Freier Dienstvertrag mit Dienstzettel (Österreich)
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Freier Dienstvertrag nach § 4 Abs 4 ASVG für Personen, die für einen Auftraggeber über eine Zeit Dienstleistungen erbringen, ohne an Arbeitszeit, Arbeitsort und Weisungen gebunden zu sein. Er enthält alle Angaben des Dienstzettels nach § 1164a ABGB, sodass kein eigener Dienstzettel nötig ist: Beginn und Dauer, Probemonat nach Wahl, die seit 01.01.2026 geltenden Kündigungsfristen von vier und sechs Wochen, Tätigkeit, Entgelt mit Fälligkeit und Auszahlung, Sozialversicherungsträger und BV-Kasse, anzuwendender Kollektivvertrag – dazu Datengeheimnis und Rechte an Arbeitsergebnissen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Auftraggeber
- Anschrift des Auftraggebers
- Firmenbuchnummer (FN) und Firmenbuchgericht des Auftraggebers (falls eingetragen)
- Vertreter des Auftraggebers
- Freier Dienstnehmer: Vor- und Familienname, mit akademischem Grad, falls vorhanden
- Geburtsdatum des freien Dienstnehmers
- Anschrift des freien Dienstnehmers
- Sozialversicherungsnummer des freien Dienstnehmers (falls vorhanden)
- Dienstleistungen
- Beginn
- Vertragsende (leer lassen, wenn unbefristet)
- Probemonat: vereinbart oder nicht
- Vergütung
- Grundlage der Preisberechnung
- Zahlungsziel (Tage)
- IBAN
- Anwendbarer Kollektivvertrag (oder „keiner“)
- Ort im Betrieb, an dem Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen aufliegen
- Träger der Sozialversicherung mit Anschrift (zB Österreichische Gesundheitskasse)
- Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) des Auftraggebers, mit Anschrift
- Art des Nutzungsrechts: Werknutzungsbewilligung (nicht ausschließlich) oder Werknutzungsrecht (ausschließlich)
- Nutzungsarten des Werks
- Zusätzliche Bedingungen
- Ort
- Datum
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Was ist ein freier Dienstvertrag nach österreichischem Recht?
- Ein Vertrag, mit dem sich jemand verpflichtet, für bestimmte oder unbestimmte Zeit Dienstleistungen gegen Entgelt zu erbringen – im Wesentlichen persönlich und ohne wesentliche eigene Betriebsmittel, aber ohne an Arbeitszeit, Arbeitsort und Weisungen gebunden zu sein (§ 4 Abs 4 ASVG). Der freie Dienstnehmer ist nach dem ASVG versichert; der Auftraggeber meldet ihn vor Beginn der Tätigkeit an. Wer persönlich abhängig arbeitet, ist dagegen Dienstnehmer und braucht einen Dienstvertrag; wer ein bestimmtes Ergebnis schuldet, schließt einen Werkvertrag.
- Welche Kündigungsfristen gelten seit 2026 für freie Dienstnehmer in Österreich?
- Seit 01.01.2026 beträgt die Kündigungsfrist eines freien Dienstverhältnisses vier Wochen, nach dem vollendeten zweiten Jahr sechs Wochen; gekündigt wird zum 15. oder zum Letzten eines Kalendermonats (§ 1159 Abs 6 ABGB). Das gilt auch für freie Dienstverhältnisse, die damals schon bestanden; eine abweichende Vereinbarung, die schon vor 2026 getroffen wurde, bleibt aber aufrecht. Der erste Monat kann als Probemonat vereinbart werden, in dem jede Seite das Verhältnis jederzeit lösen kann – der Vertrag lässt Ihnen diese Wahl. Seit 2026 können außerdem Kollektivverträge für freie Dienstnehmer Mindestentgelte und Mindestbeträge für den Auslagenersatz festlegen.
- Braucht ein freier Dienstnehmer in Österreich einen Dienstzettel?
- Ja. Der Auftraggeber muss ihm unverzüglich nach Beginn eine schriftliche Aufzeichnung der wesentlichen Rechte und Pflichten aushändigen, auf seinen Wunsch elektronisch (§ 1164a ABGB): unter anderem Namen und Anschriften, Sitz des Unternehmens, Beginn und gegebenenfalls Ende, Kündigungsfrist und Kündigungstermin, Tätigkeit, Entgelt mit Fälligkeit und Art der Auszahlung, Sozialversicherungsträger und BV-Kasse sowie seit 2026 die anzuwendenden kollektivvertraglichen Normen. Ein gesonderter Dienstzettel entfällt, wenn der schriftliche Vertrag alle diese Angaben enthält – dieser Vertrag ist so aufgebaut.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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