Kleinbetragsrechnung bis € 400 (Österreich)

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Vorlage für Rechnungen bis € 400 einschließlich Umsatzsteuer mit den vereinfachten Angaben des § 11 Abs 6 UStG 1994: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Bezeichnung der Waren oder Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Gesamtbetrag einschließlich Steuer und Steuersatz. Kunde, fortlaufende Nummer und UID-Nummer sind nicht vorgeschrieben. Für kleine Aufträge und Belege, die ein Kunde für seine Buchhaltung braucht – auf Papier oder als PDF.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Unternehmer
  • Anschrift des Unternehmers
  • Ort
  • Datum
  • Rechnungsnummer
  • Liefer- oder Leistungszeitpunkt (Datum oder Zeitraum)
  • Waren oder Leistungen: Beschreibung, Menge, Einzelpreis ohne USt., etwaiger Rabatt und Wert
  • Gesamtbetrag
  • USt-Satz (%)
  • Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (§ 14 UGB, falls eingetragen)

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Was muss eine Kleinbetragsrechnung bis € 400 in Österreich enthalten?
Nach § 11 Abs 6 UStG genügen: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Waren oder Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Lieferung oder Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe, der Steuersatz und das Ausstellungsdatum. Name und Anschrift des Kunden, eine fortlaufende Nummer und die UID-Nummer sind nicht vorgeschrieben.
Gilt die Grenze von € 400 für Kleinbetragsrechnungen in Österreich brutto oder netto?
Brutto: Der Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer darf € 400 nicht übersteigen. Darüber braucht die Rechnung alle Angaben des § 11 Abs 1 UStG, also auch Name und Anschrift des Kunden, eine fortlaufende Nummer, Entgelt und Steuerbetrag getrennt und Ihre UID-Nummer, über € 10.000 brutto auch die des Kunden. Kleinunternehmer dürfen seit 2025 auch über € 400 vereinfacht abrechnen, aber ohne Umsatzsteuer.
Wie lange sind Kleinbetragsrechnungen in Österreich aufzubewahren, und gehört das Firmenbuch darauf?
Wie alle Belege sieben Jahre, ausgestellte wie erhaltene (§ 132 BAO). Eine Unterschrift ist nicht vorgeschrieben. Ist das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen, gehören auch auf eine kleine Rechnung Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (§ 14 UGB); dafür hat dieses Dokument eine eigene Zeile. Einzelunternehmer ohne Eintragung lassen sie leer.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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