Berichtigungsrechnung als PDF (Spanien)
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Die spanische Steuerbehörde bietet auf ihrer Website eine kostenlose Rechnungsanwendung (VERI*FACTU); dafür brauchen Sie DocMuse nicht. Für Selbstständige oder Unternehmen in Spanien, die ohne Programm abrechnen und eine Rechnung berichtigen müssen: die spanische Berichtigungsrechnung nach Art. 15 des Königlichen Dekrets 1619/2012, in eigener Serie, mit der berichtigten Rechnung, dem Grund und den Beträgen als Differenz oder als Ersatz; Mehrwertsteuer, IGIC auf den Kanaren oder IPSI. Auf Spanisch.
- Für die Verwendung in Spanien
- Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Auf einer bereits an einen Kunden in Spanien geschickten Rechnung stimmen Betrag oder Mehrwertsteuer nicht.
- Ihr Kunde hat einen Teil der Ware zurückgegeben, und die Rechnung muss gemindert werden.
- Auf der Rechnung fehlt die Steuernummer des Kunden, und er verlangt eine korrigierte.
- Sie müssen eine Rechnung berichtigen, ohne sie zu löschen, wie es das spanische Finanzamt erwartet.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Rechnungsnummer
- Rechnungsserie (falls verwendet)
- Ort
- Datum
- Nummer und Serie der berichtigten Rechnung
- Datum der berichtigten Rechnung
- Art der Berichtigung
- Grund der Berichtigung (was falsch war oder sich geändert hat)
- Rechnungsaussteller (Name oder Firma)
- NIF des Rechnungsausstellers (spanische Steuernummer)
- Anschrift des Rechnungsausstellers
- Rechnungsempfänger (Name oder Firma)
- NIF des Rechnungsempfängers (spanische Steuernummer) oder ausländische USt-Nummer
- Anschrift des Rechnungsempfängers
- Waren oder Leistungen: Beschreibung, Menge, Einzelpreis ohne USt., etwaiger Rabatt und Wert
- Bemessungsgrundlage (Euro)
- Indirekte Steuer auf der Rechnung (spanische Mehrwertsteuer, IGIC der Kanaren oder IPSI in Ceuta und Melilla)
- Steuersatz (%)
- Steuerbetrag (Euro)
- Satz des Einkommensteuereinbehalts (%, falls vorhanden)
- Einkommensteuereinbehalt (Euro, falls vorhanden)
- Gesamtbetrag (Euro)
- Pflichtangabe, falls nötig (Steuerbefreiung, Umkehr der Steuerschuld), mit der Vorschrift
Häufige Fragen
- Wann muss in Spanien eine Berichtigungsrechnung ausgestellt werden?
- Wenn die ursprüngliche Rechnung eine Anforderung der spanischen Rechnungsverordnung nicht erfüllt, wenn die Steuer falsch berechnet wurde oder wenn sich die Bemessungsgrundlage nachträglich ändert, etwa durch Rückgabe, späteren Rabatt oder Nichtzahlung in den vom Mehrwertsteuergesetz zugelassenen Fällen (Art. 15 des Königlichen Dekrets 1619/2012). Sie wird ausgestellt, sobald der Fehler bemerkt wird oder die Änderung eintritt, spätestens vier Jahre nach Entstehen der Steuer oder der Umstände.
- Kann die falsche Rechnung einfach gelöscht oder geändert statt berichtigt werden?
- Nein. Die ausgestellte Rechnung bleibt erhalten, und es wird eine neue, die Berichtigungsrechnung, in eigener Serie ausgestellt, die die berichtigte Rechnung (Nummer, Serie und Datum) angibt, den Grund nennt und die Berichtigung auf eine von zwei Arten zeigt: nur die Differenzen mit Vorzeichen oder die richtigen Beträge, die die früheren ersetzen. Eine Berichtigungsrechnung kann mehrere Rechnungen berichtigen, wenn sie alle angibt.
- Ändern Verifactu und die E-Rechnung in Spanien die Regeln für Berichtigungsrechnungen?
- Der Inhalt bleibt gleich, die Art der Ausstellung nicht: Ab 1. Januar 2027 (Gesellschaften) und 1. Juli 2027 (alle anderen) muss, wer mit Programm abrechnet, eines nach dem Königlichen Dekret 1007/2023 (Verifactu) verwenden, und zwischen Unternehmen wird die E-Rechnung je nach Umsatz ab 6. Oktober 2027 oder 2028 Pflicht. Im Baskenland wird mit TicketBAI abgerechnet; auf den Kanaren fällt IGIC an. Stand: 19. Oktober 2026.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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