Rechnung: Vorlagen und Formulare
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Rechnung für Waren oder Dienstleistungen (Zypern)
Eine Rechnung für Unternehmen und Selbständige in Zypern mit den Angaben, die das Mehrwertsteuerrecht verlangt: fortlaufende Nummer und Ausstellungsdatum, Datum der Lieferung oder Leistung, die Angaben des Ausstellers mit TIC und Mehrwertsteuernummer, die Angaben des Kunden, die Waren oder Leistungen mit Menge und Einzelpreis, der Betrag ohne Mehrwertsteuer, Steuersatz und Steuerbetrag, die Gesamtsumme, das Fälligkeitsdatum und eine IBAN. Sie wählen, ob Mehrwertsteuer berechnet wird, ob der Aussteller nicht registriert ist (unter der Schwelle von 15.600 €), ob die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt oder ob die Leistung steuerbefreit ist.
Kleinbetragsrechnung bis 250 € (§ 33 UStDV)
Vorlage für Rechnungen bis 250 € einschließlich Umsatzsteuer mit den vereinfachten Pflichtangaben des § 33 UStDV: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Gesamtbetrag einschließlich Steuer und Steuersatz – Kunde, Rechnungsnummer und Steuernummer sind nicht vorgeschrieben. Kleinbetragsrechnungen sind von der E-Rechnungspflicht dauerhaft ausgenommen und dürfen weiter auf Papier oder in anderer elektronischer Form, etwa als PDF, ausgestellt werden.
Rechnung mit Umsatzsteuer nach § 14 UStG
Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer und -datum, Leistungszeitpunkt, Menge und Art der Leistungen, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag, dazu Zahlungsziel und Verzugshinweis. Zur E-Rechnung: Unter Unternehmen im Inland genügt eine PDF-Rechnung nur noch bis Ende 2026 (mit Zustimmung des Empfängers), bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027; danach ist die E-Rechnung Pflicht. An Verbraucher bleibt die PDF zulässig.
Rechnung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer, mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG, den § 34a UStDV seit 2025 verlangt: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, Rechnungsnummer, Leistungen und Gesamtbetrag, dazu Zahlungsziel und Verzugshinweis. Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz hat; im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Kleinunternehmer dürfen dauerhaft Papier- und PDF-Rechnungen stellen; E-Rechnungen empfangen können müssen sie trotzdem.