Dienstleistungsvertrag zwischen Unternehmen (Dienstvertrag)

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Vertrag zwischen zwei Unternehmen über laufende oder einzelne Dienstleistungen – Beratung, IT-Betreuung, Marketing, Buchhaltung, Agenturleistungen –, bei denen eine sorgfältige Tätigkeit geschuldet ist und kein bestimmter Erfolg (Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB). Geregelt sind Leistungsumfang und Abgrenzung, selbständige Durchführung, Laufzeit und Kündigungsfrist, Vergütung mit Zahlungsziel und den gesetzlichen Verzugsfolgen, Nachbesserung, Vertraulichkeit, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen und eine Haftungsbegrenzung. Für ein geschuldetes Ergebnis gibt es den Werkvertrag.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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  • Registergericht und Handelsregisternummer des Auftraggebers (falls eingetragen)
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  • Registergericht und Handelsregisternummer des Auftragnehmers (falls eingetragen)
  • Vertreter des Auftragnehmers (oder „persönlich“)
  • Dienstleistungen
  • Nicht im Umfang enthalten
  • Beginn der Laufzeit
  • Vertragsende (leer lassen, wenn unbefristet)
  • Kündigungsfrist
  • Vergütung
  • Grundlage der Preisberechnung
  • Zahlungsziel (Tage)
  • Art des Nutzungsrechts: ausschließlich oder einfach
  • Nutzungsarten des Werks
  • Haftungshöchstbetrag
  • Gerichtsstand: Geschäftssitz des Auftraggebers oder des Auftragnehmers
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Häufige Fragen

Dienstvertrag oder Werkvertrag – welcher Vertrag passt zu Ihrem Auftrag?
Entscheidend ist, was geschuldet wird. Beim Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer eine sorgfältige Tätigkeit, etwa laufende Beratung oder IT-Betreuung (§ 611 BGB); bezahlt wird für die geleisteten Dienste, eine Abnahme gibt es nicht. Beim Werkvertrag schuldet er ein Ergebnis, etwa eine fertige Website oder ein Gutachten (§ 631 BGB); die Vergütung wird erst mit der Abnahme fällig, und es gelten Mängelrechte. Maßgeblich ist der Inhalt der Vereinbarung, nicht ihre Überschrift.
Muss ein Dienstleistungsvertrag zwischen Unternehmen schriftlich geschlossen werden?
Nein. Das BGB schreibt für den Dienstvertrag keine Form vor; er gilt auch mündlich oder per E-Mail. Dieses Dokument wird ausgedruckt, von beiden Seiten unterschrieben und zweifach ausgefertigt, damit Leistungsumfang, Vergütung und Fristen beweisbar sind. Änderungen und Kündigungen verlangt der Vertrag selbst in Textform, also mindestens per E-Mail; mündliche Absprachen sollten deshalb in Textform bestätigt werden.
Ab wann ist der Auftraggeber eines Dienstleistungsvertrags in Zahlungsverzug?
Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung – zwischen Unternehmen ohne Mahnung (§ 286 Abs. 3 BGB); eine Mahnung nach Fälligkeit setzt ihn schon früher in Verzug. Ab dann schuldet er Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40 € je Rechnung (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Der Basiszinssatz ändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli; den aktuellen Wert gibt die Deutsche Bundesbank bekannt.
Wie wird ein Dienstleistungsvertrag gekündigt, und was gilt ohne vereinbarte Frist?
Mit der im Vertrag eingetragenen Kündigungsfrist, in Textform. Fehlt eine Vereinbarung, gelten für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind, die Fristen des § 621 BGB, die sich nach dem Abrechnungszeitraum richten – bei monatlicher Vergütung etwa spätestens am 15. zum Monatsende. Aus wichtigem Grund kann jede Partei fristlos kündigen, aber nur innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie von dem Grund erfahren hat (§ 626 BGB).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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