Dienstleistungsvertrag zwischen Unternehmen (Österreich)
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Dienstleistungsvertrag zwischen zwei Unternehmen für laufende oder einzelne Leistungen – Beratung, IT-Betreuung, Buchhaltung, Marketing –, bei denen sorgfältiges Tätigwerden geschuldet ist und kein bestimmter Erfolg. Geregelt sind Leistungsumfang, selbständige Durchführung, Laufzeit und Kündigung zum Monatsende, Entgelt mit Rechnung nach § 11 UStG 1994 und den Verzugsfolgen der §§ 456 und 458 UGB, Nachbesserung, Vertraulichkeit, Datenschutz, Rechte an Arbeitsergebnissen und Haftung. Beide Parteien mit Firmenbuchnummer und UID-Nummer. Für ein geschuldetes Ergebnis gibt es den Werkvertrag.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Auftraggeber
- Anschrift des Auftraggebers
- Firmenbuchnummer (FN) und Firmenbuchgericht des Auftraggebers (falls eingetragen)
- UID-Nummer des Auftraggebers (falls vorhanden)
- Vertreter des Auftraggebers
- Auftragnehmer
- Anschrift des Auftragnehmers
- Firmenbuchnummer (FN) und Firmenbuchgericht des Auftragnehmers (falls eingetragen)
- UID-Nummer des Auftragnehmers (falls vorhanden)
- Vertreter des Auftragnehmers (oder „persönlich“)
- Dienstleistungen
- Nicht im Umfang enthalten
- Beginn der Laufzeit
- Vertragsende (leer lassen, wenn unbefristet)
- Kündigungsfrist
- Vergütung
- Grundlage der Preisberechnung
- Zahlungsziel (Tage)
- Art des Nutzungsrechts: Werknutzungsbewilligung (nicht ausschließlich) oder Werknutzungsrecht (ausschließlich)
- Nutzungsarten des Werks
- Haftungshöchstbetrag
- Zusätzliche Bedingungen
- Ort
- Datum
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Wann passt in Österreich ein Dienstleistungsvertrag statt eines Werkvertrags?
- Wenn der Auftragnehmer kein bestimmtes Ergebnis schuldet, sondern sorgfältiges Tätigwerden über eine Zeit – laufende Beratung, IT-Betreuung, Buchhaltung oder Marketing. Bezahlt werden die erbrachten Leistungen, nicht ein Erfolg. Soll ein abgrenzbares Ergebnis geschuldet sein, etwa eine fertige Website, passt der Werkvertrag (§ 1151 ABGB). Erbringt eine einzelne Person die Leistungen im Wesentlichen persönlich und ohne wesentliche eigene Betriebsmittel, kann ein freier Dienstvertrag vorliegen (§ 4 Abs 4 ASVG); dafür gibt es einen eigenen Vertrag.
- Wie wird ein Dienstleistungsvertrag in Österreich wirksam gekündigt?
- Nach diesem Vertrag mit der eingetragenen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats und schriftlich: eigenhändig unterschrieben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur, etwa mit ID Austria. Eine einfache E-Mail genügt dafür nicht. Die Kündigung wird erst mit Zugang wirksam; übergeben Sie sie gegen eine datierte Empfangsbestätigung oder senden Sie sie eingeschrieben und so rechtzeitig, dass sie vor Beginn der Frist ankommt. Aus wichtigem Grund kann jede Partei den Vertrag ohne Frist auflösen.
- Welche Verzugszinsen gelten in Österreich, wenn ein Unternehmen eine Rechnung zu spät bezahlt?
- Zwischen Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn der Schuldner die Verzögerung zu vertreten hat, sonst 4 Prozent im Jahr (§ 456 UGB, § 1000 Abs 1 ABGB). Den Basiszinssatz verlautbart die Oesterreichische Nationalbank; er ändert sich von Zeit zu Zeit, deshalb nennt der Vertrag keinen festen Prozentsatz. Dazu kommen eine Entschädigung für Betreibungskosten von pauschal € 40 (§ 458 UGB) und der Ersatz darüber hinausgehender notwendiger Betreibungskosten (§ 1333 Abs 2 ABGB). Bleibt die Zahlung aus, folgen eine Mahnung und danach die Mahnklage bei Gericht, die zum Zahlungsbefehl führt.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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