Rechnung mit Umsatzsteuer nach § 11 UStG 1994 (Österreich)

Österreich
Deutsch
Unternehmen
Rechnung
Ausdrucken und unterschreiben
1 Seite · 0-mal verkauft

Veröffentlicht vonDocMuse

Rechnungsvorlage mit allen Angaben, die § 11 UStG 1994 für eine Rechnung über € 400 brutto verlangt: Name und Anschrift beider Seiten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Tag oder Zeitraum der Leistung, Menge und Bezeichnung, Entgelt, Steuersatz und Umsatzsteuer, Ihre UID-Nummer und – über € 10.000 brutto – die UID-Nummer des Kunden. Mit Zeile für die Firmenbuchdaten nach § 14 UGB und Bankverbindung. Österreich kennt zwischen Unternehmen keine E-Rechnungspflicht: Die Vorlage bleibt auf Papier und als PDF verwendbar.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Unternehmer
  • Anschrift des Unternehmers
  • Kunde
  • Postanschrift des Kunden (Straße und Hausnummer, PLZ und Ort)
  • Ort
  • Datum
  • Rechnungsnummer
  • Liefer- oder Leistungszeitpunkt (Datum oder Zeitraum)
  • UID-Nummer des Ausstellers (ATU…, falls erteilt)
  • UID-Nummer des Kunden (Pflicht, wenn die Rechnung € 10.000 brutto übersteigt)
  • Waren oder Leistungen: Beschreibung, Menge, Einzelpreis ohne USt., etwaiger Rabatt und Wert
  • Nettobetrag (ohne USt.)
  • USt-Satz (%)
  • USt-Betrag
  • Entgelt (netto) zum zweiten Steuersatz in Euro (nur bei Positionen mit zwei Steuersätzen)
  • Zweiter Steuersatz in Prozent (zB 10 oder 13)
  • Umsatzsteuer zum zweiten Steuersatz in Euro
  • Gesamtbetrag
  • Anmerkungen
  • Fälligkeitsdatum
  • IBAN
  • Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (§ 14 UGB, falls eingetragen)

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Welche Angaben muss eine Rechnung nach § 11 UStG 1994 in Österreich enthalten?
Bei mehr als € 400 brutto: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Kunden, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Waren oder Art und Umfang der Leistung, Tag der Lieferung oder Zeitraum der Leistung, das Entgelt, den Steuersatz und den Steuerbetrag (oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung), das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Nummer und Ihre UID-Nummer. Übersteigt der Rechnungsbetrag € 10.000 brutto, gehört auch die UID-Nummer des Kunden auf die Rechnung (§ 11 Abs 1 UStG).
Gibt es in Österreich eine Pflicht zur E-Rechnung zwischen Unternehmen?
Nein. Eine strukturierte E-Rechnung ist in Österreich nur für Rechnungen an Dienststellen des Bundes vorgeschrieben, seit 2014. Zwischen Unternehmen können Sie weiter auf Papier oder – wenn der Kunde elektronische Rechnungen annimmt – als PDF abrechnen; ein Enddatum dafür gibt es derzeit nicht. Auf EU-Ebene sind elektronische Rechnungen für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU ab 01.07.2030 vorgesehen (ViDA).
Muss eine Rechnung in Österreich unterschrieben werden, und wie lange ist sie aufzubewahren?
Eine Unterschrift schreibt das UStG nicht vor; die Unterschriftszeile ist freiwillig. Rechnungen sind sieben Jahre aufzubewahren, ausgestellte wie erhaltene (§ 132 BAO), solche zu Grundstücken länger. Ist Ihr Unternehmen im Firmenbuch eingetragen, gehören Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht auf jedes Geschäftspapier an einen bestimmten Empfänger, auch auf die Rechnung (§ 14 UGB).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

Ähnliche Dokumente

  • Kleinunternehmer-Rechnung ohne Umsatzsteuer (Österreich)

    Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer, die ohne Umsatzsteuer abrechnen: mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994, Name und Anschrift beider Seiten, Rechnungsnummer, Datum, Leistung und Rechnungsbetrag. Seit 01.01.2025 gilt die Befreiung bis € 55.000 Jahresumsatz (brutto), mit 10 % Toleranz im laufenden Jahr, und Kleinunternehmer dürfen auch über € 400 vereinfacht abrechnen. Weist ein Kleinunternehmer dennoch Umsatzsteuer aus, schuldet er sie aufgrund der Rechnung, bis er diese berichtigt (§ 11 Abs 12 UStG).

