Vereinbarung über Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit (Österreich)
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Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit – so nennt das AMS die für 2026 neu geregelte Bildungskarenz (§ 11 AVRAG) und Bildungsteilzeit (§ 11a AVRAG): Beginn und Ende, Arbeitszeit, derzeitiger Bildungsstand, Weiterbildungsmaßnahme und Ziel. Sie wird erst wirksam, wenn das AMS die Weiterbildungsbeihilfe zuerkennt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Beihilfe selbst beantragen Sie beim AMS, online oder bei der regionalen Geschäftsstelle; die unterschriebene Vereinbarung ist die Grundlage dafür.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Dienstgeber (Arbeitgeber)
- Anschrift des Dienstgebers (Sitz)
- Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht des Arbeitgebers (falls eingetragen)
- Für den Dienstgeber unterzeichnende Person
- Dienstnehmer (Arbeitnehmer)
- Akademischer Grad des Arbeitnehmers (falls vorhanden)
- Geburtsdatum
- Anschrift des Dienstnehmers
- Weiterbildungszeit (Bildungskarenz) oder Weiterbildungsteilzeit (Bildungsteilzeit)
- Zeitraum von
- Zeitraum bis
- Derzeitige Arbeitszeit
- Gewünschte Arbeitszeit
- Gewünschte Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage
- Derzeitiger Bildungsstand (höchster Abschluss)
- Ziel der Weiterbildung (zB Abschluss oder Qualifikation)
- Weiterbildungsmaßnahme: Bezeichnung, Bildungseinrichtung, Stunden pro Woche
- Weitere Vereinbarungen (oder „keine“)
- Ort
- Datum
Vorschau
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Häufige Fragen
- Was ist in Österreich aus der Bildungskarenz geworden?
- Es gibt sie weiter, aber mit neuen Regeln. Seit 2026 vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Bildungskarenz (§ 11 AVRAG) oder eine Bildungsteilzeit (§ 11a AVRAG), die das AMS Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit nennt. Das Weiterbildungsgeld gibt es für neue Fälle nicht mehr; an seine Stelle ist die Weiterbildungsbeihilfe des AMS getreten (§ 37e AMSG). Sie ist eine Förderung aus einem begrenzten Budget, kein Anspruch. Deshalb wird diese Vereinbarung erst wirksam, wenn das AMS die Beihilfe zuerkennt. Vorlagen, die noch „Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeld“ anbieten, sind veraltet.
- Welche Voraussetzungen und Fristen gelten in Österreich für die Weiterbildungsbeihilfe?
- Nach den Angaben des AMS muss das Arbeitsverhältnis unmittelbar vor dem Beginn zwölf Monate ununterbrochen gedauert haben. Die Weiterbildungszeit dauert zwei bis zwölf Monate, die Weiterbildungsteilzeit vier Monate bis zwei Jahre bei einer Verringerung der Arbeitszeit um 25 bis 50 %. Den Antrag stellen Sie beim AMS, online oder bei der regionalen Geschäftsstelle, frühestens drei Monate vor dem Beginn. Erreicht oder übersteigt Ihr monatliches Bruttoentgelt die halbe Höchstbeitragsgrundlage (2026: € 3.465), trägt der Arbeitgeber 15 % der Beihilfe; liegt es darunter, verlangt das AMS für die Weiterbildungszeit vorher eine Bildungsberatung.
- Muss der Arbeitgeber in Österreich einer Weiterbildungszeit zustimmen?
- Ja. Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit beruhen auf einer Vereinbarung; einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die Vereinbarung nennt Ihren derzeitigen Bildungsstand, die Weiterbildungsmaßnahme und ihr Ziel, bei einer Weiterbildungsteilzeit auch Ausmaß und Lage der Arbeitszeit. Beide unterschreiben, eigenhändig oder mit qualifizierter elektronischer Signatur. Nach dem Ende kehren Sie zu den bisherigen Bedingungen zurück.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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