Rechnung mit Umsatzsteuer nach § 14 UStG

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Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer und -datum, Leistungszeitpunkt, Menge und Art der Leistungen, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag, dazu Zahlungsziel und Verzugshinweis. Zur E-Rechnung: Unter Unternehmen im Inland genügt eine PDF-Rechnung nur noch bis Ende 2026 (mit Zustimmung des Empfängers), bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027; danach ist die E-Rechnung Pflicht. An Verbraucher bleibt die PDF zulässig.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Unternehmer
  • Anschrift des Unternehmers
  • Kunde
  • Postanschrift des Kunden (Straße und Hausnummer, PLZ und Ort)
  • Ort
  • Datum
  • Rechnungsnummer
  • Liefer- oder Leistungszeitpunkt (Datum oder Zeitraum)
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Unternehmers
  • USt-IdNr. des Kunden (bei Unternehmen, falls erforderlich)
  • Waren oder Leistungen: Beschreibung, Menge, Einzelpreis ohne USt., etwaiger Rabatt und Wert
  • Nettobetrag (ohne USt.)
  • USt-Satz (%)
  • USt-Betrag
  • Gesamtbetrag
  • Zahlungsbedingungen
  • Anmerkungen
  • Fälligkeitsdatum
  • IBAN

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Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Ab wann reicht eine PDF-Rechnung an andere Unternehmen nicht mehr aus?
Für Rechnungen an Unternehmen im Inland gilt: Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Bis 31.12.2026 dürfen Sie noch Papier- oder, mit Zustimmung des Empfängers, PDF-Rechnungen stellen. Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen im Format nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1) ausstellen, ab 01.01.2028 alle. Ausgenommen bleiben Kleinunternehmer und Rechnungen bis 250 €. Rechnungen an Verbraucher und ins Ausland betrifft die Pflicht nicht.
Welche Angaben muss eine Rechnung nach § 14 UStG enthalten?
Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und dem Kunden, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, das Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt mit jeder im Voraus vereinbarten Minderung wie Skonto, Steuersatz und Steuerbetrag oder den Hinweis auf eine Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 UStG). Für Leistungen zu 7 % und 19 % nennen Sie in den Positionen Netto- und Steuerbetrag je Steuersatz oder stellen zwei Rechnungen aus.
Muss eine Rechnung unterschrieben werden, und wie lange wird sie aufbewahrt?
Eine Unterschrift ist für eine Rechnung nicht vorgeschrieben; die Unterschriftszeile ist freiwillig. Rechnungen sind seit 2025 acht Jahre aufzubewahren, die ausgestellten wie die erhaltenen (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB); Bücher und Jahresabschlüsse weiterhin zehn Jahre.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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