetzten oder vor einer Bewerbung. Wählen Sie im Schreiben das Zwischenzeugnis und lassen Sie das Ende des Dienstverhältnisses leer.
Was kann ich tun, wenn der Dienstgeber in Österreich kein oder ein unrichtiges Dienstzeugnis ausstellt?
Zuerst schriftlich ersuchen – mit diesem Schreiben, übergeben gegen Empfangsbestätigung oder eingeschrieben gesendet. Bleibt das Zeugnis aus oder enthält es Angaben, die Ihnen die Erlangung einer neuen Stelle erschweren, kann die Ausstellung oder Berichtigung beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden; die Arbeiterkammer berät und vertritt ihre Mitglieder. Verlangen Sie das Zeugnis bald nach dem Ende des Dienstverhältnisses.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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