Aufhebungsvertrag zum Arbeitsvertrag (Spanien)

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Für Arbeitgeber und Arbeitskräfte in Spanien, die das Arbeitsverhältnis gemeinsam beenden (Art. 49.1.a des spanischen Arbeitnehmerstatuts). Der Vertrag regelt das Beendigungsdatum, eine etwa vereinbarte Abfindung, die Abrechnung des bis dahin Geschuldeten (Lohn, Sonderzahlungen, Urlaub) und die Rückgabe von Firmeneigentum. Eine einvernehmliche Beendigung gibt keinen Anspruch auf spanisches Arbeitslosengeld. Beide Seiten unterschreiben, jede behält ein Exemplar. Auf Spanisch.

  • Für die Verwendung in Spanien
  • Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026
Spanien
Español
Vertrag
Arbeit und Beschäftigung
Ausdrucken und unterschreiben
2 Seiten

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie und Ihr Arbeitgeber in Spanien haben sich geeinigt, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden.
  • Als Arbeitgeber haben Sie mit einer Arbeitskraft vereinbart, dass sie an einem festen Tag gegen eine Zahlung ausscheidet.
  • Sie wollen gehen, ohne die ganze Kündigungsfrist zu arbeiten, und die Firma ist bereit, gemeinsam ein Datum festzulegen.
  • Sie wollen Austrittsdatum, Zahlung und Rückgabe des Dienstlaptops schriftlich und von beiden unterschrieben haben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Ort
  • Datum
  • Für den Arbeitgeber unterzeichnende Person
  • DNI oder NIE der für den Arbeitgeber unterzeichnenden Person (spanische Identifikationsnummer)
  • Funktion der unterzeichnenden Person (z. B. alleiniger Geschäftsführer oder Inhaber, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist)
  • Arbeitgeber (Firma oder, bei einer natürlichen Person, Vor- und Nachname)
  • NIF des Arbeitgebers (spanische Steuernummer)
  • Anschrift des Arbeitgebers (bei einer Gesellschaft der Sitz)
  • Eintragung der Gesellschaft im spanischen Handelsregister (falls vorhanden)
  • Arbeitnehmer
  • DNI oder NIE des Arbeitnehmers (spanische Identifikationsnummer)
  • Anschrift des Arbeitnehmers
  • Beginn
  • Position
  • Datum des Vertrags
  • Datum der Beendigung
  • Vereinbarte Abfindung in Worten, auf Spanisch (z. B. „mil euros“)
  • Vereinbarte Bruttoabfindung in Euro (falls vereinbart)
  • Firmeneigentum, das die Arbeitskraft zurückgibt (z. B. Laptop, Schlüssel), falls vorhanden
  • Zusätzliche Bedingungen

Häufige Fragen

Gibt es in Spanien nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?
Nein. Die einvernehmliche Beendigung gehört nicht zu den gesetzlichen Fällen der Arbeitslosigkeit nach Art. 267 des spanischen allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes; wie eine Eigenkündigung gibt sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Einen Aufhebungsvertrag als Kündigung auszugeben, um Leistungen zu beziehen, ist für Arbeitgeber und Arbeitskraft ein sehr schwerer Verstoß; das Erhaltene muss zurückgezahlt werden.
Steht bei einer einvernehmlichen Beendigung in Spanien eine Abfindung zu?
Das Gesetz sieht keine vor: Art. 49.1.a des spanischen Arbeitnehmerstatuts erkennt die einvernehmliche Beendigung nur als Beendigungsgrund an, und eine Abfindung gibt es nur, wenn die Parteien sie vereinbaren. Daneben hat die Arbeitskraft Anspruch auf Abrechnung des bis zum Beendigungstag Geschuldeten – Lohn, anteilige Sonderzahlungen und nicht genommener Urlaub –, festgehalten im finiquito.
Worin unterscheidet sich in Spanien der Aufhebungsvertrag von Eigenkündigung und Kündigung?
Bei der Eigenkündigung entscheidet nur die Arbeitskraft und hält die Frist des Tarifvertrags oder der örtlichen Übung ein; bei der Kündigung entscheidet der Arbeitgeber schriftlich, und die Arbeitskraft hat zwanzig Arbeitstage, um bei Widerspruch die Schlichtung zu beantragen. Beim Aufhebungsvertrag entscheiden beide und legen Datum und Bedingungen gemeinsam fest. Weder Eigenkündigung noch Aufhebungsvertrag geben Arbeitslosengeld; eine Kündigung kann es geben.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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