Rechnung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG
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Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer, mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG, den § 34a UStDV seit 2025 verlangt: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, Rechnungsnummer, Leistungen und Gesamtbetrag, dazu Zahlungsziel und Verzugshinweis. Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz hat; im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Kleinunternehmer dürfen dauerhaft Papier- und PDF-Rechnungen stellen; E-Rechnungen empfangen können müssen sie trotzdem.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Anschrift des Unternehmers
- Kunde
- Postanschrift des Kunden (Straße und Hausnummer, PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- Rechnungsnummer
- Liefer- oder Leistungszeitpunkt (Datum oder Zeitraum)
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Unternehmers
- Waren oder Leistungen: Beschreibung, Menge, Einzelpreis ohne USt., etwaiger Rabatt und Wert
- Gesamtbetrag
- Zahlungsbedingungen
- Fälligkeitsdatum
- IBAN
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Welcher Hinweis gehört seit 2025 auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?
- Seit 01.01.2025 ist die Kleinunternehmerregelung eine Steuerbefreiung. Die Rechnung muss deshalb darauf hinweisen, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt (§ 34a UStDV); ältere Formulierungen wie „kein Ausweis der Umsatzsteuer“ treffen das nicht mehr genau. Weisen Sie keine Umsatzsteuer aus: Wer sie trotzdem auf die Rechnung schreibt, schuldet sie dem Finanzamt (§ 14c UStG).
- Bis zu welchem Umsatz gilt die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG?
- Seit 2025, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, endet die Befreiung sofort, schon ab dem Umsatz, mit dem sie überschritten wird; ab dann stellen Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer aus. Im Jahr der Gründung gilt für das laufende Jahr die Grenze von 25.000 €, ebenfalls mit sofortiger Wirkung, sobald sie überschritten wird. Vorlagen mit den Grenzen aus der Zeit vor 2025 sind überholt.
- Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
- Nein. Kleinunternehmer sind von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, dauerhaft ausgenommen und können diese Vorlage auf Papier oder als PDF weiter nutzen – als PDF an ein anderes Unternehmen aber nur mit dessen Zustimmung. Empfangen können müssen auch sie E-Rechnungen, seit 01.01.2025. Freiwillig dürfen sie E-Rechnungen ausstellen.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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