Werkvertrag zwischen Unternehmen
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Vertrag zwischen zwei Unternehmen über ein bestimmtes Ergebnis – eine Software, eine Website, ein Gutachten, ein Konzept, eine Reparatur oder Montage –, für das der Auftragnehmer einsteht (Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB). Mit Leistungsbeschreibung und vereinbarter Beschaffenheit, Fertigstellungstermin, Abnahmeverfahren mit Frist nach § 640 Abs. 2 BGB, Fälligkeit der Vergütung bei Abnahme, Mängelrechten, Kündigung, Nutzungsrechten am Werk, Vertraulichkeit und Haftungsbegrenzung. Nicht für Bauverträge und nicht für die Herstellung beweglicher Sachen, für die Kaufrecht gilt.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Auftraggeber
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- Vertreter des Auftragnehmers (oder „persönlich“)
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- Frist für Einwände (Tage)
- Vergütung
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Häufige Fragen
- Was bedeutet die Abnahme im Werkvertrag, und was gilt, wenn der Auftraggeber schweigt?
- Mit der Abnahme billigt der Auftraggeber das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß; erst dann wird die Vergütung fällig (§ 641 Abs. 1 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel darf er sie nicht verweigern (§ 640 Abs. 1 BGB). Setzt der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist und verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Der Vertrag legt diese Frist in Tagen fest.
- Wie lange haftet der Auftragnehmer eines Werkvertrags für Mängel?
- Das hängt vom Werk ab (§ 634a BGB). Besteht der Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache, verjähren die Mängelansprüche in zwei Jahren ab der Abnahme, bei einem Bauwerk in fünf Jahren. Für andere Werke, etwa ein Gutachten, gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber davon erfahren hat (§§ 195, 199 BGB).
- Darf der Auftraggeber einen Werkvertrag vor der Fertigstellung kündigen?
- Ja, jederzeit bis zur Vollendung des Werks (§ 648 BGB). Der Auftragnehmer behält dann den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich aber anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder durch anderweitigen Einsatz seiner Arbeitskraft erwirbt; vermutet wird, dass ihm 5 % der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil zustehen. Aus wichtigem Grund können beide Parteien fristlos kündigen; dann wird nur der erbrachte Teil vergütet (§ 648a BGB).
- Für welche Aufträge eignet sich dieser Werkvertrag nicht?
- Für Bauleistungen: Ein Vertrag darüber ist ein Bauvertrag mit eigenen Regeln (§§ 650a ff. BGB), dessen Kündigung zum Beispiel der Schriftform bedarf (§ 650h BGB). Und für die Lieferung herzustellender beweglicher Sachen, etwa Maschinen, Möbel oder Werbemittel: Darauf ist Kaufrecht anzuwenden (§ 650 BGB). Gut passt er für geistige und technische Werke wie Software, Websites, Gutachten, Konzepte oder Reparaturen.
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- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
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