  • Zahlungserinnerung und Mahnung an Unternehmer (Österreich)

    Mahnschreiben an ein anderes Unternehmen, das eine Rechnung nicht bezahlt hat – als freundliche Zahlungserinnerung oder als letzte Mahnung vor dem Zahlungsbefehl. Es nennt Rechnung, Fälligkeit und Verzugsbeginn, berechnet die Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank (§ 456 UGB), verlangt den Pauschalbetrag von € 40 für Betreibungskosten (§ 458 UGB) und setzt eine Zahlungsfrist. Den aktuellen Basiszinssatz tragen Sie selbst ein. Für Geschäfte zwischen Unternehmern; gegenüber Verbrauchern gelten andere Zinsen.

  • Dienstleistungsvertrag zwischen Unternehmen (Österreich)

    Dienstleistungsvertrag zwischen zwei Unternehmen für laufende oder einzelne Leistungen – Beratung, IT-Betreuung, Buchhaltung, Marketing –, bei denen sorgfältiges Tätigwerden geschuldet ist und kein bestimmter Erfolg. Geregelt sind Leistungsumfang, selbständige Durchführung, Laufzeit und Kündigung zum Monatsende, Entgelt mit Rechnung nach § 11 UStG 1994 und den Verzugsfolgen der §§ 456 und 458 UGB, Nachbesserung, Vertraulichkeit, Datenschutz, Rechte an Arbeitsergebnissen und Haftung. Beide Parteien mit Firmenbuchnummer und UID-Nummer. Für ein geschuldetes Ergebnis gibt es den Werkvertrag.

  • Kleinbetragsrechnung bis € 400 (Österreich)

    Vorlage für Rechnungen bis € 400 einschließlich Umsatzsteuer mit den vereinfachten Angaben des § 11 Abs 6 UStG 1994: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Bezeichnung der Waren oder Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Gesamtbetrag einschließlich Steuer und Steuersatz. Kunde, fortlaufende Nummer und UID-Nummer sind nicht vorgeschrieben. Für kleine Aufträge und Belege, die ein Kunde für seine Buchhaltung braucht – auf Papier oder als PDF.

  • Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung – NDA (Österreich)

    Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) für Gespräche zwischen Unternehmen in Österreich über eine Zusammenarbeit, ein Projekt, eine Lizenz oder einen Unternehmenskauf. Gestützt auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach den §§ 26a ff UWG: mit Zweck, Begriff der vertraulichen Information, Weitergabe nur an Befugte, ausdrücklichem Verbot des Reverse Engineering von Mustern und Prototypen, Rückgabe und Löschung, Dauer nach dem Ende der Gespräche und einer Vertragsstrafe nach Wahl. Beide Parteien mit Firmenbuchnummer; ausdrucken und unterschreiben.

  • Werkvertrag mit einem Freelancer – neue Selbständige (Österreich)

    Werkvertrag für Freelancer in Österreich, die als neue Selbständige nach dem GSVG bei der SVS versichert sind, etwa ohne Gewerbeberechtigung: für ein bestimmtes Ergebnis wie ein Logo, eine Übersetzung, einen Text oder eine Software. Mit Beschreibung des Werkes, selbständiger Ausführung, Warnpflicht nach § 1168a ABGB, Übernahme, Pauschalpreis oder Kostenvoranschlag, Werknutzungsrechten und Vertraulichkeit. Die Seite erklärt, was einen Werkvertrag vom freien Dienstvertrag unterscheidet: Entscheidend ist nach § 539a ASVG, wie die Arbeit tatsächlich erbracht wird.