Dienstvertrag unbefristet (Österreich)
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Unbefristeter Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) für Angestellte oder Arbeiter in Österreich, der alle Angaben des Dienstzettels nach § 2 AVRAG in der Fassung seit 28.03.2024 enthält: Sitz, Verwendung und kurze Arbeitsbeschreibung, Kollektivvertrag und Einstufung, Probemonat, Arbeitszeit und Überstunden nach dem AZG, Entgelt mit Fälligkeit und Auszahlung, Urlaub nach dem UrlG, Kündigungsfristen nach § 20 AngG und § 1159 ABGB, Kündigungsverfahren, Betriebliche Vorsorgekasse (Abfertigung neu) und Sozialversicherungsträger. Ausfüllen, zweimal ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Dienstgeber (Arbeitgeber)
- Anschrift des Dienstgebers (Sitz)
- Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (falls eingetragen)
- Für den Dienstgeber unterzeichnende Person
- Akademischer Grad (falls gewünscht)
- Dienstnehmer (Arbeitnehmer)
- Geburtsdatum
- Anschrift des Dienstnehmers
- Sozialversicherungsnummer (zehnstellig)
- Beginn
- Position
- Arbeitsort
- Beschäftigt als Angestellter oder Arbeiter
- Aufgaben
- Anwendbarer Kollektivvertrag (oder „keiner“)
- Einstufung im Kollektivvertrag (Verwendungsgruppe, angerechnete Vordienstzeiten)
- Ort im Betrieb, an dem Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen aufliegen
- Probemonat: vereinbart oder nicht
- Wöchentliche Arbeitszeit in Stunden
- Arbeitszeit
- Bei Schichtarbeit: Bedingungen für Änderungen des Schichtplans (oder „keine Schichtarbeit“)
- Abgeltung von Überstunden: Geld oder Zeitausgleich
- Bruttogrundgehalt
- Grundgehalt im Monat oder Grundlohn je Stunde
- Fälligkeit des Entgelts (zB am Letzten jedes Kalendermonats)
- Sonstige Vergütungsbestandteile
- Kündigungstermin für Kündigungen des Dienstgebers (Arbeitgebers)
- Betriebliche Vorsorgekasse (Name und Anschrift)
- Träger der Sozialversicherung: Name und Anschrift (idR Österreichische Gesundheitskasse)
- Vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung (oder „keine“)
- Zusätzliche Bedingungen
- Ort
- Datum
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Muss ein Dienstvertrag in Österreich schriftlich abgeschlossen werden?
- Nein, der Dienstvertrag selbst ist formfrei. Der Dienstgeber muss aber bei Beginn ohne Verzug einen Dienstzettel mit den wesentlichen Rechten und Pflichten aushändigen, auf Papier oder auf Wunsch des Dienstnehmers elektronisch (§ 2 AVRAG). Seit 28.03.2024 gehören dazu auch der Sitz des Unternehmens, eine kurze Beschreibung der Arbeit, das Kündigungsverfahren, die Art der Auszahlung, die Überstundenvergütung und die Probezeit. Fehlt er, drohen € 100 bis € 436, bei mehr als fünf Betroffenen oder im Wiederholungsfall € 500 bis € 2.000 (§ 7a AVRAG). Dieser Vertrag enthält alle Angaben.
- Wie lange darf die Probezeit in einem österreichischen Dienstvertrag dauern?
- Höchstens einen Monat (§ 19 Abs 2 AngG für Angestellte, § 1158 Abs 2 ABGB für Arbeiter). In diesem Probemonat können beide Seiten das Dienstverhältnis jederzeit ohne Grund und ohne Frist lösen; eine längere Probezeit, wie sie in Deutschland mit sechs Monaten üblich ist, kann nicht vereinbart werden. Ein Kollektivvertrag kann für die Probezeit eigene Regeln haben – lesen Sie ihn vor der Unterschrift. Der Probemonat muss vereinbart werden; dieser Vertrag lässt Sie wählen.
- Welche Kündigungsfristen gelten in Österreich für Angestellte und Arbeiter?
- Seit 01.10.2021 dieselben (§ 20 AngG, § 1159 ABGB). Der Dienstgeber kündigt mit sechs Wochen, nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr mit zwei Monaten, nach dem fünften mit drei, nach dem fünfzehnten mit vier und nach dem fünfundzwanzigsten mit fünf Monaten, und zwar zum Quartalsende, wenn nicht der Fünfzehnte oder Monatsletzte vereinbart ist. Der Dienstnehmer kündigt mit einem Monat zum Monatsletzten; das kann auf bis zu ein halbes Jahr verlängert werden, aber nie über die Frist des Dienstgebers hinaus. Einzelne Kollektivverträge für Arbeiter dürfen noch abweichen.
- Gibt es in Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn, und was zahlt der Dienstgeber in die Vorsorgekasse?
- Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht. Das Mindestentgelt steht im Kollektivvertrag, der rund 98 % der Dienstverhältnisse erfasst; er regelt meist auch die Sonderzahlungen, also das 13. und 14. Gehalt. Prüfen Sie die Einstufung in seiner Gehaltstabelle. Für die Abfertigung neu zahlt der Dienstgeber ab dem zweiten Monat 1,53 % des Entgelts an die Betriebliche Vorsorgekasse des Dienstnehmers (BMSVG); der Vertrag nennt die Kasse.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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