Kleinbetragsrechnung bis 250 € (§ 33 UStDV)
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Vorlage für Rechnungen bis 250 € einschließlich Umsatzsteuer mit den vereinfachten Pflichtangaben des § 33 UStDV: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Gesamtbetrag einschließlich Steuer und Steuersatz – Kunde, Rechnungsnummer und Steuernummer sind nicht vorgeschrieben. Kleinbetragsrechnungen sind von der E-Rechnungspflicht dauerhaft ausgenommen und dürfen weiter auf Papier oder in anderer elektronischer Form, etwa als PDF, ausgestellt werden.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Gelieferte Waren oder Leistungen: Menge und Art (Preise einschließlich USt.)
- Gesamtbetrag
- USt-Satz (%)
- Anmerkungen
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Häufige Fragen
- Was muss auf einer Kleinbetragsrechnung bis 250 € stehen?
- Nach § 33 UStDV genügen: vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der Leistung, das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung. Name des Kunden, Rechnungsnummer und Steuernummer sind nicht vorgeschrieben. Die Grenze von 250 € gilt für den Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer.
- Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinbetragsrechnungen?
- Nein. Rechnungen bis 250 € einschließlich Umsatzsteuer sind von der Pflicht zur E-Rechnung dauerhaft ausgenommen, auch zwischen Unternehmen und auch nach 2027. Sie dürfen weiterhin auf Papier oder elektronisch in anderer Form, etwa als PDF, übermittelt werden. Für höhere Beträge an andere Unternehmen im Inland gilt dagegen: ab 01.01.2027 E-Rechnung bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 01.01.2028 für alle außer Kleinunternehmern.
- Kann ein Geschäftskunde aus einer Kleinbetragsrechnung die Vorsteuer abziehen?
- Ja. Ein Unternehmer, der eine Kleinbetragsrechnung erhält, kann die Vorsteuer abziehen, wenn er den Gesamtbetrag selbst in Entgelt und Steuerbetrag aufteilt (§ 35 Abs. 1 UStDV). Bei 19 % ist der Steuerbetrag 19/119 des Gesamtbetrags, bei 7 % 7/107. Deshalb muss der Steuersatz auf der Rechnung stehen. Gilt eine Steuerbefreiung, gehört an seine Stelle der Hinweis darauf.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
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