Unbefristeter Arbeitsvertrag (Spanien)
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Für Unternehmen oder Selbstständige in Spanien, die eine Arbeitskraft unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit einstellen. Der Vertrag regelt Stelle und Berufsgruppe, Tarifvertrag, eine Probezeit in den Grenzen von Art. 14 des spanischen Arbeitnehmerstatuts, Arbeitszeit, Gehalt und die zwei Sonderzahlungen, Urlaub, Weiterbildung und Kündigungsfrist und enthält die schriftlichen Angaben nach dem spanischen Königlichen Dekret 723/2026. Er wird vor Arbeitsbeginn in zwei Exemplaren unterschrieben. Auf Spanisch.
- Für die Verwendung in Spanien
- Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie stellen in Ihrem Betrieb in Spanien die erste Arbeitskraft ein und wollen einen unbefristeten Vertrag.
- Sie bieten jemandem, der schon ohne schriftlichen Vertrag für Sie arbeitet, eine feste Stelle an.
- Eine neue Arbeitskraft fängt in wenigen Tagen an, und noch ist nichts schriftlich festgehalten.
- Sie wollen Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Probezeit in einem Vertrag regeln, den beide Seiten unterschreiben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Ort
- Datum
- Für den Arbeitgeber unterzeichnende Person
- DNI oder NIE der für den Arbeitgeber unterzeichnenden Person (spanische Identifikationsnummer)
- Funktion der unterzeichnenden Person (z. B. alleiniger Geschäftsführer oder Inhaber, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist)
- Arbeitgeber (Firma oder, bei einer natürlichen Person, Vor- und Nachname)
- NIF des Arbeitgebers (spanische Steuernummer)
- Anschrift des Arbeitgebers (bei einer Gesellschaft der Sitz)
- Eintragung der Gesellschaft im spanischen Handelsregister (falls vorhanden)
- Arbeitnehmer
- DNI oder NIE des Arbeitnehmers (spanische Identifikationsnummer)
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Vollzeit oder Teilzeit
- Beginn
- Position
- Berufsgruppe oder Kategorie nach dem Tarifvertrag
- Angewandter Tarifvertrag: Name, Kennnummer und Amtsblatt der Veröffentlichung (oder „keiner“)
- Aufgaben
- Arbeitsort
- Probezeit (z. B. „zwei Monate“ oder „keine Probezeit“)
- Wöchentliche Arbeitszeit in Stunden
- Arbeitszeit
- Gehalt in Worten
- Bruttogrundgehalt
- Sonstige Vergütungsbestandteile
- Auszahlung der zwei Sonderzahlungen
- Zahlungsart
- Zahlungstag
- Träger für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Mutua oder das spanische INSS)
- Zusätzliche Bedingungen
Häufige Fragen
- Muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Spanien schriftlich sein?
- Ein unbefristeter Vollzeitvertrag kann mündlich geschlossen werden, ein Teilzeitvertrag muss schriftlich sein, und jede Seite kann jederzeit die Schriftform verlangen (Art. 8.2 des spanischen Arbeitnehmerstatuts); ohne sie gilt der Vertrag als unbefristet und in Vollzeit geschlossen. Seit dem 5. Oktober 2026 muss der Arbeitgeber außerdem vor Arbeitsbeginn die Arbeitsbedingungen schriftlich mitteilen (spanisches Königliches Dekret 723/2026). Dieser Vertrag enthält sie.
- Wie lange darf die Probezeit eines unbefristeten Vertrags in Spanien dauern?
- So lange, wie der Tarifvertrag bestimmt, und wenn er schweigt, sechs Monate für Fachkräfte mit Hochschulabschluss und zwei Monate für alle anderen; in Unternehmen mit weniger als fünfundzwanzig Beschäftigten drei Monate für alle ohne einen solchen Abschluss (Art. 14.1 des spanischen Arbeitnehmerstatuts). Die Abrede muss schriftlich sein und ist nichtig, wenn die Arbeitskraft dieselbe Tätigkeit im Unternehmen schon ausgeübt hat. Während der Probezeit kann jede Seite ohne Kündigungsfrist und ohne Abfindung beenden.
- Bietet die spanische Arbeitsverwaltung kostenlose Vertragsmuster an?
- Ja. Der staatliche Arbeitsvermittlungsdienst (SEPE) veröffentlicht auf sepe.es kostenlose Muster für Arbeitsverträge, auch für den unbefristeten, und ein Muster des Informationsblatts zu den Arbeitsbedingungen nach dem Königlichen Dekret 723/2026; der Arbeitgeber meldet den Vertrag dem SEPE über Contrat@, ebenfalls kostenlos; die Anmeldung zur spanischen Sozialversicherung erfolgt kostenlos über Import@ss. Dieses Dokument ist ein in Klauseln gefasster Vertrag mit den Angaben nach dem Königlichen Dekret 723/2026 für alle, die das vorziehen; es ersetzt diese Meldungen nicht.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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